Ich schätze das wird sie nicht tun, da meine Eltern im Notlagentarif der PKV sind, die eigentlich nur Notfallbehandlungen bezahlt, sonst nichts. Ohne Formular E121 erhält man ja allerdings dennoch die Versichertenkarte, oder?Ny Hinnerk hat geschrieben: Weil drdoolittle sagt, dass seine auswanderungswilligen Eltern privat Krankenversichert sind: Für diese Versicherten gibt es das Formular E 121 nicht; d.h. man kommt auch nicht in das dänische Sozialversicherungssystem. Da ist dann die Frage, ob die deutsche private KV die Rechnungen dänischer Krankenbehandlungen übernimmt. Das muss dann mit der KV abgeklärt werden.
Pendlerinfo:
"Nur deutsche Rente bei Wohnsitz in Dänemark
Dieser Rentner erhält aufgrund der Wohnsitznahme in Dänemark und der bestehenden dänischen Gesetzgebung (Stand September 2018) eine dänische Krankenversichertenkarte, obwohl er nicht in Dänemark krankenversichert ist. Udbetaling Danmark fordert eine Urkunde E 121 / PD S2 an. Dieser kann jedoch nur von gesetzlich Versicherten abgegeben werden, die diesen bei ihrer Krankenkasse anfordern müssen. Alle anderen, also z.B. privat Krankenversicherte, erhalten dennoch eine dänische Versichertenkarte. Bei diesen versicherten Personen kann Dänemark seine Kosten nicht erstattet bekommen."
Was bedeutet das im Klartext? Könnten sie trotzdem normal zum Arzt gehen etc.?