Michael schrieb u.a.:
Rechtssprache ist ein ganz besonderes Phänomen. Originalübersetzungen von EU-Rechtstexten ins Deutsche sind bekanntermassen in besonders elendigem Deutsch verfasst. Mag sein, dass sie technisch "korrekt" sind, aber ein Verständnis für Kommunikation und Eleganz geht den Tätern ab - sorry, wenn sich jemand auf den Schlips getreten fühlt. Ob eine grössere sprachliche Kompetenz der juristischen Übersetzer die Texte kürzer machen würde, ist schwer zu sagen.
Die Übersetzer des EU-Ministerrats müssen einigen wichtigen Regeln folgen, und zwar: immer einen Text Punkt für Punkt übersetzen. Deshalb fehlt einem beim Lesen "die Eleganz".- Künstlerische Entfaltungen/Freiheiten werden nicht erlaubt.
Das ist anscheinend teilweise der Grund, warum diese deutsche EU-Texte im Verhältnis zu den dänischen nur ca. 12 % umfangreicher sind - und nicht 35%, wie bei Bedienungsanleitungen.
Apropos Technische Anleitungen:
Deutsche technische Originaltexte sind so kurz wie, ja oft kürzer als englische Übersetzungen! Ein deutscher Übersetzer kennt dagegen häufig nicht den treffenden Ausdruck und ist einer Übersetzungstradition der Texttreue verbunden. Diese Tradition schadet beispielsweise bei Anleitungen mehr als das sie nutzt. Und Nichtmuttersprachler kennen die üblichen Begriffe und Kurzsätze gar nicht.
Für das Dänische gilt dagegen, dass Nichtdänen kaum ins Dänische übersetzen. Deshalb gibt es die krassen 35% Fälle gar nicht.
Ich kann nur feststellen, daß sämtliche Anleitungen, die ich liegen habe, meine Behauptung bestätigen. Es ist auch auffallend, daß man in den deutschen Versionen oft eine kleinere Schriftgröße wählen muß, um diese den dazugehörigen Illustrationen anzupassen.
Es handelt sich in den meisten Fällen um nicht-deutsche Geräte. Du magst deshalb teilweise recht haben.
(Abgesehen davon: ich finde in vielen Fällen die deutsche Version einer Anleitung viel leichter zu verstehen als die dänische. (Aktuell: die Bedienung einer Elektro-Motorsäge

))