Führerschein umwandeln?!
Führerschein umwandeln?!
Hallo zusammen,
mein Freund und ich haben neulich überlegt ob ich eigentlich meinen deutschen Führerschein in einen dänischen umtauschen muss jetzt wo ich ja hier wohne. Google hat ergeben ja ich muss ihn umtauschen.
Kann mir irgend jemand Infos dazu geben wo ich da hin muss und wie das abläuft? Hab ja gelesen für EU Länder kann man ihn einfach umtauschen ohne Prüfung...nur wo?
LG
Melly
mein Freund und ich haben neulich überlegt ob ich eigentlich meinen deutschen Führerschein in einen dänischen umtauschen muss jetzt wo ich ja hier wohne. Google hat ergeben ja ich muss ihn umtauschen.
Kann mir irgend jemand Infos dazu geben wo ich da hin muss und wie das abläuft? Hab ja gelesen für EU Länder kann man ihn einfach umtauschen ohne Prüfung...nur wo?
LG
Melly
NEin,
Hej Melly,
ich glaube nicht , dass du deinen Führerschein umtauschen musst. Die leute, die ich kennne, die in den letzten JAhren hierhergezogen sind, haben jdenfalls nicht umgetauscht.
Gruss, vilmy
ich glaube nicht , dass du deinen Führerschein umtauschen musst. Die leute, die ich kennne, die in den letzten JAhren hierhergezogen sind, haben jdenfalls nicht umgetauscht.
Gruss, vilmy
Also ich wohne jetzt seid 9 jahren in dk und habe den eu fuehrerschein.Ich wurde bis jetzt erst 1 x von der polizei angehalten. die haben zwar lange nachgeprueft ob der ok war, aber ich konnte dann ohne weiteres weiterfahren.Obwohl die gaben mir den tip das ich den f schein umtauschen sollte bei der fremdenpolizei.was ich aber noch nicht gemacht habe , weil das ist bestimmt teuer! Gruss Doro
hej allesammen
habe gestern grad erfahren daß wenn wir unseren alten Führerschein umtauschen wir nur noch 3.5 tons statt vorher 7,5 + Anhänger 4,5 tons fahren dürfen , sowohl in DK als auch in D.........also behalte ich lieber meinen guten alten Rosanen
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Re: hej allesammen
Hej Peter und alle!
"58. Besitzstandsregelungen:
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor der Einführung des neuen Führerscheins erworben haben (also 01.01.1999; Anm. d.V.), bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist weiterhin im bisherigen Umfang gültig. Allerdings sind für einige Fahrerlaubnisinhaber ärztliche Wiederholungsuntersuchungen (...) vorgeschrieben.
Bei einem Umtausch des Führerscheins werden im neuen Führerschein die neuen Klassen eingetragen, die den alten entsprechen.
Naja, da steht noch mehr für ältere Fahrer und Fahrzeugkombinationen undsoweiterundsofort. Lest mal lieber selbst.
Eine Pflicht zum Umtausch gibt es aber nicht.
Gruß
/annikade
Ich denke, das ist eine etwas irreführende Information. Die Fahrerlaubnisklassen ändern sich zwar, aber ich habe soeben auf der Heimseite des (Bundes-)Verkehrsministeriums ( www.bmvbs.de ) u. a. auch das Folgende gelesen:Peter hat geschrieben:habe gestern grad erfahren daß wenn wir unseren alten Führerschein umtauschen wir nur noch 3.5 tons statt vorher 7,5 + Anhänger 4,5 tons fahren dürfen , sowohl in DK als auch in D.........also behalte ich lieber meinen guten alten Rosanen
"58. Besitzstandsregelungen:
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor der Einführung des neuen Führerscheins erworben haben (also 01.01.1999; Anm. d.V.), bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist weiterhin im bisherigen Umfang gültig. Allerdings sind für einige Fahrerlaubnisinhaber ärztliche Wiederholungsuntersuchungen (...) vorgeschrieben.
Bei einem Umtausch des Führerscheins werden im neuen Führerschein die neuen Klassen eingetragen, die den alten entsprechen.
Naja, da steht noch mehr für ältere Fahrer und Fahrzeugkombinationen undsoweiterundsofort. Lest mal lieber selbst.
Eine Pflicht zum Umtausch gibt es aber nicht.
Gruß
/annikade
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Hmm.... nö... Es ist ja ein "EU"-Führerschein und der gilt in allen Mitgliedsstaaten, egal in welchem man seinen Wohnsitz hat.Melly80 hat geschrieben:Mir wurde gesagt ich muss den trotzdem umtauschen weil der ja nunmal von der Bundesrepublik Deutschland ist und ich da nicht mehr lebe.
Auf der Rückseite des EU-Führerscheins gibt es sogar ein "Feld (Nr. 13) für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland".
In der "Zweiten Richtlinie über den Führerschein" ist außerdem die Rede von "... gegenseitige(r) unbefristete(r) Anerkennung der Führerscheine, auch wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt,"
Ich kann die Informationen auf der Heimseite des Bundedsverkehrsministeriums nur empfehlen. Da ist alles haarklein beschrieben. Da es sich hierbei um EU-Recht handelt, sollte das auch in Dänemark gelten.

/annikade
Hej,
also als ich mal Fragen zu einem ausländischen Führerschein in Deutschland hatte, erkundigte ich mich bei der Rechtsabteilung
des ADAC. Die sind da sehr sachkundig.
Vielleicht kann man bei der Gelegenheit auch bei FALCK in
Dänemark nachhaken?
Das Ergebnis würde mich interessieren.
Gruss,
Sabine
also als ich mal Fragen zu einem ausländischen Führerschein in Deutschland hatte, erkundigte ich mich bei der Rechtsabteilung
des ADAC. Die sind da sehr sachkundig.
Vielleicht kann man bei der Gelegenheit auch bei FALCK in
Dänemark nachhaken?
Das Ergebnis würde mich interessieren.
Gruss,
Sabine
Hallo,
Nein ihr müsst keinen Führerschein umtauschen, ich habe es bis heute selbst oft genug erlebt in verschiedenen Polizeikontrollen, da ein KFZ gegistriert mit meiner Adresse aber kein Führerschein unter meinem Namen in DK (verdächtig).
Also, es ist kein Problem wenn ihr diese Gebühr sparen möchtet.
Venlig hilsen
Olaf
Nein ihr müsst keinen Führerschein umtauschen, ich habe es bis heute selbst oft genug erlebt in verschiedenen Polizeikontrollen, da ein KFZ gegistriert mit meiner Adresse aber kein Führerschein unter meinem Namen in DK (verdächtig).
Also, es ist kein Problem wenn ihr diese Gebühr sparen möchtet.
Venlig hilsen
Olaf
"Bestemmelser for kørekortindehavere med sædvanlig bopæl i Danmark
§ 87. Personer, der har sædvanlig bopæl i Danmark, skal være i besiddelse af dansk kørekort for at føre motordrevet køretøj her.
Stk. 2. Motordrevet køretøj kan dog føres i Danmark på baggrund af et færøsk, grønlandsk eller udenlandsk kørekort efter det tidspunkt, hvor sædvanlig bopæl er etableret, i det omfang det følger af bestemmelserne i §§ 88-90.
§ 89. Et kørekort udstedt i en stat, der er medlem af Den Europæiske Union, eller i et land der efter aftale med EF har gennemført Rådets direktiv 91/439/EØF om kørekort, giver indehaveren ret til at føre samme køretøjer i Danmark, som det berettiger til at føre i udstedelseslandet i den i kørekortet angivne gyldighedsperiode, medmindre denne er længere end til indehaverens fyldte 70. år."
Also kein Umtausch notwendig!
§ 87. Personer, der har sædvanlig bopæl i Danmark, skal være i besiddelse af dansk kørekort for at føre motordrevet køretøj her.
Stk. 2. Motordrevet køretøj kan dog føres i Danmark på baggrund af et færøsk, grønlandsk eller udenlandsk kørekort efter det tidspunkt, hvor sædvanlig bopæl er etableret, i det omfang det følger af bestemmelserne i §§ 88-90.
§ 89. Et kørekort udstedt i en stat, der er medlem af Den Europæiske Union, eller i et land der efter aftale med EF har gennemført Rådets direktiv 91/439/EØF om kørekort, giver indehaveren ret til at føre samme køretøjer i Danmark, som det berettiger til at føre i udstedelseslandet i den i kørekortet angivne gyldighedsperiode, medmindre denne er længere end til indehaverens fyldte 70. år."
Also kein Umtausch notwendig!