Eigenes Auto in Dänemark (ohne Einfuhrgelder)
Hallo Christiane!
Zu der Autoproblematik in DK kann ich Dir aus eigener Erfahrung folgendes berichten:
Ich war ca. für ein Jahr als "udvekslingstudent" in DK und habe mein Fahrzeug mitgeführt. Als EU- Bürger war ein dänischer Ausweis nicht notwendig.
Polizeilich war ich über das Studentenbüro gemeldet und erhielt einen dänischen Studentenausweis. Damit war ich legitimiert.
Ich durfte mein Fahrzeug mit diesen Voraussetzungen offiziell unter "deutscher Flagge" führen und mußte auch keine anderen Nachweise etc. erbringen.
Bei Verkehrskontrollen hatte ich zu einem deutschen Auto einen deutschen Pass. Ich durfte in der Zeit auch mit dänischen Autos fahren. Umgekehrt kann es Probleme geben, die sich aber leicht aufklären lassen.
Für andere behördliche Maßnahmen nahmen es die dänischen Behörden nicht so genau, z.B. für die erforderliche Registrierung an der "Einwanderersprachschule" wurde einfach die deutsche Passnummer eingetragen.
In meinem Fall war es einfach, weil ich als Austauschstudent an einer dänischen Uni gemeldet war. Vielleicht hast Du ja ähnliches vor.
Wenn du dich in Einzelfällen absichern willst, dann gehe in DK einfach zur Polizeistation und frage. Man ist dort sehr hilfsbereit und du kannst dich bei Schwierigkeiten auf die Aussagen berufen. So habe ich es auch getan.
Michael UE
Zu der Autoproblematik in DK kann ich Dir aus eigener Erfahrung folgendes berichten:
Ich war ca. für ein Jahr als "udvekslingstudent" in DK und habe mein Fahrzeug mitgeführt. Als EU- Bürger war ein dänischer Ausweis nicht notwendig.
Polizeilich war ich über das Studentenbüro gemeldet und erhielt einen dänischen Studentenausweis. Damit war ich legitimiert.
Ich durfte mein Fahrzeug mit diesen Voraussetzungen offiziell unter "deutscher Flagge" führen und mußte auch keine anderen Nachweise etc. erbringen.
Bei Verkehrskontrollen hatte ich zu einem deutschen Auto einen deutschen Pass. Ich durfte in der Zeit auch mit dänischen Autos fahren. Umgekehrt kann es Probleme geben, die sich aber leicht aufklären lassen.
Für andere behördliche Maßnahmen nahmen es die dänischen Behörden nicht so genau, z.B. für die erforderliche Registrierung an der "Einwanderersprachschule" wurde einfach die deutsche Passnummer eingetragen.
In meinem Fall war es einfach, weil ich als Austauschstudent an einer dänischen Uni gemeldet war. Vielleicht hast Du ja ähnliches vor.
Wenn du dich in Einzelfällen absichern willst, dann gehe in DK einfach zur Polizeistation und frage. Man ist dort sehr hilfsbereit und du kannst dich bei Schwierigkeiten auf die Aussagen berufen. So habe ich es auch getan.
Michael UE
Zuletzt geändert von Michaelq am 13.04.2003, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.
Mit hat vor kurzem ein Kollege erzählt, dass man als Europäer eigentlich -- zumindest nach europäischem Recht -- überall in Europa hinziehen darf, ohne dass man Steuern nachzahlen muss. Im Grunde genommen ist doch die Einfuhrgebühr als Steuer zu sehen, oder? Und da Europarecht Staatsrecht bricht: Bewegt sich da Dänemark nicht auf einem schmalem Pfad?
Ich bin kein Jurist, mag also voll daneben lieben. Hat dazu jemand eine Meinung?
Gruß,
Claus
Ich bin kein Jurist, mag also voll daneben lieben. Hat dazu jemand eine Meinung?
Gruß,
Claus
Zuletzt geändert von Hugin am 15.04.2003, 16:45, insgesamt 1-mal geändert.
Hej Claus,
Dein Kollege hat vollkommen recht. Wie ich schon weiter oben gepostet habe, ist dies in der EU-Direktive 83/183/EEC von 1983 so festgelegt, d.h. auf Umzugsgueter (inklusive KFZ) duerfen keine Einfuhrzoelle und Steuern erhoben werden. Deswegen hat die EU Komission im Januar dieses Jahres ein "infringement" Verfahren gegen Dänemark eröffnet. Das Ergebnis steht - soweit mir bekannt ist - noch aus. Sollte die dänische Regierung keine vernuenftigen Argumente fuer die Registrierunggebuehr parat haben, wird die EU-Komission wohl gegen die Gebuehr klagen. Wie gut die Chancen fuer die EU stehen ist ungewiss, da es sich ja offiziell um eine "Gebuehr" und nicht um einen Einfuhrzoll handelt. Probleme koennte es auch mit den EU-Wettbewerbshuetern geben, denn solche hohen Gebuehren fuehren zwangsläufig zu einer Behinderung des freien Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt.
/Martin
Dein Kollege hat vollkommen recht. Wie ich schon weiter oben gepostet habe, ist dies in der EU-Direktive 83/183/EEC von 1983 so festgelegt, d.h. auf Umzugsgueter (inklusive KFZ) duerfen keine Einfuhrzoelle und Steuern erhoben werden. Deswegen hat die EU Komission im Januar dieses Jahres ein "infringement" Verfahren gegen Dänemark eröffnet. Das Ergebnis steht - soweit mir bekannt ist - noch aus. Sollte die dänische Regierung keine vernuenftigen Argumente fuer die Registrierunggebuehr parat haben, wird die EU-Komission wohl gegen die Gebuehr klagen. Wie gut die Chancen fuer die EU stehen ist ungewiss, da es sich ja offiziell um eine "Gebuehr" und nicht um einen Einfuhrzoll handelt. Probleme koennte es auch mit den EU-Wettbewerbshuetern geben, denn solche hohen Gebuehren fuehren zwangsläufig zu einer Behinderung des freien Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt.
/Martin
Zuletzt geändert von luetzel am 15.04.2003, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Martin,
angenommen, die EU bekäme recht, würde es dann etwas ausmachen, ob ich Eigentümer des Wagens bin? Ich habe nämlich kurz vor meiner Einreise in DK den Wagen meiner Mutter überschrieben, d.h. ich bin zwar Besitzer, nicht aber Eigentümer. Oder zählt Umzugsgut auch für Besitzgegenstände, wenn jemand anders der Eigentümer ist?
Claus
angenommen, die EU bekäme recht, würde es dann etwas ausmachen, ob ich Eigentümer des Wagens bin? Ich habe nämlich kurz vor meiner Einreise in DK den Wagen meiner Mutter überschrieben, d.h. ich bin zwar Besitzer, nicht aber Eigentümer. Oder zählt Umzugsgut auch für Besitzgegenstände, wenn jemand anders der Eigentümer ist?
Claus
Zuletzt geändert von Hugin am 15.04.2003, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
@Claus
Schwierige Frage. Soweit ich es verstanden habe, benutzt Du das Fahrzeug, bist aber nicht als Fahrzeughalter eingetragen? So weit mir bekannt ist, muss der Fahrzeughalter, d.h. die Person, die im Fahrzeugschein/Brief eingetragen ist (also in diesem Fall Deine Mutter) dafuer Sorge tragen, dass das Auto an dem Ort gemeldet ist, an dem es dauerhaft genutzt wird. Das ist zumindest innerhalb Deutschlands so.
Was die "Umzugsgueter" betrifft, so ist es nach den Regeln der EU wohl erlaubt, ein Auto noch bis zu einem halben Jahr nach dem Umzug zu "importieren", vorausgesetzt, Du hast es schon vor dem Umzug besessen.
Schwierige Frage. Soweit ich es verstanden habe, benutzt Du das Fahrzeug, bist aber nicht als Fahrzeughalter eingetragen? So weit mir bekannt ist, muss der Fahrzeughalter, d.h. die Person, die im Fahrzeugschein/Brief eingetragen ist (also in diesem Fall Deine Mutter) dafuer Sorge tragen, dass das Auto an dem Ort gemeldet ist, an dem es dauerhaft genutzt wird. Das ist zumindest innerhalb Deutschlands so.
Was die "Umzugsgueter" betrifft, so ist es nach den Regeln der EU wohl erlaubt, ein Auto noch bis zu einem halben Jahr nach dem Umzug zu "importieren", vorausgesetzt, Du hast es schon vor dem Umzug besessen.
Zuletzt geändert von luetzel am 15.04.2003, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Simone,
die Informationen dazu gibts auf den Web-Seiten der EU-Kommission:
[url="http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/107|0|RAPID&lg=EN&display="]Link1[/url]
und
[url="http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_en.htm"]Link2[/url]
Leider werden die Seiten des Sekretariats wohl nicht so oft aktualisiert. Ich habe in den letzten Wochen nicht viel Zeit gehabt um die Ergebnisse zu verfolgen. Da das Interesse hier im Forum ja recht gross ist werde ich mal versuchen eine Auskunft per Email zu bekommen. Falls ich eine Antwort erhalte werde ich sie hier posten.
/Martin
die Informationen dazu gibts auf den Web-Seiten der EU-Kommission:
[url="http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/107|0|RAPID&lg=EN&display="]Link1[/url]
und
[url="http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_en.htm"]Link2[/url]
Leider werden die Seiten des Sekretariats wohl nicht so oft aktualisiert. Ich habe in den letzten Wochen nicht viel Zeit gehabt um die Ergebnisse zu verfolgen. Da das Interesse hier im Forum ja recht gross ist werde ich mal versuchen eine Auskunft per Email zu bekommen. Falls ich eine Antwort erhalte werde ich sie hier posten.
/Martin
Zuletzt geändert von luetzel am 15.04.2003, 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Der EU-Kommission hat heute offiziel zwei Varfahren gegen die Dänische Regierung eröffnet.
In dem einen geht es um steuerliche Vergünstigungen für freiwillige Rentenbeiträge. Im Moment ist es so, daß diese Beiträge in einem Gewissen Umfang steuerlich abgesetzt werden können, aber nur, wenn man seine Renten-/Lebensversicherung bei einem Dänischen Versicherungsgesellschaft hat. Wer lieber sein Geld bei einem Versicherungsgesellschaft in einem anderen EU-Land anlegt, hat kein Steuervorteil. Dies ist nach Meinung der Kommission diskriminierend.
In dem anderen Verfahren geht es um Autos. Laut Meinung der Kommission darf keine Zulassungsabgade erhoben werden, wenn das Auto als Umzugsgut mitgebracht wird.
Bis zu einem Urteil kann noch bis zu zwei Jahre vergehen. Das Eröffnen einer solchen Verfahren ist aber ein wichtiger Schritt. Ein Prozeß wird nämlich erst dann gestartet, wenn alle Verhandlungsmöglichkeiten erschöpft sind und wenn der Kommission seiner Sache relativ sicher ist.
http://politiken.dk/VisArtikel.iasp?PageID=277166
Wer demnächst nach DK zieht und sein Auto mitbringt sollte also vielleicht vorsichtshalber Einspruch gegen die Abgabe (mit Bezug auf dem Verfahren) erheben. Man wird trotzdem bazahlen müssen, aber vielleicht kann man ja dann in 2 Jahren das Geld zurückfordern?
In dem einen geht es um steuerliche Vergünstigungen für freiwillige Rentenbeiträge. Im Moment ist es so, daß diese Beiträge in einem Gewissen Umfang steuerlich abgesetzt werden können, aber nur, wenn man seine Renten-/Lebensversicherung bei einem Dänischen Versicherungsgesellschaft hat. Wer lieber sein Geld bei einem Versicherungsgesellschaft in einem anderen EU-Land anlegt, hat kein Steuervorteil. Dies ist nach Meinung der Kommission diskriminierend.
In dem anderen Verfahren geht es um Autos. Laut Meinung der Kommission darf keine Zulassungsabgade erhoben werden, wenn das Auto als Umzugsgut mitgebracht wird.
Bis zu einem Urteil kann noch bis zu zwei Jahre vergehen. Das Eröffnen einer solchen Verfahren ist aber ein wichtiger Schritt. Ein Prozeß wird nämlich erst dann gestartet, wenn alle Verhandlungsmöglichkeiten erschöpft sind und wenn der Kommission seiner Sache relativ sicher ist.
http://politiken.dk/VisArtikel.iasp?PageID=277166
Wer demnächst nach DK zieht und sein Auto mitbringt sollte also vielleicht vorsichtshalber Einspruch gegen die Abgabe (mit Bezug auf dem Verfahren) erheben. Man wird trotzdem bazahlen müssen, aber vielleicht kann man ja dann in 2 Jahren das Geld zurückfordern?
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 09.07.2003, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Hej!
Ich habe zwar schon einiges durchgelesen, aber so ganz ist es mir noch nicht klar :
Wie läuft das mit dem Auto und evtl. Steuernachzahlungen, wenn ich mein Auto nach DK mitnehme? Wenn es die Beiträge zu entrichten gilt, woran orientiert sich die Höhe der Beiträge?
tak@all.
Ich habe zwar schon einiges durchgelesen, aber so ganz ist es mir noch nicht klar :
Wie läuft das mit dem Auto und evtl. Steuernachzahlungen, wenn ich mein Auto nach DK mitnehme? Wenn es die Beiträge zu entrichten gilt, woran orientiert sich die Höhe der Beiträge?
tak@all.
Zuletzt geändert von ramses am 10.08.2003, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Der Wert des Autos wird geschätz und davon mußt Du dann rund 180% bezahlen.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 10.08.2003, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Einen Eindruck von der Höhe der Abgaben bekommt man unter:
http://www.bilpriser.dk/evaluation/bilpriser/evaluation/PageMake.po?TYPE=LEVY
Ist aber nur ein Anhaltspunkt. Billiger wird es übrigens, wenn das Auto älter als 35 Jahre ist (für Oldtimerliebhaber wie mich ein schwacher Trost). Bemessungsgrundlage für die Abgaben sind dann nämlich nur 40% des damaligen Kaufpreises. Darauf müssen dann ca. 180% gezahlt werden. Wer also mit einem Käfer aus den 50ern oder 60ern herumfährt kommt günstig davon
Viele Grüße
Henning
http://www.bilpriser.dk/evaluation/bilpriser/evaluation/PageMake.po?TYPE=LEVY
Ist aber nur ein Anhaltspunkt. Billiger wird es übrigens, wenn das Auto älter als 35 Jahre ist (für Oldtimerliebhaber wie mich ein schwacher Trost). Bemessungsgrundlage für die Abgaben sind dann nämlich nur 40% des damaligen Kaufpreises. Darauf müssen dann ca. 180% gezahlt werden. Wer also mit einem Käfer aus den 50ern oder 60ern herumfährt kommt günstig davon

Viele Grüße
Henning
Zuletzt geändert von Henning am 10.08.2003, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
Bevor ein Auto überhaupt geschätzt (d.h. der Preis, der ein dänischer Autoverkäufer beim Verkauf erzielen will/evtl. würde ermittelt wird) wird, muss das Auto durch den dänischen TÜV (bilsyn).
Um den dänischen Regeln zu entsprechen müssen (beim VW-Jetta) erst einmal die Blinker umgebaut werden. Ausserdem steigert sich natürlich der Wert des Autos, da jedes neu eingebaute Teil 1) gekauft und 2) bei der späteren Schätzung nocheinmal besteuert wird. Ausserdem ist ein Auto mit 2 Jahren "Laufzeit" immer mehr wert als eines, das vielleicht nur noch 6 Monate übrig hat.
Dann also wird erst geschätzt und man ist dann (es kommt wohl auch auf das Einkommen des Fahrers an), mit bis zu 180 % dabei.
Ich exerziere dieses gerade mit meinem jetzt fast 18 Jahre alten Jetta. Der ist gerade beim "Umbau" und wird in einer VW-Altteile-Werkstatt (ich zahle die Steuern für Neuteile doch nicht 2 x!) TÜV-fertig gemacht.
Dann werde ich den Jetta vorführen und euch gerne, falls Interesse besteht, den weiteren Verlauf in allen Einzelheiten schildern.
Gruss
Iri
Um den dänischen Regeln zu entsprechen müssen (beim VW-Jetta) erst einmal die Blinker umgebaut werden. Ausserdem steigert sich natürlich der Wert des Autos, da jedes neu eingebaute Teil 1) gekauft und 2) bei der späteren Schätzung nocheinmal besteuert wird. Ausserdem ist ein Auto mit 2 Jahren "Laufzeit" immer mehr wert als eines, das vielleicht nur noch 6 Monate übrig hat.
Dann also wird erst geschätzt und man ist dann (es kommt wohl auch auf das Einkommen des Fahrers an), mit bis zu 180 % dabei.
Ich exerziere dieses gerade mit meinem jetzt fast 18 Jahre alten Jetta. Der ist gerade beim "Umbau" und wird in einer VW-Altteile-Werkstatt (ich zahle die Steuern für Neuteile doch nicht 2 x!) TÜV-fertig gemacht.
Dann werde ich den Jetta vorführen und euch gerne, falls Interesse besteht, den weiteren Verlauf in allen Einzelheiten schildern.
Gruss
Iri
Zuletzt geändert von iri am 11.08.2003, 12:07, insgesamt 1-mal geändert.