Deutsche Rente - Steuerfrage

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annalena
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Deutsche Rente - Steuerfrage

Beitrag von annalena »

befasse mich damit, in dänemark zu arbeiten. allerdings beziehe ich in deutschland eine witwenrente.

wenn ich nun ich dänemark dauerhaft wohnen möchte und arbeiten, wird dann die witwenrente voll auf meinen verdienst angerechnet oder habe ich in dänemark auch einen sogenannten freibetrag?

sollte ich in dänemark keine arbeit finden, wie hoch ist das minimum an einkommen, welches man nach dänemark "mitbringen" muss, gibt es da genaue zahlen?

danke für antworten
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Es gibt für Renten kein Freibetrag.
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Kopenhagen gibt es einen Erläuterungstekst zum deutsch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommen.

Danach werden Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung ("Sozialversicherungsrenten") in DK nicht versteuert!!!

Es gibt jedoch eine Mitteilungspflicht. Diese dient dazu, den Steuersatz zu bestimmen, den Dänemark auf die anderen, in Dänemark zu versteuernden Einkommen anwendet. Im deutschen Sprachgebrauch würde man sagen, die Rente aus Deutschland unterliegt dem Progressionsvorbehalt in DK.

So lese ich jedenfalls, was auf der Webseite steht. Ich habe vor einiger Zeit um eine Präzisierung gebeten, weil ich den Text so ganz klar nicht finde.
Ingrid Crone
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Beitrag von Ingrid Crone »

Annalena, es ist ander herum: Du müsstest ggf bei der BfA in Deutschland angeben, wie viel Du in DK verdienst und die verrechnen dann Dein dänisches Einkommen mit der deutschen Witwenrente. Dem dänischen Arbeitgeber ist das egal, ob und wie viel deutsche Witwenrente Du beziehst.
Aber ich meine, dass die Bfa von der Witwenrente etwas abzieht, wenn man ein eigenes Einkommen hat, das einen bestimmten Betrag übersteigt.
Gruss, Ingrid
Ingrid
Ingrid Crone
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Beitrag von Ingrid Crone »

Und Annalena, von einem dänischen Verdienst/Einkommen hast Du natürlich einen Steuerfreibetrag, weiss im Augenblick nicht genau wie hoch der Freibetrag ist. Aber die deutsche Witwenrente hat mit den dänischen Steuern sowieso nichts zu tun, weil das öffentliche deutsche Gelder sind (die Bfa Witwenrente), und die dürfen in DK nicht besteuert werden. Wie gesagt, das nennt sich Eksemptionslempelse, musst bei den Steuerbehörden nur diesen Begriff fallen lassen, dann untersuchen die das schon selber, wie das zusammenhängt, ansonsten melde Dich bei mir, mein Mann ist Experte in diesen Fragen. Der weiss genau, wo er dazu was schriftlich findet in den dänischen Steuergeschichten.
Gruss, Ingrid
Ingrid
Hina
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Beitrag von Hina »

Hallo Annalena,
wenn Du Dich in DK anmelden möchtest und noch keinen Arbeitsvertrag hast, dann musst Du bei der statsforvaltning nachweisen, dass Du monatlich mindestens 6000 kr Einkommen (z.B. Witwenrente) bekommst oder ca. 70000 kr auf deinem Konto liegen.
Viele Grüße
Hina