Führerschein umwandeln?!

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Melly80
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Führerschein umwandeln?!

Beitrag von Melly80 »

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben neulich überlegt ob ich eigentlich meinen deutschen Führerschein in einen dänischen umtauschen muss jetzt wo ich ja hier wohne. Google hat ergeben ja ich muss ihn umtauschen.
Kann mir irgend jemand Infos dazu geben wo ich da hin muss und wie das abläuft? Hab ja gelesen für EU Länder kann man ihn einfach umtauschen ohne Prüfung...nur wo?

LG
Melly
Vilmy
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NEin,

Beitrag von Vilmy »

Hej Melly,
ich glaube nicht , dass du deinen Führerschein umtauschen musst. Die leute, die ich kennne, die in den letzten JAhren hierhergezogen sind, haben jdenfalls nicht umgetauscht.

Gruss, vilmy
Petra88

Beitrag von Petra88 »

Hej :D
Also ich habe gerade meine Papiere erledigt und nun dänische Platten.
Meinen Führerschein kann ich behalten und brauche es nicht umzutauschen.
Das beste war-7 Tage später und mein Auto wäre teurer geworden-weil dann 1 jahr alt :wink:
hej hej-Petra
adi
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Beitrag von adi »

vielleicht wäre es noch interessant zu wissen:
handelt es sich hierbei um den alten deutschen Führerschein oder bereits um den neuen EU-Führerschein?
:D
doro
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Beitrag von doro »

Also ich wohne jetzt seid 9 jahren in dk und habe den eu fuehrerschein.Ich wurde bis jetzt erst 1 x von der polizei angehalten. die haben zwar lange nachgeprueft ob der ok war, aber ich konnte dann ohne weiteres weiterfahren.Obwohl die gaben mir den tip das ich den f schein umtauschen sollte bei der fremdenpolizei.was ich aber noch nicht gemacht habe , weil das ist bestimmt teuer! Gruss Doro
Peter

hej allesammen

Beitrag von Peter »

habe gestern grad erfahren daß wenn wir unseren alten Führerschein umtauschen wir nur noch 3.5 tons statt vorher 7,5 + Anhänger 4,5 tons fahren dürfen , sowohl in DK als auch in D.........also behalte ich lieber meinen guten alten Rosanen
annikade
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Re: hej allesammen

Beitrag von annikade »

Hej Peter und alle!
Peter hat geschrieben:habe gestern grad erfahren daß wenn wir unseren alten Führerschein umtauschen wir nur noch 3.5 tons statt vorher 7,5 + Anhänger 4,5 tons fahren dürfen , sowohl in DK als auch in D.........also behalte ich lieber meinen guten alten Rosanen
Ich denke, das ist eine etwas irreführende Information. Die Fahrerlaubnisklassen ändern sich zwar, aber ich habe soeben auf der Heimseite des (Bundes-)Verkehrsministeriums ( www.bmvbs.de ) u. a. auch das Folgende gelesen:

"58. Besitzstandsregelungen:
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor der Einführung des neuen Führerscheins erworben haben (also 01.01.1999; Anm. d.V.), bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist weiterhin im bisherigen Umfang gültig. Allerdings sind für einige Fahrerlaubnisinhaber ärztliche Wiederholungsuntersuchungen (...) vorgeschrieben.
Bei einem Umtausch des Führerscheins werden im neuen Führerschein die neuen Klassen eingetragen, die den alten entsprechen.


Naja, da steht noch mehr für ältere Fahrer und Fahrzeugkombinationen undsoweiterundsofort. Lest mal lieber selbst.
Eine Pflicht zum Umtausch gibt es aber nicht.

Gruß

/annikade
Melly80
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Beitrag von Melly80 »

Hej,

also ich hab schon einen EU Führerschein mit Klasse B; also eh nur bis 3,5 Tonnen. Mir wurde gesagt ich muss den trotzdem umtauschen weil der ja nunmal von der Bundesrepublik Deutschland ist und ich da nicht mehr lebe.

Hilsen,
Melly
annikade
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Beitrag von annikade »

Melly80 hat geschrieben:Mir wurde gesagt ich muss den trotzdem umtauschen weil der ja nunmal von der Bundesrepublik Deutschland ist und ich da nicht mehr lebe.
Hmm.... nö... Es ist ja ein "EU"-Führerschein und der gilt in allen Mitgliedsstaaten, egal in welchem man seinen Wohnsitz hat.
Auf der Rückseite des EU-Führerscheins gibt es sogar ein "Feld (Nr. 13) für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland".

In der "Zweiten Richtlinie über den Führerschein" ist außerdem die Rede von "... gegenseitige(r) unbefristete(r) Anerkennung der Führerscheine, auch wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt,"

Ich kann die Informationen auf der Heimseite des Bundedsverkehrsministeriums nur empfehlen. Da ist alles haarklein beschrieben. Da es sich hierbei um EU-Recht handelt, sollte das auch in Dänemark gelten. :-)

/annikade
Kaellepot
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Beitrag von Kaellepot »

Hej,

also als ich mal Fragen zu einem ausländischen Führerschein in Deutschland hatte, erkundigte ich mich bei der Rechtsabteilung
des ADAC. Die sind da sehr sachkundig.

Vielleicht kann man bei der Gelegenheit auch bei FALCK in
Dänemark nachhaken?

Das Ergebnis würde mich interessieren.

Gruss,
Sabine
;O)scar

Beitrag von ;O)scar »

Hallo,

Nein ihr müsst keinen Führerschein umtauschen, ich habe es bis heute selbst oft genug erlebt in verschiedenen Polizeikontrollen, da ein KFZ gegistriert mit meiner Adresse aber kein Führerschein unter meinem Namen in DK (verdächtig).

Also, es ist kein Problem wenn ihr diese Gebühr sparen möchtet.

Venlig hilsen

Olaf
chrismo1

Beitrag von chrismo1 »

"Bestemmelser for kørekortindehavere med sædvanlig bopæl i Danmark

§ 87. Personer, der har sædvanlig bopæl i Danmark, skal være i besiddelse af dansk kørekort for at føre motordrevet køretøj her.

Stk. 2. Motordrevet køretøj kan dog føres i Danmark på baggrund af et færøsk, grønlandsk eller udenlandsk kørekort efter det tidspunkt, hvor sædvanlig bopæl er etableret, i det omfang det følger af bestemmelserne i §§ 88-90.

§ 89. Et kørekort udstedt i en stat, der er medlem af Den Europæiske Union, eller i et land der efter aftale med EF har gennemført Rådets direktiv 91/439/EØF om kørekort, giver indehaveren ret til at føre samme køretøjer i Danmark, som det berettiger til at føre i udstedelseslandet i den i kørekortet angivne gyldighedsperiode, medmindre denne er længere end til indehaverens fyldte 70. år."

Also kein Umtausch notwendig!
annikade
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Beitrag von annikade »

chrismo1 hat geschrieben:Also kein Umtausch notwendig!
Sag ich doch. :-) Tak skal du have chrismo1.

/annikade
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