Recht? Richterschaft.

Handel, Karriere, Beruf, Branchen, Export, Import, Produkte, Messen, u.s.w
Antworten
noral
Mitglied
Beiträge: 138
Registriert: 16.05.2006, 10:44
Wohnort: Lehrte

Recht? Richterschaft.

Beitrag von noral »

Hi

Weiß eigentlich jemand, wie es in Dänemark mit dem Recht und der Richterschaft bestellt ist?

Bei uns in Deutschland kann ein RichterIn ja grundsätzlich tun und lassen was er will. Er/sie ist so unabhängig, daß ihm/ihr nichts passieren kann.
Selbst bei Rechtsbruch oder Rechtsbeugung passiert einem Richter/In
in Deutschland nichts!

Es gab hierrüber schon Artikel, z.b. im "Spiegel".

Ist das in Dänemark ähnlich?

noral
MichaelD
Mitglied
Beiträge: 717
Registriert: 18.04.2002, 14:33
Wohnort: Kopenhagen, Danmark

Beitrag von MichaelD »

Es wäre besser, du würdest die Artikel hyperlinken, denn so kann man sich nur generell äussern:
Wie in jedem zivilisierten Land ist in Dänemark ein Richter nur dann des Rechtsbruches oder der Rechtsbeugung schuldig, wenn er dazu verurteilt wird. Dass Urteile unpopulär oder "nach Expertenmeinung" falsch sind, ist kein Grund für Disziplinarmassnahmen. Und das ist gut so.

Gruss Michael
Hani125
Mitglied
Beiträge: 95
Registriert: 16.12.2005, 22:43
Wohnort: Köln

Beitrag von Hani125 »

Naja mit Blick auf Artikel 97 I des Grundgesetzes ist der Richter dem Gesetze unterworfen. Nun gut man kann der Meinung sein, daß deutsche Richter ungern, sogar so gut wie nie, gegeneinander vorgehen, jedoch kann auch gelegentlich im Zusammenhang mit europäischen Recht gegen Maßnahmen eines Mitgliedstaates (sei es der exekutive, legislative oder eben judikativen) vorgegangen werden.

Gegen die Annahme, daß in Deutschland niemand wegen Rechtsbeugung verurteilt wird sprechen die Urteile des Bundesgerichtshofes mit den Aktenzeichen 5 STR 747/95, 4 STR 353/92, zugegebenermaßen erscheinen Verurteilungen wegen Rechtsbeugung vergleichsweise rar zu sein.
noral
Mitglied
Beiträge: 138
Registriert: 16.05.2006, 10:44
Wohnort: Lehrte

Beitrag von noral »

Also die Antwort von Michael möcht ich nicht kritisieren.
Sie ist sicher richtig!

Aber die Antwort von Hani ist ja richtig erfreulich. Demnächst werde ich mir das Urteil mal ansehen. Weil es einem das Rechtsempfinden
so ein wenig wieder aufbauen würde.

Ich habe meine o.a. Frage auch undeutlich ausgeführt.
Ich meinte nur, ob die Richterschaft in Dänemark
ähnlich "unantastbar" ist, oder ob in dieser Frage es in Dänemark,
wie in so vielen Dingen, praktischer zugeht.
Und somit dem "Recht", ohne das eine Demokratie dauerhaft nicht lebensfähig ist, durch eine in diesem Punkt nicht ganz so "unabhängige"
Richterschaft folge geleistet wird bzw. werden muß.

Zu Michael könnte man sagen, "wo kein Richter ist, ist kein Henker".
Daher ist Hanis NAchricht so erfreulich, daß hier scheinbar sich mal ein Richter gefunden hat.

Um das zu verstehen, einmal zwei Beispiele.
1.
Zitat eines Vorsitzenden Richters am OLG Celle aus dem JAhre 2001.
"Das Gesetz interessiert uns hier nicht! Wir, sehen die Dinge hier anders!"
2.
Das Buch "Halbgötter in Schwarz" von Rolf Bossi.
Ähnliche Vorgänge kann ich aus meiner Praxis leider nur bestätigen.

Damit hier aber kein falsches Bild aufkommt.
Ich habe auch einige hervorragende Richter kennen gelernt!
Auch Richter, für die Rechtsbruch tatsächlich aus Idealismus nie in Frage käme!
Auch meine eigene Bilanz vor dem Kadi ist durchaus ausgeglichen.
Daher beschränkt sich meine Wahrnehmung in dieser Sache leider nicht einfach nur auf Unzufriedenheit über einzelne Urteile.

Außerdem ist Dänemark einfach ein tolles Land.
Unabhängig der o.a. Frage.
War nur mal so aus Interesse.

Viele Grüße
noral
noral
Mitglied
Beiträge: 138
Registriert: 16.05.2006, 10:44
Wohnort: Lehrte

Beitrag von noral »

Die Antwort von Michael hat mir doch weiterhin zu denken gegeben.

Ich finde sie doch nur differenziert richtig.

Richtig ist sie, wenn man mit "schuldig", "schuldig im Sinne des Gesetzes meint. Dann ist man erst schuldig, wenn man auch verurteilt wird.
Wo jedoch kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Ich denke, in unserer (deutschen) Gesellschaft hat sich durchaus ein
Denken weit verbreitet, und ist Teil unserer Gesellschaft, daß etwas
nicht ist, was nicht ausgeurteilt ist.
Erst wenn man betroffen ist oder wird, ändert sich der Focus.

Ich behaupte aber, schuldig ist wer eine Tat begeht!

Ein Mörder wird nicht erst zum Mörder durch ein Urteil.
Er ist ein Mörder durch die Tat.
Wer Recht bricht oder beugt, wird ebenfalls schuldig durch die Tat.
Er ist nicht nichtschulldig, weil kein Kollege ihn verurteilt.

noral
Antworten