Hallo zusammen!
Eine kurze Frage nun auch von mir! Bevor ich in den Behördendschungel starte, wollte ich gern hier mal fragen.
Die Situation ist folgende:
Wir wohnen in Dänemark, sind Deutsche, unser Kind hat vor 4 Wochen das Licht der Welt in Dänemark (Soenderborg) erblickt.
Nach den dänischen Behörden ist er nun Deutscher, da wir, die Eltern, Deutsche sind!
Wie verhält es sich nun aber mit der Anmeldung des kleinen "Deutschen" in Deutschland? Wir haben ja dort keine Adresse mehr!
Wir wollten nämlich gern einen Kinderpass haben wenn wir reisen. Diesen bekommen wir aber nicht in Dänemark, wie man uns sagte!
Kann jemand von euch zu diesem Thema etwas sagen oder hat vielleicht schon Erahrung damit?
Vielen Dank schonmal im voraus!
Kind in DK geboren
Hier findest du die passenden Informationen:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/PaesseAusweise.html
Also bei der Botschaft in Kopenhagen beantragen oder auf nach Flensburg oder Niebüll.
Wir brauchen nämlich auch einen neuen Kinderreisepass und haben uns für Kopenhagen entschieden
Gruss
Dagmar
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/PaesseAusweise.html
Also bei der Botschaft in Kopenhagen beantragen oder auf nach Flensburg oder Niebüll.
Wir brauchen nämlich auch einen neuen Kinderreisepass und haben uns für Kopenhagen entschieden

Gruss
Dagmar
mit dem fødselsattest nach Flensburg ins Rathaus und Standesamt (befinden sich auf dem selben Grundstueck)
Reihenfolge weiss ich nicht mehr, glaub aber erst Standesamt.
Dann bekommt ihr gegen eine "nicht geringe Gebuehr" eine deutsche Geburtsurkunde und damit dann zum Buergerbuero im 1. Stock und Ausweis beantragen.
Wir sind auch beide deutsch, wohnhaft in DK und 2 Jungs (1+3 Jahre) allerdings beide in Flensburg geboren
Reihenfolge weiss ich nicht mehr, glaub aber erst Standesamt.
Dann bekommt ihr gegen eine "nicht geringe Gebuehr" eine deutsche Geburtsurkunde und damit dann zum Buergerbuero im 1. Stock und Ausweis beantragen.
Wir sind auch beide deutsch, wohnhaft in DK und 2 Jungs (1+3 Jahre) allerdings beide in Flensburg geboren
Na das ging ja mal schnell!
Vielen Dank für die schnellen Antworten und den passenden Link! Ich werde dann wohl den Antrag ausfüllen und mal schnell nach Flensburg fahren und in der dortigen Meldebehörde abgeben.
Ist das eigentlich deren Ernst mit dem Lichtbild! Bei einem einmonatigem Kind macht das doch wenig Sinn!
Danke nochmal und bis denne!
Vielen Dank für die schnellen Antworten und den passenden Link! Ich werde dann wohl den Antrag ausfüllen und mal schnell nach Flensburg fahren und in der dortigen Meldebehörde abgeben.
Ist das eigentlich deren Ernst mit dem Lichtbild! Bei einem einmonatigem Kind macht das doch wenig Sinn!
Danke nochmal und bis denne!
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- Kontaktdaten:
Hier ist doch eine schöne, wo man sich hinwenden kann:
[url=http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/04/Informationen__fuer__Deutsche.html]Hinweise der Deutschen Botschaft Kopenhagen[/url] (mit weiteren Hinweisen zu Passangelegenheiten)
Flensburg, Harrislee, Amt Südtondern in Niebüll geht also auch - man sollte sich nur vorher telefonisch dorthin wenden.
Gruß
/annika
[url=http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/04/Informationen__fuer__Deutsche.html]Hinweise der Deutschen Botschaft Kopenhagen[/url] (mit weiteren Hinweisen zu Passangelegenheiten)
Flensburg, Harrislee, Amt Südtondern in Niebüll geht also auch - man sollte sich nur vorher telefonisch dorthin wenden.
Gruß
/annika
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- Kontaktdaten:
Auswärtiges Amt:
"Gelten für Kinderbilder dieselben Anforderungen wie für die Passfotos von Erwachsenen?
Nein. Für Kinder unter zehn Jahren gelten weniger strenge Anforderungen.
Abweichungen sind bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern
zusätzlich bei Kopfhaltung und Gesichtsausdruck sowie den Augen und der Blickrichtung zulässig.
Auch für Kinder ist jedoch eine „Frontalaufnahme“ vorgeschrieben.
Nähere Einzelheiten sind der Foto-Mustertafel und der Passbild-Schablone für Kinder zu entnehmen."
[url=http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_downloads/service_buerger_ePassMstr_05_300dpi.pdf]Schautafel[/url] (Seite 8 )
Gruß
/annika
"Gelten für Kinderbilder dieselben Anforderungen wie für die Passfotos von Erwachsenen?
Nein. Für Kinder unter zehn Jahren gelten weniger strenge Anforderungen.
Abweichungen sind bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern
zusätzlich bei Kopfhaltung und Gesichtsausdruck sowie den Augen und der Blickrichtung zulässig.
Auch für Kinder ist jedoch eine „Frontalaufnahme“ vorgeschrieben.
Nähere Einzelheiten sind der Foto-Mustertafel und der Passbild-Schablone für Kinder zu entnehmen."
[url=http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_downloads/service_buerger_ePassMstr_05_300dpi.pdf]Schautafel[/url] (Seite 8 )
Gruß
/annika