Mehr Gesetzesänderungen / Aufenthaltsgenehmigung

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iri

Mehr Gesetzesänderungen / Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von iri »

Eigetlich dachte ich, ich wäre schon längst eingewandert aber der Mensch kann sich irren.

In 2002 bekam ich eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (bis 01.01.2004), kratzte mein Geld zusammen, um Dänemark nicht zur Last zu fallen und zog zu meinem Süssen. (Erst mal antesten wie das so mit uns beiden läuft). In 01/2003 heirateten wir und sämtliche Behörden sicherten mir mündlich zu, dass meine Aufenthaltsgenehmigung ohne Probleme verlängert werden wird.

Heute sagt mir das zuständige Amt in Odense, dass die Gesetze geändert worden sind und mein Ehemann eine Bankbürgschaft von 350 000 kr (7 x 50 000/Jahr) zu hinterlegen hat.

Das kann er nicht und es würde uns 7 Jahre auf keinen grünen Zweig kommen lassen. Ausserdem frässen die Avalzinsen innerhalb der 7 Jahre fast den Betrag der Bürgschaft auf. Wir zahlten also Dänemark doppelt weil wir ehrlich blieben und niemandem zur Last fallen wollten?

Ich habe bis mein Mann Arbeit fand alles allein finanziert (einschl. seines laufenden Kredites). Ich wusste, er gibt es zurück und er möchte ja auch für mich sorgen. Wir haben unser Auskommen. Ich habe wie von Dänemark verlangt meinen Wohnsitz aufgegeben und natürlich (grrr) auch die Kosten der Autoummeldung in Kauf genommen. Ich durfte *nicht* in Raten zahlen, da es abzusehen war, dass ich in Dänemark bleibe (Heirat mit einem Dänen)

Was soll nun werden?

Werde ich in einen Bus gesetzt und an der deutschen Grenze ausgesetzt? Ohne Euro ohne Krone?

<font color=red>Überschrift geändert, Maybritt</font id=red>


Bearbeitet von (Redigeret af) - maybritt am (den) 23.01.2004 15:12:47
Zuletzt geändert von iri am 23.01.2004, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
Corinna

Beitrag von Corinna »

Die Bedingungen sind leider sehr, sehr hart geworden und die einzige Chance ist wohl, dass Du Dir selber eine Arbeit suchst und somit dem Staat beweist, dass du unabhängig bist.

Viel Glück von Corinna
Zuletzt geändert von Corinna am 23.01.2004, 21:41, insgesamt 1-mal geändert.
andi

Beitrag von andi »

Hej Iri
Also wenn ich das hier nicht lesen würde, hätte ich das wirklich für einen "Schlechten Scherz" gehalten.
Habe das Gefühl das DK so langsam echt überzieht.
Alles Gute, Andi
Zuletzt geändert von andi am 24.01.2004, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
pip

Beitrag von pip »

Hej Iri
Ich habe das selbe Problem, aber nicht so schlimm wie ihr es habt. Mein Lebensgefährte ist Deutscher aber in Dänemark aufgewachsen (er hat keine Staatsbürgerschaft, aber unbefristeten Aufenthalt)Habe ich das richtig verstanden, das der Staat 7 x 50000 kr.zur Sicherheit haben will, da du durch die Heirat in sieben Jahren die Staatsbürgerschaft bekommst oder versteh ich das falsch? Durch die Heirat hat sich dein Mann wohl verpflichtet für dich zu sorgen, daher diese Anforderung.Dänemark hat da wirklich seine Gesetze stark verschärft. Wie gesagt mein Freund muss jedes Jahr wohl immer mit 50000 bürgen um meine Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern bis ich in Dänemark Arbeit gefunden habe. Ich gehe schon arbeitssuchend nach Dänemark u.werde mich gleich bei dem Arbejdsformidlingen regestieren lassen. Das würde ich dir auch raten, sofern du es noch nicht getan hast. Corinna hat Recht, die wollen sehen, das du als Deutsche unabhänig von deinem Mann dein Unterhalt bestreiten kannst
Hej hej
andy
P.S Mein Freund und ich vermuten dies alles nur, falls jemand der mehr Ahnung hat anderer Meinung ist, sollte das ruhig schreiben, das könnte ganz nützlich sein zu wissen
Zuletzt geändert von pip am 25.01.2004, 20:38, insgesamt 1-mal geändert.
MichaelD
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Registriert: 18.04.2002, 14:33
Wohnort: Kopenhagen, Danmark

Beitrag von MichaelD »

Hallo Iri.
Das ist eine der schrecklichsten Geschichten, die ich seit 2 Jahren gehört habe, und man hört ja einiges. Einen Unbescholtenen aus dem Land zu vertreiben, nach einer quasi rückwirkenden Gesetzesänderung, das ist ein starkes Stück.

Das allerdings die Ehe nicht viel zählt in DK, ist nichts Neues.

Falls ein Job so schnell nicht herkommt: Vielleicht könnt Ihr Euch mit einer neuen einjährigen Aufenthaltsgenehmigung über Wasser halten? Die Bürgschaftskosten wären dann entsprechend niedriger, und vermutlich kann man mit der Bank auch einen mehrjährigen Vertrag (mit Bezahlung nach Inanspruchnahme) abschliessen.
Zuletzt geändert von MichaelD am 26.01.2004, 10:02, insgesamt 1-mal geändert.
Grüsse
Michael
iri

Beitrag von iri »

Erst einmal herzlichen Dank für eure Anteilnahme.

Ich habe ja schon mal 290 000 kr als Eintrittsgeld mitgebracht und bekam dafür 1,5 Jahre Aufenthaltsgenehmigung. Wenn ich das heute umrechnen würde wären das fast 6 Jahre Bürgschaft! Diese 1,5 Jahre hat man uns hier gegen Wände laufen lassen, ja sogar durch falsche Aussagen zu unnützen Mehrausgaben gezwungen.

So *musste* das Auto umgemeldet werden und mir wurde noch von der Behörde gesagt, dass ich *nicht* in Raten zahlen darf, da es ja selbstverständlich ist, dass ich im Land bleibe, da mit einem Dänen verheiratet. Zu diesem Zeitpunkt waren die Gesetze schon längst raus.

Also alles in allem ist Dänemark eine Riesenenttäuschung, ja wie ich hier auf Fyn behandelt wurde grenzt an menschenunwürdig. Ich habe nicht alles hier geschrieben, was mir im Laufe der Zeit passierte. Ich werde hier nichts beweisen und auch nichts zahlen oder hinterlegen. Ich binde mich doch nicht jahrelang an einen Staat der mich dermassen schlecht behandelt.

Am Wochenende ist unsere Entscheidung gefallen. Goodbye Danmark!

Und ich fühle mich verdammt wohl damit!!

Grüsse
Iri
Zuletzt geändert von iri am 26.01.2004, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
pip

Beitrag von pip »

hallo iri
ich finde das sehr traurig zu hören, das es so weit kommen mußte, es wundert mich aber das du für 290 000 kr. nur 1.5 Jahre Aufenthalt bekommen hast. Ich glaube das kein Schwein mehr durch das dänische System steigt. Man hört hier was, man hört da was u.anscheinend kommt es dann doch anders.
Ich wünsche euch aufjedenfall viel Glück in Zukunft, was immer eure Entscheidung ist.
andy
Zuletzt geändert von pip am 26.01.2004, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
Corinna

Beitrag von Corinna »

HAllo Iri,

ich kann mir kaum vorstellen, dass dies von der EU gebilligt wird. Eigentlich müsste geklagt werden. Es kann einfach nicht sein, dass du als Deutsche verheiratet mit einem Dänen nicht in DK leben darfst solange Du das System nicht belastest. Die Bürgschaften in dieser Höhe sind eine Frechheit.
Viel Glück fur Euch,
Corinna
Zuletzt geändert von Corinna am 26.01.2004, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Wie stellt man das denn an Corinna? Einfach an den eutopäischen Gerichtshof schreiben und meinen Fall sowie die Sachlage hier in Dänemark schildern?

Oder einen Anwalt schnappen (und bezahlen) und vor ein normales Gericht? Ich habe keinen blassen Schimmer werde mich aber auf jeden Fall drum kümmern. Niedergeschrieben (in allen Einzelheiten) habe ich das alles schon ;).

Für mich ist's eh zu spät aber einer muss ja den Anfang machen, was?
Zuletzt geändert von iri am 26.01.2004, 13:39, insgesamt 1-mal geändert.
pip

Beitrag von pip »

hallo iri

Ich habe mal den leitfaden für Aufenthaltsrecht in Dänemark durchgelesen, da ist die folgende Adresse :Udlændinge styrelsen
(Dänischer Einwanderungsdienst)
UDLÆNDINGESTYRELSEN
Ryesgade 53
DK-2100 Kopenhagen Ø
Tel. (0045) 35 36 66 00
www.udlst.dk
Ich weiß nicht ob sie dir weiterhelfen können, probieren würde ich es aufjedenfall. Viel Glück
Zuletzt geändert von pip am 26.01.2004, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
Corinna

Beitrag von Corinna »

Hallo Iri,

schau mal hier nach:
http://europa.eu.int/citizens/index_de.html
Das sieht ganz interessant aus!
Viel Glück,
Corinna
Zuletzt geändert von Corinna am 26.01.2004, 14:20, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Das ist echt lieb von Dir.
Da habe ich schon versucht. Dazu eine kleine Geschichte.

Die Ejby-Kommune, in der ich wohne, schickte mich nach Odense. Also gut, die 30 km. Was soll's. In Odense angekommen ergatterten wir einen der alten Anträge auf dem stand persönlich abzugeben, erklärte sich für nicht zuständig und schickte uns weiter nach Kopenhagen. 2 x Brückenzoll waren zu bezahlen. In Kopenhagen angekommen war es natürlich zu spät und mit traurigen Köpfen verliessen wir die Stadt, um natürlich auch für die Rückfahrt 2 x Brückenzoll zu bezahlen.

Die Zeit drängelte und wir sandten den Antrag nun doch per Post an die von Dir angegebene Adresse.

2 Wochen später kommt ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wird, dass mein Antrag nach Odense weitergeleitet wurde, weil diese Stelle (doch) seit 9 Jahren zuständig ist.

Wer gibt mir die Fahrtkosten zurück?

Trotzdem Dank für Deine Mühe, aber da bin ich bereits abgeblitzt. :(
Zuletzt geändert von iri am 26.01.2004, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

@ Corinna

Ja, die sieht wirklich interessant aus.Ich geh' jetzt schnökern (lesen). :)
Zuletzt geändert von iri am 26.01.2004, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
Martin Hofer

Beitrag von Martin Hofer »

Hallo,

ich habe leider wohl nichts Hilfreiches beizutragen, dafür aber eine Frage: Diese Regelungen können doch wohl nur für nicht-EU-Ausländer gelten, oder? Innerhalb der EU gilt doch Niederlassungsfreiheit ...

-- snorri
Zuletzt geändert von Martin Hofer am 26.01.2004, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
pip

Beitrag von pip »

Hallo Iri
Bin ganz schön schockiert, wie man euch da behandelt hat...wenn du dich trotzdem beschweren willst vielleicht hilft folgendes, falls du es nicht schon selber entdeckt hast:
Europäisches Recht durchsetzen
Wie kann ich meine Rechte als EU-Bürger durchsetzen?

Das Petitionsrecht
Jeder Bürger, der sich in Angelegenheiten, die die Union betreffen, ungerecht behandelt fühlt, kann eine Petition an das Europäische Parlament richten. Eine Petition ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Auch Gesellschaften, Organisationen oder Vereine können Petitionen einreichen. Der Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments prüft die an ihn gerichteten Eingaben und entscheidet, was weiter geschehen soll.

Der Gegenstand der Petition muß in jedem Fall unter den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, sich auf den Inhalt der Unionsverträge und des Gemeinschaftsrechts beziehen oder einen Bezug zu einer Gemeinschaftsinstitution haben. Die Bürger können in einer Petition sowohl Anliegen von allgemeinem Interesse (zum Beipiel der Schutz des architektonischen, kulturellen, ökologischen Erbes) als auch Einzelbeschwerden (wie die Anerkennung von Ansprüchen in der Rentenversicherung) an das Europäische Parlament richten. Für die Einhaltung des Gemeinschaftsrechtes ist die Europäische Kommission zuständig. Sie ist "Hüterin der Verträge". Deshalb wird sie auf Initiative des Petitionsausschusses aktiv. Sie kann die Behörde des Mitgliedstaates, die nach Auffassung des Petitionsausschusses und der Kommission gegen europäisches Recht verstößt, vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

Die Petition kann unmittelbar gerichtet werden an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, L - 2929 Luxemburg. Auskünfte erteilen auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments oder das Informationsbüro des Europäischen Parlaments, Bundeskanzlerplatz, 53113 Bonn, Fax: 0228- 218955.

Bürgerbeauftragter des Europäischen Parlaments, L - 2929 Luxemburg.
Auskünfte zum Bürgerbeauftragten erteilen auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments oder das

Informationsbüro des Europäischen Parlaments, Bundeskanzlerplatz, 53113 Bonn, Tel. 0228-9143000, Fax 218955.

Der Bürgerberater der Europäischen Kommission
Um den Bürgern die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, hat die Europäische Kommission in allen Mitgliedstaaten Bürgerberater benannt. Zusammen mit seinen Kollegen in den anderen Ländern der Union informiert der Bürgerberater in Deutschland über Fragen des EU-Rechts, die den einzelnen Bürger betreffen, von der Anerkennung der Diplome bis zur Errechnung der Rente.

EU-Bürgerberater, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Bertha-von-Suttner-Platz 2-4, 53111 Bonn, Tel.: 0228-5300929, Fax: 630343, Sprechstunde freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr.

.....wenn man schon EU-Bürger ist sollte man sich das Recht nehmen sich zu beschweren, ob es was bringt bleibt abzusehen
Viel Erfolg
andy

P.S es müsste ja eigentlich auch so ein EU-Bürgerberater in Dänemark geben aber wo?



Bearbeitet von - pip am 26.01.2004 15:09:13
Zuletzt geändert von pip am 26.01.2004, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
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