Eine Aufendhaltsgenehmigung, wie bekomme ich die???

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Kröscher
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Eine Aufendhaltsgenehmigung, wie bekomme ich die???

Beitrag von Kröscher »

Hallo

Ich arbeite seit 3 Monaten in Dänemark.
Bin bei der Gewerkschaft angemeldet.
Ich habe eine CPR Nummer und ein dänisches Konto,
allerdings habe ich keinen festen Wohnsitz.

Was benötige ich um eine Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark zu bekommen?
Weiter muß ich wissen wo ich mich für die Krankenkasse anmelden muß.

Danke
henningnielsen

Beitrag von henningnielsen »

Moinsen Kröscher,

das ist alles gar nicht so schwer - ich empfehle folgenden Link zu folgen:

http://www.dk-forum.de/103.0.html

Genau hier steht (fast) alles was Du wissen möchtest. Wenn nicht dann melde Dich wieder. ;)


Viel Glück....und viel Spaß noch :D
Joke

Beitrag von Joke »

Hallo Kröscher,

was mich interessiert ist wie du es geschafft hast eine CPR zu bekommen ohne festen Wohnsitz!!

Hilsen
Ulrike
Juergen
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Beitrag von Juergen »

Hallo Kröscher!

Wenn du dich mit einem festen Wohnsitz beim Folkeregister anmeldest, bekommst du auch automatisch deine Krankenversicherungskarte. Du wirst ja irgendeine Adresse haben, wo du in Dk wohnst.

Gruß Jürgen
Kröscher
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Beitrag von Kröscher »

Hallo
Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschlan und meinen Arbeitsplatz in Aarhus.
Das mit der CPR NUmmer hat mein Arbeitgeber geregelt.
Ebenso die Anmeldung für die Krankenkasse,
Was mir fehlt ist ein Formular (E 106) von der dänischen Krankenkasse für meine deutsche Kasse damit die Behandlungen in Deutschland übernommen werden.
Juergen
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Beitrag von Juergen »

Wenn dich dein Chef auf eine Adresse angemeldet hat, mußt du eine Krankenversicherungskarte bekommen. Frag deinen Chef danach.
Mit dieser Karte kannst du dich auch in Deutschland ohne Probleme behandeln lassen.
Meine Tochter lag mit einer Lungenentzündung in einem deutschen Krankenhaus. Die Kosten wurden anstandslos von der dänischen Krankenkasse übernommen und in Deutschland haben wir nur die dänische Krankenkarte gehabt.

Gruß Jürgen
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Irgend etwas ist an dieser Sache Merkwürdig. Auf der Seite vom Innenministerium:

[url=http://www.inm.dk/publikationer/aarbog_udlaendinge_04/html/chapter09.htm]http://www.inm.dk/publikationer/aarbog_udlaendinge_04/html/chapter09.htm[/url]

steht unter anderem folgendes:
Kun danske statsborgere og udenlandske statsborgere med opholdstilladelse i Danmark indgår i CPR-registret, mens personer, der søger om opholdstilladelse i Danmark, indgår i Udlændingeregistret, men ikke i CPR-registret.
Das heißt, wer keine Aufenthaltsgenehmigung hat, bekommt definitiv auch kein CPR-Nummer.

Aber ohne CPR-nummer ist es z.B. nicht möglich Gehalt und Steuern abzurechnen (weil die EDV-Systeme dies nicht zulassen). Deshalb wird an Arbeitnehmer ohne festen Wohnsitz in DK und ohne Aufenthalsgenehmigung einen sogenannten "fiktiven CPR-nummer" ausgestellt. Ich bin mir ziemlich sicher, daß es in diesem Fall darum geht.

Mit dieser "fiktiver CPR-nummer" kann eine Gehalt-Abrechnung gemacht werden. Du kannst aber z.B. kein Digitaler Signatur für das Internet damit bekommen.

D.h. wenn Du Dein Aufenthaltsgenehmigung bekommen hast, und Dich beim Einwohnermeldeamt anmeldest, dann wirst Du ein neuer und "richtiger" CPR-Nummer bekommen.

Dieser richtiger CPR-Nummer ist gleichzeitig "Eintritskarte" zu der normalen Krankenkasse.

Du sagst, Dein Arbeitgeber hat für Dich die Krankenkasse geregelt. Ich weis aber nicht wie er das gemacht hat. Normalerweise ist man in DK nicht über den Arbeitgeber versichert, sondern über den Wohnort durch das Einwohnermeldeamt.

Dein Arbeitgeber hat das aber offensichtlich anders geregelt. Er kann z.B. eine private Krankenversicherung für Dich abgeschloßen haben. Ohne zu wissen, wie und wo er das gemacht hat, ist es aber unmöglich zu sagen, wie und wo Du Dein Formular 106 bekommen kannst.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Jürgen!
Bist Du sicher, daß die gelbe Versicherungskarte nicht nur für akute Fälle gilt?
Ich habe auch mit einem akuten Fal in Dtld. im Krankenhaus gelegen und die dänische Kasse hat alles anstandslos bezahlt, aber swohl Deine wie auch meine Fälle waren ja wohl eher nicht voraussehbar.
Ansonsten empfiehlt es sich sicher, mit der Krankenversicherung hier abzustimmen,was sie im Ausland übernimmt --- ich kann mir fast nicht vorstellen, daß ein normaler Arztbesuch, Vorsorgeuntersuchungen o.ä. darin mit eingeschlossen sind.

Gruß Ursel, DK, auch ein bißchen verwundert, wie das so bei Kröscher gelaufen ist ... aber mit Arbeit müßte es Dir doch möglich sein, hier eine Aufenthaltsgenehmigung mit allen Rechten und Pflichten zu bekommen!
Juergen
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Beitrag von Juergen »

Hej Ursel!

Es ist sicher richtig, daß das akute Fälle waren. Meine Frau war aber auch schon in Deutschland beim Arzt, um sich untersuchen zu lassen, weil sie der Meinung war, daß das in Dk nicht richtig gemacht wurde. Da waren auch Laboruntersuchungen und sowas dabei. Sie hat auch das vollständig bezahlt bekommen. Im Gegenteil-wir wurden noch 2 mal angemahnt endlich die Rechnung zu schicken. Sicher ist es auch eine Auslegungsfrage, was man als "akut" einstuft und was nicht. Ich will auch nicht behaupten, daß alles bezahlt wird. Das kann ich garnicht beurteilen.

Liebe Grüße von Jürgen aus dem "Süden"
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Jürgen!
Interessant zu wissen, denn die Annahme, daß es in Dtld. besser geht, ist nicht von der Hand zu weisen :) oder lieber :( .

ich weiß ja, daß man gewisse Zahnarztbehandlungen und Operationen von der hiesigen Kasse ersetzt bekommt (vor allem auch, wenn zu lange Wartezeiten sind), aber dein bericht ist neu für mich - danke!

Ursel, DK (zum Glück meistens gesund)
DavidNH

Beitrag von DavidNH »

Hallo,

es ist vollkommen plausibel, dass der Arbeitgeber das regelt - man bekommt Papiere, die es ermöglichen, eine deutsche Versicherungskarte zu erhalten, wenn man in Deutschland wohnt. Es ist zwar richtig, dass die Krankenkasse über den Wohnort in DK geregelt wird, bezahlen tut man das aber selbst über die Steuern. Weil es nun Quatsch wäre, doppelt zahlen müssen, zahlt der dänische Staat für einen in Deutschland. Deshalb macht die Beschreibung auch Sinn.

Und nach EU-Recht - ein Hoch auf die Union - kann man auch problemlos den Zuschuss, den man in Dänemark bekommt, mit ins Ausland nehmen. Deshalb z.B. sind viele Zahnarztbehandlung im Endeffekt für Dänen in Deutschland umsonst: Der dänische Zuschuss, der in DK nur einen Teil der Kosten deckt, ist höher, als die Gesamtkosten in D.

Gruss,
David
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