Als Rentnerin nach DK auswandern?
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Als Rentnerin nach DK auswandern?
Meine Mutter ( 77 Jahre ) ist teilweise pflegebedürftig und möchte nun gerne zu uns nach DK ziehen, weil sie Sehnsucht nach den Enkelkindern hat. Meine Schwester, sie pflegt meine Mutter, würde gerne mitkommen nach DK.
Meine Mutter bekommt eine gute Rente und meine Schwester bekommt Witwenrente und möchte aber nebenbei noch halbtags arbeiten gehen.
Besteht die Möglichkeit, das beide eine Aufenthaltsgenemigung in DK bekommen und wie sieht es dann aus mit Krankenversicherung und Pflegedienst, den meine Mutter benötigt?
LG Lunapaluna
Meine Mutter bekommt eine gute Rente und meine Schwester bekommt Witwenrente und möchte aber nebenbei noch halbtags arbeiten gehen.
Besteht die Möglichkeit, das beide eine Aufenthaltsgenemigung in DK bekommen und wie sieht es dann aus mit Krankenversicherung und Pflegedienst, den meine Mutter benötigt?
LG Lunapaluna
Re: Als Rentnerin nach DK auswandern?
Frag doch die Kommune.Lunapaluna hat geschrieben:Meine Mutter ( 77 Jahre ) ist teilweise pflegebedürftig und möchte nun gerne zu uns nach DK ziehen, weil sie Sehnsucht nach den Enkelkindern hat. Meine Schwester, sie pflegt meine Mutter, würde gerne mitkommen nach DK.
Meine Mutter bekommt eine gute Rente und meine Schwester bekommt Witwenrente und möchte aber nebenbei noch halbtags arbeiten gehen.
Besteht die Möglichkeit, das beide eine Aufenthaltsgenemigung in DK bekommen und wie sieht es dann aus mit Krankenversicherung und Pflegedienst, den meine Mutter benötigt?
LG Lunapaluna
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Hej 66, da war ich schon. Die haben mir gesagt, dass das im Prinzip kein Problem ist. Allerdings konnten die mir nicht sagen, ob meine Mutter den Pflegedienst bezahlt bekommt.
Hier im Forum sind ja nun tausende von kompetenten Menschen, die mir mit Sicherheit eine plausible Antwort geben können.
Habe ja nicht damit gerechnet, das ausgerechnet du mir als erster antwortest! Das durchlesen hätte ich mir dann sparen können.
Hier im Forum sind ja nun tausende von kompetenten Menschen, die mir mit Sicherheit eine plausible Antwort geben können.
Habe ja nicht damit gerechnet, das ausgerechnet du mir als erster antwortest! Das durchlesen hätte ich mir dann sparen können.
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Hm,
warum die Kommune Dir nicht antworten kann, ist merkwürdig. Denn die sind für die Pflege zuständig.
Ich arbeite in der Pflege und auch ausländische Patienten gehören dazu, die, soweit ich weiss, keine dän. Staatsbürgerschaft haben.
Es kommt jemand von der Kommune, der guckt, wie krank Deine Mutter ist. Also wie pflegebedürftig sie ist. Anhand dieses Gutachtens wird entschieden, wieviel Hilfe sie bekommt. Die würde ich dann mal anrufen und fragen: [url=http://www.aabenraa.dk/borger/%c3%a6ldre+-+pleje+-+omsorg/visitationscentret+-+en+indgang]Visitationscentret Aabenraa[/url]
__________________________________________________________
Unter nyidanmark steht was den Aufenthalt angeht folgendes:
Hvornår gives der registreringsbevis?
En EU/EØS-statsborger kan få udstedt et registreringsbevis, hvis han eller hun:
•er pensioneret arbejdstager
___________________________________________________________
Hier steht dann noch was über Altenpflege und wie das abläuft...
warum die Kommune Dir nicht antworten kann, ist merkwürdig. Denn die sind für die Pflege zuständig.
Ich arbeite in der Pflege und auch ausländische Patienten gehören dazu, die, soweit ich weiss, keine dän. Staatsbürgerschaft haben.
Es kommt jemand von der Kommune, der guckt, wie krank Deine Mutter ist. Also wie pflegebedürftig sie ist. Anhand dieses Gutachtens wird entschieden, wieviel Hilfe sie bekommt. Die würde ich dann mal anrufen und fragen: [url=http://www.aabenraa.dk/borger/%c3%a6ldre+-+pleje+-+omsorg/visitationscentret+-+en+indgang]Visitationscentret Aabenraa[/url]
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Unter nyidanmark steht was den Aufenthalt angeht folgendes:
Hvornår gives der registreringsbevis?
En EU/EØS-statsborger kan få udstedt et registreringsbevis, hvis han eller hun:
•er pensioneret arbejdstager
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Hier steht dann noch was über Altenpflege und wie das abläuft...
hilsen/Gruß, Tanja
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Hej Tanja, hej Annegret,
vielen Dank für eure Info!
Hej Engel,
wenn ich auf der Kommune eine umfassende Information bekommen hätte, dann würde ich nicht anschliessend das Forum befragen. Ich bin aber der Meinung, das man sich auch dementsprechend im DK - Forum Informationen und Hilfe holen kann.
Nur kann ich dann auch auf solche patzigen Antworten wie von Udo 66 verzichten! LG Luna
vielen Dank für eure Info!

Hej Engel,
wenn ich auf der Kommune eine umfassende Information bekommen hätte, dann würde ich nicht anschliessend das Forum befragen. Ich bin aber der Meinung, das man sich auch dementsprechend im DK - Forum Informationen und Hilfe holen kann.
Nur kann ich dann auch auf solche patzigen Antworten wie von Udo 66 verzichten! LG Luna
- Lars J. Helbo
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Aber Du hast och schon die Antwort bekommen:
D.h. aber natürlich auch, dass Du keine Zusage im Voraus bekommen kannst.ta.schi hat geschrieben:Es kommt jemand von der Kommune, der guckt, wie krank Deine Mutter ist. Also wie pflegebedürftig sie ist. Anhand dieses Gutachtens wird entschieden, wieviel Hilfe sie bekommt.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Immerhin wollte er fuer diesen wohlwollenden Hinweis diesesmal kein Honorar habenLunapaluna hat geschrieben:
Nur kann ich dann auch auf solche patzigen Antworten wie von Udo 66 verzichten! LG Luna

Falls Deine Angehoerigen nachweisen koennen, dass sie finanziell abgesichert sind, sollte einer Aufenhaltsgenehmigung nichts im Wege stehen.
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Es geht ja nicht nur um den Pflegebedarf meiner Mutter. Das Renten in DK voll steuerpflichtig sind, habe ich auch nicht gewusst.Lars J. Helbo hat geschrieben:Aber Du hast och schon die Antwort bekommen:
D.h. aber natürlich auch, dass Du keine Zusage im Voraus bekommen kannst.ta.schi hat geschrieben:Es kommt jemand von der Kommune, der guckt, wie krank Deine Mutter ist. Also wie pflegebedürftig sie ist. Anhand dieses Gutachtens wird entschieden, wieviel Hilfe sie bekommt.
Ich denke, bei so einer Angelegenheit kommen viele kleine Dinge zusammen, die man vorher nicht bedacht hat und das alles kann sich dann zu einem Riesenball entwickeln. Deshalb möchte ich soviele Info´s sammeln, wie es irgendwie nur geht.
du hast dir anscheinend den text zum doppelbesteuerungsabkommen nicht durchgelesen, deutsche sozialversicherungsrenten können auch im ausland nur vom deutschen finanzamt besteuert werden, lediglich andere renten (betriebliche altersvorsorge, private rentenversicherung etc) fallen unter die steuerpflicht, die sozialversicherungsrente wird dann lediglich bei der bestimmung des gesamteinkommens berücksichtigt, was wiederum für die einstufung in die jeweilige steuerklasse von bedeutung sein dürfte
na dann eben steuersätze oder wie auch immer sich das nennt, es gibt doch einmal einen steuersatz von ca 35 und einmal einen von ca 50% (oder gibts noch 3 sätze), wie das nun heißt ist ja im endeffekt egal, in irgendwas davon wird man jedenfalls nach der höhe des einkommens eingestuft, da es sich in bei privatrenten in der regel aber auch um kapitalerträge handelt, sind diese auch in deutschland steuerpflichtig (außer soweit ich weiss bei kapitallebensversicherungen)