
Hier etwas zu den geplanten Änderung. https://www.focus.de/reisen/flug/haerte ... 39009.html
Med venlig hilsen
Hendrik77
Selbst wenn Du nur eine Minute in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet warst, bist Du fällig.
Ich denke das o.g. sollte, unkommentiert, hier nicht stehenbleiben.Goldfinger hat geschrieben: ↑28.07.2021, 18:26 Selbst wenn Du nur eine Minute in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet warst, bist Du fällig.![]()
Andreas
Ich stelle mir die Stichproben-Kontrollen in Deutschland vor: wie der Zöllner Dich nach Deinen Aufenthaltsorten in DK fragt, in Google Maps nachschaut, in welcher Region das liegt und dann ausrechnet, welche Formulare Duwombat hat geschrieben: ↑29.07.2021, 15:45 Beispiel:
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Wäre ich nun aus Südjütland nach Skjern gefahren, und selbst wenn ich dort nur 5 Minuten um den Parkplatz gewandert wäre, so wäre die Einreiseanmeldung (nebst Test bei Rückreise) fällig gewesen, wenn ich z.B. 1 Woche später zurückgekehrt wäre.
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Das ist die deutscheste Diskussion seit langem hierCallista hat geschrieben: ↑29.07.2021, 18:07Ich stelle mir die Stichproben-Kontrollen in Deutschland vor: wie der Zöllner Dich nach Deinen Aufenthaltsorten in DK fragt, in Google Maps nachschaut, in welcher Region das liegt und dann ausrechnet, welche Formulare Duwombat hat geschrieben: ↑29.07.2021, 15:45 Beispiel:
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Wäre ich nun aus Südjütland nach Skjern gefahren, und selbst wenn ich dort nur 5 Minuten um den Parkplatz gewandert wäre, so wäre die Einreiseanmeldung (nebst Test bei Rückreise) fällig gewesen, wenn ich z.B. 1 Woche später zurückgekehrt wäre.
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nun vorweisen musst ...
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Quelle: t-online Tagesanbruch, 30/07/2021In einem neuen Entwurf für eine Einreiseverordnung steht nun der 1. August als Startdatum. Das ist der kommende n einem neuen Entwurf für eine Einreiseverordnung steht nun der 1. August als Startdatum. Das ist der kommende Sonntag. Übermorgen also. Gestern Nachmittag haben sich offenbar in einer Runde die Staatssekretäre der beteiligten Ministerien darauf geeinigt und Bedenken aus dem Weg geräumt. Die Verordnung soll am heutigen Freitag vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Zahlreiche Urlauber erreicht diese Nachricht nun also entweder nach ihrer Reise oder während des Urlaubs.
Dann müssen sie sich jetzt kurzfristig um ihre Tests kümmern – oder Mut zur Lücke beweisen, weil das Gesundheitsministerium das genauso wenig flächendeckend nachvollziehen und überprüfen kann wie sonst irgendwer.
Oder wie es Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei für die Bundespolizei, ausdrückt: "Wenn das so beschlossen wird, wäre das für uns als Bundespolizei eine prekäre Situation, die allein personell nicht leistbar ist." Die Bundespolizei sei "für diese Art des Grenzschutzes nicht mal ansatzweise ausgelegt."
Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen ab Sonntag, 1. August, ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können. Wer geimpft oder genesen ist, kann darauf bei entsprechendem Nachweis verzichten.
„Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen – egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden.“
Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gelten weiterhin besondere Regeln: Hier müssen alle Einreisenden – auch Geimpfte und Genesene – ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... er-1772096Die weiteren neuen Regelungen im Überblick:
- Demnächst werden nur noch zwei Arten von Risikogebieten – Hochrisiko- und Virusvariantengebiete – ausgewiesen. Regelungen, die es bisher für einfache Risikogebiete gab, entfallen.
- Geändert wird zudem die Altersgrenze, ab der ein Nachweis über einen Test erbracht werden muss. Künftig müssen über Test-, Genesenen- oder Impfnachweis nur diejenigen verfügen, die 12 Jahre und älter sind.
- Erleichterungen für unter 12-Jährige auch bei den Quarantäneregelungen: Sie können bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet die Quarantäne ohne Test nach fünf Tagen beenden. Wer nicht geimpft oder genesen ist und älter als 12 Jahre, kann dies wie bisher nur, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. Die in der Regel 14-tägigen Quarantänepflichten für alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten bleiben bestehen.