Auch eine Frage zum dänischen Namensrecht

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schmitt
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Auch eine Frage zum dänischen Namensrecht

Beitrag von schmitt »

Hallo,

wir ziehen in wenigen Wochen nach Dänemark, vorerst auf ein Jahr begrenzt, und erwarten im Sommer unser zweites Kind.

Nun habe ich irgendwann, irgendwo gelesen, dass in DK nur 'zugelassene Namen' vergeben werden dürfen (als Vorname), die alle in einer Liste (?) eingetragen sind. Man könne zwar einen Antrag stellen, sollte der gewünschte Name nicht zulässig sein, aber ob das dann was wird ...

Jetzt habe ich gleich mehrere Fragen. Zum einen, stimmt das mit den zugelassenen Namen? Falls es stimmt, kann man diese Liste irgendwo einsehen und gilt diese Regelung auch für Ausländer?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen :) Viele Grüße, schmitt
Vilmy
Mitglied
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Wohnort: Sønderjylland, DK

Beitrag von Vilmy »

Hallo,
ja, die Liste gibt es; hier ist sie:
[url]http://www.familiestyrelsen.dk/navne/1/[/url]

Allerdings kannst du als Ausländer Namen wählen, die im Herkunftsland gebräuchlich sind, aber keine selbtgestrickten Namen. und natürlich Namen, die du in der Familien belegen kannst. Musst du allerdings beantragen.

Gruss, vilmy
Hvor du sætter din fod,
bli'r der spor af de drømme, du driver imod.
Ved de veje du finder,
vil man snart plukke minder.
Om du driver omkring eller står og slår rod,
bli'r der spor af din fod.
Sigurd Barrett
schmitt
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Registriert: 30.01.2009, 15:36

Beitrag von schmitt »

Klasse, vielen Dank für die prompte Antwort!
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