Nach Umzug - Arbeitsamt?

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raidsch

Nach Umzug - Arbeitsamt?

Beitrag von raidsch »

Ich ziehe in ca. 10 Tagen nach DK, beginne im September mein Studium. Ich bin seit letzter Woche in DE arbeitslos gemeldet (war bis dahin Zivi) und bin ab 15.8. abgemeldet in DE.

Muss ich dann direkt in DK aufs Arbeitsamt? Ich bin ja für ca. 3 Wochen arbeitslos, bis zum Studium.

Und da wir gerade dabei sind. Kennt jemand den maximalen Betrag, den mal als Student verdienen darf. Quasi sowas wie ein 400€ Minijob.

Wäre sehr dankbar für die Infos. Schreibt auch was anderes, was zum Thema gehört, bin für alles dankbar.

Mange tak :)
Zuletzt geändert von raidsch am 03.08.2003, 17:51, insgesamt 1-mal geändert.
andreask

Beitrag von andreask »

Wenn Du Arbeitslosengeld bekommen willst, meine ich, dass Du bald an das Arbeitsamt Dich melden muss. Ich weiss aber nicht, ob Du das Geld bekommen kannst, wenn Du auf einem Studium aufgenommen bist; es gibt hier eine Menge Regeln, die ich leider nicht genau kenne...

Mehr über Arbeitslosengeld: http://europa.eu.int/scadplus/citizens/de/dk/home.htm

Der maximale Beitrag, den Du verdienen darfst während Du die S.U. (Bafög) bekomst, ist 5.571 kr. (€ 749) pro Monat (<i>über</i> die S.U. hinaus). Wenn Du studierst, aber nicht die S.U. bekomst, darfst Du 13.912 kr. (€ 1873) pro Monat verdienen.

Mehr über die S.U.: http://su.dk/
Mehr über maximale Beiträge: http://su.dk/satser/fribeloeb.htm

Bearbeitet von - andreask am 04.08.2003 02:24:37
Zuletzt geändert von andreask am 04.08.2003, 01:58, insgesamt 1-mal geändert.
Kiko

Beitrag von Kiko »

Es gibt in DK kein Arbeitsamt als solches, wie es in DE zu finden ist. Verschiedene "Fagforeninger" (Gewerkschaften) haben hier angeschlossene "A-kasse", in die man aber freiwillig einbezahlt, und nicht wie in DE automatisch. Als "Neuer" hat man erst Recht auf Geld, wenn man eine Jahr lang einbezahlt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man seinen Anspruch aus Deutschland überführen.
Was du aber innerhalb der EU auf jeden Fall machen kannst, ist, dein Geld bis zu 3 Monate aus Deutschland zu bekommen. Man sagt dann, dass man sich zur Arbeitssuche im Ausland aufhalten will. ICh weiss allerdings nicht, wie das als kommender Student ist.
Zuletzt geändert von Kiko am 04.08.2003, 08:31, insgesamt 1-mal geändert.
maybritt h
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Beitrag von maybritt h »

Hej!

siehe auch: http://www.dkforum.de/arbeiten-daenemark.asp

gruß
maybritt
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Zuletzt geändert von maybritt h am 04.08.2003, 09:22, insgesamt 1-mal geändert.
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don't post it."
raidsch

Beitrag von raidsch »

Vielen Dank für eure Antworten, hat mir schon mal gut geholfen.

Es ist ja fast unglaublich, dass ich über 1800€ im Monat verdienen darf, als Freibetrag.
SU bekomme ich nicht, müsste dafür erst glaube 2 Jahre in DK wohnen, das ist ja nunmal nicht der Fall.

Arbeitslosengeld bekomme ich auch keines, da ich bisher nur als Zivi gearbeitet habe. Aber darum geht es auch nicht. Vielmehr um die lückenlose Zeit, was in DE ja so wichtig ist. Ich werde in DK einfach mal nachfragen.

So denn, ich wühl mich dann mal weiter durch den Papierkrieg :)
Zuletzt geändert von raidsch am 04.08.2003, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
andreask

Beitrag von andreask »

Wenn Du überhaupt keine SU bekomst, glaube ich tatsächlich, dass Du 24.837 kr (€ 3.343) verdienen darfst, aber ich wollte doch Deinen Studienberater fragen.
Zuletzt geändert von andreask am 04.08.2003, 17:14, insgesamt 1-mal geändert.
raidsch

Beitrag von raidsch »

Pro Monat andreask? Das wäre ja dann langsam ein bisschen viel :)
Ich werde dort auch noch mal fragen, genug Zeit, um 1.800€ zu verdienen, habe ich eh nicht.
Zuletzt geändert von raidsch am 04.08.2003, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
andreask

Beitrag von andreask »

Alle Beiträge sind durchschnittliche monatliche Beiträge :) Das heisst, dass wenn Du die S.U. bekomst, darfst Du 66.852 kr. (12x5.571 kr.) pro Jahr verdienen.
Zuletzt geändert von andreask am 04.08.2003, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
raidsch

Beitrag von raidsch »

Bekomme aber kein SU :)
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