In Dänemark wohnen-von zu Hause für deutsche Firma arbeiten

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sda
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In Dänemark wohnen-von zu Hause für deutsche Firma arbeiten

Beitrag von sda »

Hallo,

bin neu hier, habe aber aus aktuellem Anlass ein paar Fragen.

Es ist geplant, daß ich Mitte April zu meinem Freund nach Kopenhagen ziehe. Momentan bin ich als freiberufliche Architektin tätig. Ich habe auch vor, nach meinem Umzug weiterhin als freiberufliche Architektin zu arbeiten, allerdings dann von zu Hause aus (also von Kopenhagen aus) für eine (überwiegend für die selbe) deutsche, in Deutschland ansässige Firma.

Weiß jemand, wie das bzgl. Aufenthalstgenehmigung, CPR-Nummer usw. aussieht? Kann ich die unter diesen Umständen bekommen und wo müsste ich eigentlich Steuern zahlen?
Also das wg. CPR-Nummer interessiert mich hauptsächlich wg. der Krankenversicherung. Kann ja schlecht jedesmal nach Deutschland zum Arzt rennen.
Vielleicht sollte ich auch noch erwähnen, dass wir (noch) nicht verheiratet sind und Ende September ein Kind erwarten.

Wo finde ich Informationen, an wen kann ich mich wenden?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
sda
Vilmy
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Antwort

Beitrag von Vilmy »

Wenn du Arbeit und ein Einkommen hast, kannst du wohnen, wo du willst. Sein Freund braucht allerdigns auch eine Arbeit, glaube ich. Wenenihr verheiratet seid, ist es abhängig, wieviel du verdienst, oder aber er hat selbt Arbeit.

Steuern zahlst du dort, wo du wohnst.

CPR Nummer bekommst du, wenn du in Dänmark beim Folkeregister angemeldet bist. Dann suchst du dir einen Hausarzt aus, und dann bist du vom dänischen Gesundheitswesen erfasst und genauso behandelt wie alle anderen auch.

Dein Kind bekommt eine CPR Nummer, wenn es dann im Septmeber auf die Welt kommt; ansonsten wenn ihr hierher zieht.

Gruss, VIlmy
sda
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Beitrag von sda »

Bist Du sicher, wg. der Steuern? Weil eigentlich verdiene ich ja kein Geld in/für Dänemark, d.h. ich arbeite ja eigentlich nicht für den dänischen Arbeitsmarkt (oder wie man da sagt).

Mein Freund hat selbst eine gutbezahlte Arbeit, ist übrigens Däne. Hatte nämlich mal vor nem Jahr ca. bei der Deutschen Botschaft in Dänemark wg. der Steuergeschichte nachgefragt und die meinten ich müsste in Deutschland Steuern zahlen. Weißt Du vielleicht, wo man sowas nachlesen kann?
Und ist es eigentlich richtig, daß wenn unser Kind in Dänemark geboren wird es dann automatisch die deutsche und die dänische Staatsbürgerschaft bekommt?

Gruss, Silke
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Silke!
Mit der Steuer kann ich jetzt nicht richtig helfen, aber wenn der dänische Vater die Vaterschaft anerkennt (indem Ihr z.B. gemeinsames Sorgerecht beantragt), dann hat Dein Kind beide Staatsbürgerschaften. Da beide angeboren sind, muß sich dein Kind auch nicht bei Vollhäjrigkeit entscheiden!

Wichtig ist:
für "uns" Auslandsdeutsche gibt's ja mit dem neuen RuStAG [01/01/2000] eine nette kleine Hürde in der Zukunft: alle Kinder, die nach dem 01.01.2000 geboren sind zu mindestens einem deutschen Elternteil, ja die sind per se Deutsche [[[aber bitte um Himmels Willen trotzdem beim Standesamt I zu Berlin "anmelden"]]]... bloss deren Kinder [so diese weiter im Ausland leben natuerlich] dann, DIE sind's eben NUR noch, wenn die Eltern innerhalb einer bestimmten Frist [6 oder 12 Monate nach Geburt] das Kind dem Deutschen Konsulat anzeigen... danach ist die "Option" Deutscher zu sein perdue :(...


gruß Ursel, DK
sda
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Beitrag von sda »

Danke für den Tipp

Und nochmal, zur Wiederholung, ob ich das auch richtig verstanden habe:

Wenn unser Kind jetzt im September geboren wird (in Dänemark), dann muss ich nichts weiter unternehmen. Das Kind wird beide Staatsangehörigkeiten haben!

Wenn dieses Kind dann aber irgendwann auch mal Kinder bekommt, muss es diese dann beim Deutschen Konsulat anmelden, richtig?
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Silke!
Euer Kind hat jeweils die Staatsbürgerschaft der Eltern, also dänisch und deutsch (es gibt nicht die Variante, daß der Geburtsort zählt!).

Im prinzip müßt Ihr auch nichts weiter tun, aber Ihr braucht ja irgendwie doch einenBeleg dazu.
Das ist entweder eine deutsche Geburtsurkunde oder die Anmeldung beim deutschen Konsulat (die ist sozusagen gegeben, wenn ihr dort einen deutschen Kinderausweis beantragt) oder die Registrierung bei Standesamt I zu Berlin [eins aus den dreien reicht als Nachweis]...

Wenn man später mal, womöglich auch noch mit Auslandsaufenthalt, das alles NICHT hat, dann muß man sich was einfallen lassen [z.B. nimm Mutter's Geburtsurkunde und die eigene und gehe zum Konsulat zwecks Feststellung seiner Staatsbuergerschaft, ABER wie gesagt NUR notwendig, wenn man bisher NIE und Nirgendwo den Deutschen Behoerden in irgendeiner Weise gemeldet worden war]

Aus Deutscher Sicht bist Du - so nach 1974 geboren IMMER Deutscher, wenn ein/ beide Elternteile Deutsche sind, egal WO Du nun zu diesen Deinen Eltern geboren wirst ---> "Recht des Blutes"

Alles klar?

Gruß Ursel, DK - auch mit indern, die beide Staatsangehörigkeiten haben!
Vilmy
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Steuern

Beitrag von Vilmy »

Hej Silke,

mit den Steuern bin ich mir sehr sicher, denn wenn du aus Deutschland kommend, eine Arbeit in Dänemark aufnimmt und hier seinen
Wohnsitz wählt, unterliegt grundsätzlich dem dänischen System. Bei einer Rückkehr nach Deutschland unterliegt man wieder den deutschen Bestimmungen. Schreibt der DSSV für seine Angestellten, die aus Deutshcland zugezogen sind. Also, wenn du dich in Dänemark mit erstem Wohnsitz meldest, bist du dort und nicht in Deutschland steuerpflichtig.

Zur Steuerkarte:
Im Rathaus der Wohngemeinde wird die Steuerkarte ausgestellt. Zum Einkommen gehören neben Gehalt und sonstigen Vergütungen durch den
Arbeitgeber auch Einkommen aus Vermögen. Steuerabzugsfähige Kosten bestehen. (auch aus der Broschüre "Neubürger" für zugezogene Deutsche in Dänemark)

Deutschland und Dänemark haben ein Abkommen getroffen, damit Bürger nicht doppelt besteuert werden. Das heisst, du wirst da besteuert, wo du wohnst (sofern du nicht gerade Diplomat bist).

D bist dann auch in Dänemark krankenversichert (ist in der Stuer enthalten).

Euer Kind wird Doppelstaatsbürger, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Beantrag doch gleich nach der Geburt (innerhalb der ersten Monate) eine deutschen Kinderpass bei der Botschaft (zuständig, wenn du nach Kopenhagen willst).

Wenn du die Broschüre haben willst, schick mir doch ein PN mit einer Emailadresse.

Gruss, vilmy
Vilmy
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nochmal Steuern

Beitrag von Vilmy »

Nochmal Steuern: der folgende Text ist von der EU Information kopiert:

"Lebensbedingungen
Steuern und Abgaben
Jeder Bürger, der in Dänemark seinen Wohnsitz hat oder mehr als sechs Monate in Dänemark gearbeitet hat, unterliegt der staatlichen Einkommenssteuer (Indkomstskat til staten) sowie normalerweise zwei kommunalen Einkommenssteuern, einer für den Gemeindesteuerbezirk (Indkomstskat til kommunen) und einer weiteren für den Kreis (Indkomstskat til amtskommunen).

Wie in anderen skandinavischen Ländern ist der Steuersatz in Dänemark hoch. Dies hängt mit dem umfangreichen Wohlfahrtssystem zusammen, das es zu unterhalten gilt. Mit den Steuern werden u. a. Ausgaben für Schulen und Kindergärten, Altenpflegeheime, kostenlose Ausbildung, kostenlose ärztliche Hilfe und Krankenhausaufenthalte und ähnliche Leistungen gedeckt, für die in anderen Ländern Versicherungen abgeschlossen werden müssen.

Das persönliche Einkommen umfasst in erster Linie das Einkommen aus Erwerbstätigkeit und aus Geschäftstätigkeit. Zum Kapitaleinkommen zählen Einkünfte aus beweglichem Vermögen und aus Immobilien (einschließlich dem Mietwert von vom Eigentümer genutzten Wohngebäuden), Dividenden, Zinsen sowie bestimmte Kapitalveräußerungsgewinne, die als normales Einkommen besteuert werden. Die maximale Einkommenssteuerlast der staatlichen und kommunalen Einkommenssteuern darf 59 % nicht überschreiten.

Vom Einkommen werden keine persönlichen Freibeträge, allerdings wird der „steuerliche Wert“ der Freibeträge vom Steuerbetrag (d. h. als Steuergutschrift) abgezogen.

Seit dem Jahre 2002 herrscht in Dänemark der so genannte Steuerstopp, laut dem der Steuerdruck insgesamt nicht steigen darf.

Nach dänischem Steuerrecht wird besteuert:
- wer seinen ordentlichen Wohnsitz in Dänemark hat;
-wer sich mindestens 6 Monate lang in Dänemark aufhält (einschließlich kurzer Urlaubsaufenthalte im Ausland);

Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Einkommen in einem Land an einen in einem anderen Land wohnhaften Einkommensbezieher fließt und damit eine Besteuerung in beiden Ländern erfolgt. Um dies zu vermeiden oder abzumildern, hat Dänemark mit sämtlichen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme Portugals, Besteuerungsabkommen geschlossen, wonach sich jeder Mitgliedstaat bereit erklärt, unter bestimmten Umständen auf die Erhebung der eigenen Steuern zu verzichten oder diese herabzusetzen.
Nach einem Job-Card-System, das 2002 in Dänemark eingeführt wurde, sind bei gewissen Berufen, beispielsweise im Gesundheits-, technischen und wissenschaftlichen Sektor, während der ersten drei Jahre anstelle der normalen Steuern nur 25 % Einkommenssteuer zu zahlen.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind normalerweise Teil der staatlichen Einkommenssteuer und werden nicht separat erhoben. Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen müssen jedoch einen Arbeitsmarktbeitrag (arbejdsmarkedsbidrag) in Höhe von 8 % entrichten."

http://europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=2117&acro=living&lang=de&parentId=2081&countryId=DK

Auf dieser Seite findest du auch andere Informationen zum Leben und Arbeiten in anderen EU Ländern.

Gruss Vilmy
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