wir ziehen in wenigen Wochen nach Dänemark, vorerst auf ein Jahr begrenzt, und erwarten im Sommer unser zweites Kind.
Nun habe ich irgendwann, irgendwo gelesen, dass in DK nur 'zugelassene Namen' vergeben werden dürfen (als Vorname), die alle in einer Liste (?) eingetragen sind. Man könne zwar einen Antrag stellen, sollte der gewünschte Name nicht zulässig sein, aber ob das dann was wird ...
Jetzt habe ich gleich mehrere Fragen. Zum einen, stimmt das mit den zugelassenen Namen? Falls es stimmt, kann man diese Liste irgendwo einsehen und gilt diese Regelung auch für Ausländer?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen
