Hallo an alle !!
Meine freundin kommt aus DK.Sie hat hier ausbildung gemacht und jetzt läuft ihre Aufenthaltsgenehmigung ab (mitte Sept.)
Was passiert wenn sie keine arbeitsstelle bekommt?Wie lange darf sie hier bleiben und welche möglichkeiten haben wir die Aufenthaltsg. zu verlängern (ausser heirat etc.)
Aufenthaltsgenehmigung
Aufenthaltsgenehmigung
Zuletzt geändert von ipoi am 10.07.2003, 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
Hej Ipoi,
als im Ausländerrecht kenn ich mich nicht ganz so gut aus, aber wende Dich doch einfach mal an die zuständige Ausländerbehörde, die können Euch fundierte Hinweise geben... Daß die Aufenthaltsgenehmigung ausläuft, wissen die sowieso, also frag am besten da nach...
als im Ausländerrecht kenn ich mich nicht ganz so gut aus, aber wende Dich doch einfach mal an die zuständige Ausländerbehörde, die können Euch fundierte Hinweise geben... Daß die Aufenthaltsgenehmigung ausläuft, wissen die sowieso, also frag am besten da nach...
Zuletzt geändert von Snoopy1 am 14.07.2003, 17:46, insgesamt 1-mal geändert.
Hej ipoi,
die Ausländerbehörde ist für die Angelegenheiten wie Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis etc. zuständig, bei der sich jeder in Deutschland lebende Ausländer zu melden hat, gleich nachdem er bei der Einwohnermeldebehörde seinen Wohnsitz angemeldet hat. Die Ausländerbehörde kann beim Ordnungsamt mit angesiedelt sein, daß ist von Gemeinde/Stadt/Kreis verschieden und ist nicht bundeslandabhängig. In meiner Heimat Nordfriesland war die Ausländerbehörde beim Kreisordnungsamt mit untergebracht, die kreisfreien Städte hatten ihre eigene. Bei der Stadt Köln haben wir auch unsere eigene. Also grundsätzlich kommt es darauf an, ob ihr kreiszugehörig seid oder eine kreisfreie Stadt/Gemeinde. Wenn ihr kreiszugehörig seid, ist in der Regel der Kreis zuständig und die Ausländerbehörde gehört meistens mit zum Ordnungsamt.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen und die Strukturen ein wennig deutlich machen.
Hilsen
Snoop
Wenn Du aus München kommst, wie es unter Deinem Namen steht, dann wendest Du Dich an die Stadt München, die hat ihre eigene Ausländerbehörde... Ruf in der Zentrale an und die können Dir dann weiterhelfen und bestimmt auch verbinden.
Bearbeitet von - Snoopy1 am 16.07.2003 21:55:11
die Ausländerbehörde ist für die Angelegenheiten wie Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis etc. zuständig, bei der sich jeder in Deutschland lebende Ausländer zu melden hat, gleich nachdem er bei der Einwohnermeldebehörde seinen Wohnsitz angemeldet hat. Die Ausländerbehörde kann beim Ordnungsamt mit angesiedelt sein, daß ist von Gemeinde/Stadt/Kreis verschieden und ist nicht bundeslandabhängig. In meiner Heimat Nordfriesland war die Ausländerbehörde beim Kreisordnungsamt mit untergebracht, die kreisfreien Städte hatten ihre eigene. Bei der Stadt Köln haben wir auch unsere eigene. Also grundsätzlich kommt es darauf an, ob ihr kreiszugehörig seid oder eine kreisfreie Stadt/Gemeinde. Wenn ihr kreiszugehörig seid, ist in der Regel der Kreis zuständig und die Ausländerbehörde gehört meistens mit zum Ordnungsamt.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen und die Strukturen ein wennig deutlich machen.
Hilsen
Snoop
Wenn Du aus München kommst, wie es unter Deinem Namen steht, dann wendest Du Dich an die Stadt München, die hat ihre eigene Ausländerbehörde... Ruf in der Zentrale an und die können Dir dann weiterhelfen und bestimmt auch verbinden.
Bearbeitet von - Snoopy1 am 16.07.2003 21:55:11