deutsch-dänisch Schwanger / Aufenthaltsgenehmigung

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frederikke

deutsch-dänisch Schwanger / Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von frederikke »

Hallo,

ich habe hier teilweise einiges über die Schwierigkeit der Aufenthaltsgenehmigungs-Beschaffung gelesen.

Es macht mich etwas unsicher, dass man anscheinend nicht unbedingt eine Aufenthaltsgenehigung bekommt, selbst wenn man in Dänemark mit einem Dänen verheiratet ist?

Wie sieht das dann aus, wenn man mit einem "deutsch-dänischem Kind" schwanger ist, bereits 3-4 Jahre in Dänemark gewohnt hat und dort studiert hat (dadurch auch die Aufenthaltsgenehmigung in der Zeit), der Freund (nicht verheiratet, aber fest) Däne ist und man zusammen wohnt.

Hat jemand Erfahrung in der Richtung? Kann es wirklich sein, dass man die Aufenthaltsgenehmigung nicht bekommt?

Und wenn man sein Studium als deutsche Staatsbürgerin in Dänemark wg. Schwangerschaft unterbricht aber hier weiter mit dem Freund zusammen leben will, beantragt man dann für die Zeit die man nicht studiert eine Aufenthaltsgenehmigung? Wie lange dauert sowas?
Jede Menge Fragen... Ich hoffe jemand kennt sich ein bisschen aus und kann weiter helfen.
Gruesse,
Frederikke
Zuletzt geändert von frederikke am 20.02.2004, 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
ramses

Beitrag von ramses »

Hallo Frederike.

Es müsste klappen, wenn du quasi ein Gehalt von deinem Freund bekommst und den regelmäßigen Eingang des Geldes auf ein / dein Konto nachweisen kannst. Solange du "Geld" oder einen Job mit genug "Verdienst" hast bekommst du eigentlich die Genehmigung.

Sollte klappen. Das wäre mein Tipp, Erfahrungen in diese Richtung habe ich bisher nicht gemacht.

Hilsen
Rasmus
Zuletzt geändert von ramses am 20.02.2004, 17:21, insgesamt 1-mal geändert.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Frederikke!
Leider kenne ich die verschärften Gesetze zur Aufenthaltsgenehmigung nicht so genau --- aber mir ist zumindest 1 Fall bekannt (allerdings noch aus meiner IDA-Beratertätigkeit, also lange vor den Gesetzesänderungen), wo eine Deutsche hier mehrmals neu eine Afenthaltsgenehmigung bantragen mußte, weilsie auf wechselnden Voraussetzungen erteilt worden war. Erst bei heirat mit einem Dänen, beider Scheidung dann wg. arbeitsverhältnisse hier, dann wieder neue heirat mit einem Dänen usw.
Inzwischen hatte sie kinder, die sogar in DK zu schule gingen, und stuiderte in DK - dennoch warsie am Ende der Geschichte von Ausweisung bedroht.
Und Ingrids Fal hier aus dem Forum ganz neulich ist ja wohl noch bekannt.
Ich würde mich da unbedingt schlaumachen, auch was die Nationalität des Kindes angeht, denn wenn Ihr nicht verheiratet seid und das Kind in Dtld. geboren wird, kann es u.U. gesetzlich Nicht-Däne sein...

Ohne gültige Afenthaltsgenehmigung bist Du ja auch nicht krankenversichert, was bei einer Geburt ja auch drastische Folgen haben kann ...
ich hoffe, es kann Dir hier jemand positive Auskünfte geben, ich will Dich nicht verunsichern,a beres scheint, als sei die Lage ziemlich verschärft worden, leider.

Erstmal viel Glück mit demBaby weterhin - frag ruhig weiter!!!
Ursel, DK
Zuletzt geändert von Ursel am 20.02.2004, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.
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...
frederikke

Beitrag von frederikke »

Hej,
danke für die Antworten. Ich werde auch auf alle Fälle mal zur Kommune gehen und dort fragen...
@ramses: du schreibst, dass es klappen könnte, wenn ich quasi ein Gehalt von meinem Freund bekomme. Der bezieht allerdings "nur" SU... Weisst du wie das aussieht, wenn ich regelmässig Geld aus Deutschland (z.B. von den Eltern oder so) bekommen würde? Habe gelesen, dass man mindestens den Betrag von Kontanthjælp nachweisen können muss.
@Ursel: Weisst du, ob das Kind solange es in Dänemark geboren wird, dann automatisch dänische Staatsbuergerschaft hat(bei dänischem Vater)?
Hilsen,
Frederikke
Zuletzt geändert von frederikke am 21.02.2004, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
ramses

Beitrag von ramses »

Hallo Frederike.

Sollte so klappen, frag am besten einmal bei den Behörden direkt nach.

Hilsen
Rasmus
Zuletzt geändert von ramses am 21.02.2004, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich hoffe ich habe alles korrekt verstanden: Du wohnst hier seid 3-4 Jahren als Studentin? Dein Mann ist Däne, Ihr seid nicht verheiratet aber erwartet jetzt ein Kind?

Du kannst hier eine Aufenthaltserlaubnis als Studentin, als Arbeitnehmerin oder als (Ehe-)Partner bekommen.

Der Idee, daß Dein Mann hier eine Scheinfirma gründen sollte, damit Du als Arbeitnehmerin gelten könnte, hallte ich für unsinnig! Dein Scheineinkommen müßte ja versteuert werden. Wenn er hoch genug sein soll, würde dies ein Verlust von mindestens 1000 Euro/Monat bedeuten. Außerdem würden die Behörden die Sache vermutlich ohnehin durchschauen und als Betrug ablehnen.....

Um eine Aufenthalserlaubnis als (Ehe-)Partner zu bekommen gibt es vier Bedingungen:

1. Ihr müßt beide mindestens 25 Jahre alt sein.
2. Ihr müßt ausreichend Wohnraum haben (mindestens 60 Quadratmeter glaube ich).
3. Ihr müßt ausreichend Einkommen haben (die Höhe von 2xBistandshjælp).
4. Ihr müßt insgesamt _mehr_ Anknüpfung an DK als an das andere Land haben _oder_ Dein Mann muß mindestens seid 28 Jahre dänischer Staatsangehöriger sein.

Für den meisten Paaaren ist Nummer 4 das große Problemm (ist ja auch so gedacht. Es geht ja darum daß 18-Jährige Mädchen aus Pakistan oder Somalia, die seid 10 jahren in DK wohnen, nicht den Vetter aus der heimat heiraten dürfen). Ich denke aber, daß wäre bei Euch nicht das Problemm. Wenn nämlich Dein Mann 100% dänisch ist und immer hier gewohnt hat und Du schon 3-4 Jahre hier bist und dänisch sprichst, dann habt Ihr eindeutig "als Paar" mehr Anknüpfung an DK als an D und erfüllt somit die Bedingung.

Das Problemm wird Nummer 3 sein (oder vielleicht Nummer 1?). Bei Nummer 3 können allerdings _regelmäßige_ Überweisungen Deiner Eltern mitgerechnet werden. Außerdem _kann_ die Ausländerbehörde von diesen Regel absehen, wenn "die Umstände dafür sprechen". Das ist aber absolut Ermessenssache und kann daher nicht eingeklagt werden. Schwieriger ist es bei Nummer 1. Wenn einer von Euch unter 25 ist, ist nicht sehr viel zu tun.

Und noch etwas. Ihr müßt nicht unbedingt verheiratet sein. Wenn Ihr mehrere Jahre zusammen gewohnt habt und dies nachweisen könnt, z.B. durch gemeinsamen Mietvertrag, dann reicht das aus - heiraten ist aber nichts schlimmes ;-)

Ich frage mich allerdings, warum Du Dein Studium abbrechen willst? Wenn Du als Studentin schon einen Aufenthalserlaubnis hast, dann halte doch um Gottes willen daran fest - was Du hast, das hast Du.
Es geht ja auch darum, daß Du jetzt erst nach 7 Jahren Deinen permanenten Aufenthaltserlaubnis bekommst. Daher solltest Du unter keinen Umständen Dein Aufenthalt "unterbrechen". Dann mußt Du nämlich mit den 7 Jahren von vorne anfangen.

Kannst natürlich trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis als (Ehe-)Partner beantragen (nach den 4 Bedingungen) - aber halte an den Studentin-Aufenthaltserlaubnis gut fest, bis der andere durch ist. Dann gibt es auch keine Probleme mit der Krankenversicherung.

Euer Kind wird beide Staatsangehörigkeiten haben - kein Problemm damit.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 22.02.2004, 07:57, insgesamt 1-mal geändert.
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frederikke

Beitrag von frederikke »

Hallo,
das ist ja eine etwas verunsichernde Nachricht.
@lhjelbo: du hast es fast richtig verstanden:

- ich wohne im August 3 Jahre hier und habe dann mein dänisches Bachelorstudium abgeschlossen.
- mein Freund (= nicht verheiratet) ist Däne
- wir sind beide noch unter 25.... (unglaublich, dass das ein Nachteil sein kann)
- die Nachweisung der Anknüpfung an DK müsste wohl möglich sein
- ein Kind ist (noch) nicht auf dem Weg, aber der Wunsch ist riesig. Aber es macht halt irgendwie Angst, dass es passieren könnte, dass ich mit Kind eventuell keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen könnte - deshalb die Frage... Dabei finde ich es gar nicht lustig, so zu planen...

Zum "Abbruch" des Studiums: Ich werde ein 2-jähriges kandidatstudium (master) anfangen. Als Student bekommt man seine Aufenthaltsgenehmigung leider immer nur für ein Jahr. Wenn ich jetzt ca. ein Jahr studiere und dann plötzlich das Kind kommt, ist die Frage, ob ich dann ein halbes oder ganzes Jahr "orlov" oder so von der Uni bekomme, so dass ich weiterhin eingeschrieben bin und meine studentische Aufenthaltsgenehmigung bekommen kann. Sonst wäre es mit der studentischen Aufenthaltsgenehmigung ja nicht mehr möglich...

Deshalb überlege ich, ob es evt. einfacher wäre, zu versuchen eine 5-jährige Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, da meine jetztige im Juni ausläuft, das nächste Studium ja aber erst im September beginnt und ich die Monate auch noch überbrücken möchte (werde mich erkundigen, ob ich da irgendwie eine Verlängerung bekommen kann...). Ausserdem könnte ich dann bei Auslauf der 5-jährigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Kann die Kommune da weiterhelfen, oder muss man da gleich zum Statsamt?

Und wie hoch ist Bistandshjælp?

Danke für die Antworten.
Hilsen,
Frederikke
Zuletzt geändert von frederikke am 22.02.2004, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

heij frederikke,
als ich meine ausbildung machte (pædagog) haben viele im letzten jahr der ausbildung eiinfach in eine a-kasse einbezahlt, um danach von dort leistungen beziehen zu können. es gab auch die fagforeining für uns pædagogstuderende, wenn man da mitglied war und nach der ausbildung dann sofort beiträge bezahlt hat, hat man nach der qurantäne einen dimitentsatz bekommen - auch als barselsorlov. wenn du nämlich a-kasse leistungen beziehen kannst, ist das mit dem einkommen ja kein problem und du bekommst dann hoffentlich auch die aufenthaltsgenehmigung. da spielt das alter keine rolle. erkundige dich mal bei der fagforening für euch studenten oder bei einer a-kasse - brauchst ja nicht zu sagen, dass du schwangerschaftspläne hast.
die "pause" im sommer zwischen den semestern kannst du sicher mit einem job überbrücken, es gibt ja gerade im sommer viele saisonbedingte jobs.
vielleicht kannst du ja auch vor dem weiterstudieren ein jahr arbeiten, damit du dann arbeitslosengeldberechtigt bist. du musst auf jeden fall versuchern, irgendwie in das dänische arbeitssystem reinzukommen.
bekommst du eigentlich selber su? da gibt es ja auch barselsklip. oder du nimmst selber nur die ersten 14 wochen barselsorlov, und dein freund den rest, das geht auch. möglichkeiten gibt es viele, nur welche genau in deiner situation taugen ist nicht zu wissen - einfach ausprobieren.
viel glück dabei
evi
Zuletzt geändert von evi jensen am 22.02.2004, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Bistandshjælp liegt wohl so um 10-12.000 Kronen brutto. Um einen Aufenthalsgenehmigung als Ehepartner zu bekommen, braucht man also einen Einkommen von insgesamt 20-24.000 Kronen/Monat.

Solange einer von Euch noch unter 25 ist, geht das aber sowieso nicht.

Also mußt Du versuchen als Studentin oder Arbeitnehmer (evtl. arbeitslos bsw. in Schwangerschaftsurlaub - wie Evi schreibt).
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 22.02.2004, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Fredrikke!
Da hast Du ja schon etliche Tips bekommen.

Ich meine ziemlich sicher (aber das weiß dann das Staatsamt, daher habe ich die Erkenntnis, daß es bei Geburt im Ausland anders sein könnten, nämlich auch nur her - es war ein Nebensatz, da für uns nicht zutreffend) --- also, ich meine ziemlich sicher, daß auch bei unverheirateten Paaren das Kind die dän. Staatsbürgerschaft bekommt, wenn der dänische (!) Vater die Vaterschaft anerkennt (wir hatten seinerzeit bei der 1. Tochter schon vor der Geburt gemeinsame Erziehungsberechtigung beantragt - oder wie heißt das nun auf deutsch? lach? - damals war das in Dtld. noch gar nicht möglich für unverheiratete Paare) UND (dies ist also meine neueste Erkenntnis) das Kind in Dk geboren wurde.
Dann kann es ja sogar den Nachnamen des unverheirateten Vaters bekommen (was zu dem Kuriosum führte,daß die Tochter hier Varters Nachnamen + meinem als Zwischennamen (ohne Bindestrich) führte und in Dtld. NATÜRLICH (?) nur meinen).

Mit dieser 8doppelten) taatsbürgerschaft erübrigen sich für das Kind zumindest sämliche Aufenthaltsprobleme - es ist ja sowohl-als auch Staatsbürger und somit hier zumindest gleich mit der nötigen CPR-Nummer versehen, durch die es Zugang zu allem hat, was ein dänischer Staatsbürger eben darf oder muß, smile.
Das ist schon sehr wichtig!!!!

Einen schönen Sonntag noch - Ursel, DK
Zuletzt geändert von Ursel am 22.02.2004, 14:01, insgesamt 1-mal geändert.
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saedis
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Beitrag von saedis »

"Solange einer von Euch noch unter 25 ist, geht das aber sowieso nicht."

das geht schon, lediglich ist der betrag der nachgewiesen werden muss höher...
Zuletzt geändert von saedis am 26.02.2004, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich muß mich erstmal korrigieren - die Grenze ist 24 Jahre (nicht 25).

Die genauen Regeln stehen hier:

http://www.udlst.dk/Familiesammenfoering/Aegtefaeller/Default.htm

... und so wie ich das lese, gibt es _keine_ Außnahmen. Es wäre auch nicht logisch. Zweck der neuen Regelung ist ja, von der Familie arrangierte Zwangsehen zu verhindern. Es hat also mit der Versorgung eigentlich nichts zu tun.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 27.02.2004, 08:16, insgesamt 1-mal geändert.
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frederikke

Beitrag von frederikke »

Hej,
ich habe mich inzwischen beim Statsamt erkundigt und die sagten mir, dass man, wenn man die Verlängerung beantragt einen bestimmten Betrag (kann ich euch später mitteilen) auf seinem Konto nachweisen kann, und dann ohne Probleme als "selvforsørger" (Selbstversorger) die Aufenthaltsgenehmigung bekommt. Solange man unter 25 Jahre alt ist, ist dieser Betrag wohl geringer, als für über-25-jährige. Denn müssen jetzt wohl alle Ersparnisse zusammen gekratzt werden!
Scheint allgemein aber ein wenig einfacher, wenn man bereits eine Aufenhaltsgenehmigung hat und die "nur" verlängern muss.
Hilsen,
Frederikke
Zuletzt geändert von frederikke am 27.02.2004, 09:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Das hat aber mit diese Sache nicht zu tun. Wir müssen klar zwischen zwei Fälle unterscheiden.

1. Man bekommt eine Aufenthaltserlaubnis, weil man mit einen Dänen (bzw. mit jemanden, der in DK schon eine unbegrentzte Aufenthaltserlaubnis hat) verheiratet ist (bzw. in eine feste Beziehung lebt). Dies ist aber definitiv NUR möglich, wenn beide über 24 sind.

2. Man bekommt "seine eigene" Aufenthaltserlaubnis auf Grund von EU-Regeln - z.B. als Student oder Arbeitnehmer. In diesem fall muß man nachweisen, daß man sich selber versorgen kann. Es kann gut sein, daß die Grenze hier anders ist, wenn man unter bzw. über 25 ist. Das hat aber mit Ehe und Partnerschaft nichts zu tun.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 27.02.2004, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Kiko

Beitrag von Kiko »

@ljhelbo
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
Warum droht Iri dann die Ausweisung??? (siehe anderes Thema hier im Forum?) Ich habe das so verstanden, dass das Verheiratetsein nicht ausreicht, sondern dass dann der Partner die Sicherheit stellen muss.
Verwirrte Grüsse
Kirsten
Zuletzt geändert von Kiko am 27.02.2004, 10:12, insgesamt 1-mal geändert.
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