Hallo,
Ich habe gehoert, dass das Kinderunterhalt (nach der Scheidung) sowie Reisen zum Kind nach D (Umgangswochenende) in DK von Steuern abziehbar sind.
Weiss jemand wie man das macht, und wie man das in TastSelv angibt?
Oder muss man solche Umgangskosten/Unterhalt als Doppolete Haushaltfuehrung præsentieren?
Fuer jede Information wære ich dankbar.