Kann jemand einen guten und vor allem bezahlbaren Steuerberater empfehlen, der sich mit Doppelbesteuerung Daenemark und Deutschland, doppelter Wohnsitz, Umzug nach Daenemark und Kapitalanlagen auskennt?
Ich waere sehr dankbar!
Steuerberater
Re: Steuerberater
Geld nehmen die alle... leider (teilweise) auch ohne konkrete Antworten geben zu können. Geht ja auch nicht, weil einige Dinge schlichtweg nicht eindeutig geregelt sind.
Ich gebe Dir mal ein paar Rahmeninformationen
- doppelten Wohnsitz kennen die Dänen nicht. Wenn Du in DK ein Haus besitzt, wohnst Du hier auch "steuerlich", und wenn Du nie vor Ort wärst --> unbeschränkte Steuerpflicht
- Das DBA kann man auch als Laie halbwegs lesen, aber natürlich nur wenn es nicht um die Sonderfälle geht.
- Wenn Du in D eine Wohnung beibehältst, sorge dafür dass Du "nachweislich" > 185 Tage in DK verbringst. Es ist blöd, in zwei Ländern gleichzeitig der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterliegen (außer auf Antrag, das ist aber eher für Grenzgänger relevant)
- Immobilienbesitz im Ausland unterliegt in DK einer Grundvermögenssteuer, die allerdings nicht gewaltig hoch ist
- Beim Umzug bezgl. der Vermögenswerte eine genaue Wertaufstellung machen. Bei späterer Veräußerung/Auszahlung fällt in DK dann nur auf den Zugewinn seit Umzug eine Steuer an (so richtig relevant ist das natürlich, soweit die Erträge in D steuerfrei sind, wie bei vor 2006 abgeschlossenen Lebensversicherungen oder vor 2009 erworbenen Aktien)
- Mir hat damals ein Steuerberater geraten: Am besten man zieht zum Jahreswechsel um, und veräußert vor Umzug jegliches Vermögen / löst alle Lebens- und Rentenversicherungen auf und legt in DK alles neu an. Sehr witzig... aber dann hat man in der Tat keine Last mit dem Steuergedöns.
Ich gebe Dir mal ein paar Rahmeninformationen
- doppelten Wohnsitz kennen die Dänen nicht. Wenn Du in DK ein Haus besitzt, wohnst Du hier auch "steuerlich", und wenn Du nie vor Ort wärst --> unbeschränkte Steuerpflicht
- Das DBA kann man auch als Laie halbwegs lesen, aber natürlich nur wenn es nicht um die Sonderfälle geht.
- Wenn Du in D eine Wohnung beibehältst, sorge dafür dass Du "nachweislich" > 185 Tage in DK verbringst. Es ist blöd, in zwei Ländern gleichzeitig der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterliegen (außer auf Antrag, das ist aber eher für Grenzgänger relevant)
- Immobilienbesitz im Ausland unterliegt in DK einer Grundvermögenssteuer, die allerdings nicht gewaltig hoch ist
- Beim Umzug bezgl. der Vermögenswerte eine genaue Wertaufstellung machen. Bei späterer Veräußerung/Auszahlung fällt in DK dann nur auf den Zugewinn seit Umzug eine Steuer an (so richtig relevant ist das natürlich, soweit die Erträge in D steuerfrei sind, wie bei vor 2006 abgeschlossenen Lebensversicherungen oder vor 2009 erworbenen Aktien)
- Mir hat damals ein Steuerberater geraten: Am besten man zieht zum Jahreswechsel um, und veräußert vor Umzug jegliches Vermögen / löst alle Lebens- und Rentenversicherungen auf und legt in DK alles neu an. Sehr witzig... aber dann hat man in der Tat keine Last mit dem Steuergedöns.

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Re: Steuerberater
Hallo,
kann jemand einen Steuerberater in Kopenhagen oder Vestegn empfehlen, der sich mit Doppelbesteuerung auskennt? Ich wohne in Dänemark und habe hier auch meine Einkünfte, und meine Frau wohnt in Berlin und hat dort ihr Einkommen. Wir überlegen in Dänemark zusammenzuziehen...
kann jemand einen Steuerberater in Kopenhagen oder Vestegn empfehlen, der sich mit Doppelbesteuerung auskennt? Ich wohne in Dänemark und habe hier auch meine Einkünfte, und meine Frau wohnt in Berlin und hat dort ihr Einkommen. Wir überlegen in Dänemark zusammenzuziehen...
Re: Steuerberater
Leider kann ich dir keinen Steuerberater nennen, aber evtl. kann euch die hier im Forum oft erwähnte Pendlerinfo (Grenzgänger-Info) weiterhelfen. Anwälte / Steuerberater sind ziemlich teuer und meist ist es mit einem Gespräch auch nicht getan.
Ich habe das DBA CH - DK über längere Zeit studiert und wegen schwammiger Formulierung beim Schweizer Finanzdepartement angerufen, dort geht sowas. Unbedingt aufpassen bei Formuierungen ob es ausdrücklich heisst wo das ausschliessliche Besteuerungsrecht liegt, sonst wird u.U. doch doppelt besteuert. In meinem Fall hiess es, wird in der Schweiz besteuert, aber eben nicht ausschliesslich, d.h. in DK wird es nochmal besteuert ohne das dass explizit erwähnt wird. Die gezahlte CH-Steuer würde man danach zurückbekommen aber die DK-Steuer ist x-mal so hoch.
In Deutschland eine Wohnung zu behalten war bei mir kein Problem als ich in die Schweiz gegangen bin, ich habe diese erst über ein Jahr päter verkauft. Allerdings habe ich mich sofort abgemeldet.
Ich würde mal spontan tippen, dass es vorteilhaft wäre, wenn deine Frau in Dänemark keinen Wohnsitz anmeldet. Wenn sie nur fürs (lange) WE per Flieger kommt dürfte das im Grossraum Kopenhagen auch keine Probleme geben.
Ich habe im dänischen Internet gelesen, dass für eine gewisse Zeit der Veräusserungsgewinn aus einem Immobilienverkauf in dem Zuzugsland in Dänemark nicht besteuert wird wenn man neu nach DK zieht. Es stand aber nicht dabei, wie lange diese Frist ist, weiss das jemand zufällig?
Ich habe das DBA CH - DK über längere Zeit studiert und wegen schwammiger Formulierung beim Schweizer Finanzdepartement angerufen, dort geht sowas. Unbedingt aufpassen bei Formuierungen ob es ausdrücklich heisst wo das ausschliessliche Besteuerungsrecht liegt, sonst wird u.U. doch doppelt besteuert. In meinem Fall hiess es, wird in der Schweiz besteuert, aber eben nicht ausschliesslich, d.h. in DK wird es nochmal besteuert ohne das dass explizit erwähnt wird. Die gezahlte CH-Steuer würde man danach zurückbekommen aber die DK-Steuer ist x-mal so hoch.
In Deutschland eine Wohnung zu behalten war bei mir kein Problem als ich in die Schweiz gegangen bin, ich habe diese erst über ein Jahr päter verkauft. Allerdings habe ich mich sofort abgemeldet.
Ich würde mal spontan tippen, dass es vorteilhaft wäre, wenn deine Frau in Dänemark keinen Wohnsitz anmeldet. Wenn sie nur fürs (lange) WE per Flieger kommt dürfte das im Grossraum Kopenhagen auch keine Probleme geben.
Ich habe im dänischen Internet gelesen, dass für eine gewisse Zeit der Veräusserungsgewinn aus einem Immobilienverkauf in dem Zuzugsland in Dänemark nicht besteuert wird wenn man neu nach DK zieht. Es stand aber nicht dabei, wie lange diese Frist ist, weiss das jemand zufällig?