Komplett von Deutschland abmelden oder "einfach gehen&q

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
KerstinSc
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Komplett von Deutschland abmelden oder "einfach gehen&q

Beitrag von KerstinSc »

Hallo zusammen,

ich hätte noch mal eine Frage an euch bzgl. Abmeldung in Deutschland.
Gesetztlich muss man sich ja innerhalb einer Woche abmelden, wenn man ins Ausland zieht.

Spricht da was dagegen? Ist es sinnvoll, schon noch eine Adresse in Deutschland (z.B. bei den Eltern) und somit den Personalausweis zu behalten?
Oder gibt es bei Abmeldung keine Nachteile?

Danke für eure Hilfe!
Liebe Grüße
sunshine26
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Beitrag von sunshine26 »

Was soll dagegen sprechen, sich in Deutschland abzumelden ?
Du musst Dich abmelden !

Sobald Du Dich hier in DK registrierst, hast Du Deinen Wohnsitz HIER, Deinen deutschen Personalausweis interessiert hier keinen Menschen.
Als Ausländer in DK weist Du Deinen Wohnsitz mit der gelben sygesikringskort bzw. Deinem registreringsbevis / opholdsbevis aus.
rowa71
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Beitrag von rowa71 »

Falls Du die Absicht haben,wieder nach Deutschland zurueckzugehen,dann behalte eine Adresse in D.Und verboten ist das nicht.LG,Ronny
endlich wieder daheim!!
KerstinSc
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Beitrag von KerstinSc »

ich weiß zum Beispiel, dass man keine Versicherung oder sonstige Verträge abschließen kann ohne deutsche Adresse.

Unter anderem deswegen diese Überlegung.

LG
galaxina
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Beitrag von galaxina »

KerstinSc hat geschrieben:ich weiß zum Beispiel, dass man keine Versicherung oder sonstige Verträge abschließen kann ohne deutsche Adresse.

Unter anderem deswegen diese Überlegung.

LG
Herzlichen Glueckwunsch zur Entscheidung, Deutschland zu verlassen.
Ich denke auch, dass eine Adresse in Deutschland ausreichen sollte.

LG
Lizzy
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Beitrag von Lizzy »

Hallo Kerstin,

Varum Versicherungen in Deutschland abschliessen wenn du in Dänemark wohnst?

LG
mabo143
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Beitrag von mabo143 »

Hallo Kerstin,

wenn du die Möglichkeit hast, deine Adresse in Deutschland (etwa bei deinen Eltern) zu behalten, würde ich dir auf jeden Fall dazu raten, denn das hat nur Vorteile. Ich mache das selbst auch so, weil du dich in Deutschland nicht abmelden musst, wenn deine Eltern nichts dagegen haben, dass du deine Adresse weiterhin bei ihnen hast, und es in Dänemark niemanden interessiert, ob du noch in Deutschland gemeldet bist.

Einen Vorteil hast du schon erwähnt: den Perso. Natürlich braucht man den nicht unbedingt, aber es ist schon praktisch, ihn zu haben, z.B. bei Flügen innerhalb der EU. Außerdem ist es billiger und vermutlich auch einfacher (wenn du ab und zu bei deinen Eltern bist), einen neuen Perso oder Pass in Deutschland zu beantragen als in der Botschaft. Das Gleiche gilt, finde ich, für Wahlunterlagen.

Was Versicherungen angeht: Ich habe meine Haftpflichtversicherung auch in Deutschland abgeschlossen, weil das ebenfalls billiger ist und sie EU-weit gilt.

Viele Grüße
Matthias
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Kerstin,

der Personalausweis behält auch mit Wohnsitz im Ausland seine Gültigkeit. Die letzte Meldeadresse braucht darauf auch nicht in "ohne inländischen Wohnsitz" geändert werden. Das kann man machen, wenn man ihn dann irgendwann erneuern will.

Hier muss man aber ganz klar unterscheiden, zwischen einer "Briefkastenadresse" z.B. bei den Eltern und einer Meldeadresse, also dem Wohnsitz. Bei einem Umzug nach DK verlegt man seinen Wohnsitz dahin. Es gibt hier in DK keine Zweitwohnsitzregelung und auch in DE gibt es die nur bei einem zweiten Wohnsitz im Inland. Das heißt also, in DE muss man sich abmelden. In DK wird unterschiedlich vorgegangen. Manche Staatsverwaltungen wollen für die Registrierung in DK die Abmeldebescheinigung aus Deutschland sehen, die meistens interessiert es aber nicht, sie gehen ganz einfach davon aus, dass man sich an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten hat.

Eine Versicherung würde ich grundsätzlich auch nur am Wohnsitz, also in DK abschließen, anderenfalls könnte es zu Problemen im Versicherungsfall kommen, wenn man tatsächlich im Ausland wohnhaft ist. Laufende Lebensversicherungen o.ä. muss man deshalb aber nicht kündigen. Hier reicht eine Ummeldung auf die neue Adresse.

Dass in DK niemanden mehr der Personalausweis interessiert, stimmt so auch nicht. Spätestens bei der Registrierung auf der Staatsverwaltung wird einem das Gegenteil bewiesen. Alternativ kann man natürlich seinen Pass vorlegen, sofern man einen besitzt. Ich habe mich aber auch schon bei anderen Gelegenheiten damit ausweisen müssen, z.B. bei meiner Heirat hier in DK und sogar bei Fleggaard beim Einkauf von Exportwaren. Aus irgendeinem Grund reichte denen mein alter deutscher Führerschein mit der gelben Karte nicht. Was hinten für eine Adresse auf dem PA steht, das interessiert allerdings wirklich niemanden.

Hilsen Hina
Zuletzt geändert von Hina am 30.08.2011, 20:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Hina
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Beitrag von Hina »

mabo143 hat geschrieben:Einen Vorteil hast du schon erwähnt: den Perso. Natürlich braucht man den nicht unbedingt, aber es ist schon praktisch, ihn zu haben, z.B. bei Flügen innerhalb der EU. Außerdem ist es billiger und vermutlich auch einfacher (wenn du ab und zu bei deinen Eltern bist), einen neuen Perso oder Pass in Deutschland zu beantragen als in der Botschaft. Das Gleiche gilt, finde ich, für Wahlunterlagen.
Da bist Du aber fehlinformiert. Einen Personalausweis oder Pass kannst Du immer in Deutschland beantragen, egal wo Du auf der Welt wohnst. Du musst nicht zwangsläufig zur Botschaft. Du musst nichtmal auf Deine letzte Meldestelle. Das kannst Du auch gleich hinter der Grenze oder auf der ersten Meldestelle hinterm Flughafen machen. Du hast auch als Auslandsdeutscher ein gesetzliches Anrecht auf einen Personalausweis. Das Problem ist nur, dass die Botschaften die Personalausweise erst ab 2013 selbst herstellen können. Bis dahin muss man den noch in Deutschland beantragen. Pässe konnte man natürlich schon immer auf der Botschaft beantragen.

Was die Wahlen betrifft, da bewegst Du Dich aber auf ungesetzlichem Terrain. Wenn Du in DK gemeldet bist, kann DE nicht Dein Hauptwohnsitz sein aber nur an dem bist Du auch wahlberechtigt. D.h. Du bist mit Ausnahme der Europawahlen, wo Du Dir das aussuchen darfst, nur in DK wahlberechtigt.

Hoffentlich hast Du auch keinen Schadensfall in DK und Deine Haftpflichtversicherung weiß gar nicht, dass Du in DK wohnhaft bist. Du könntest dann durchaus große Probleme bei der Schadensregulierung bekommen. Das hat nichts mit europaweiter Gültigkeit zu tun, sondern dass Du sozusagen "illegal" eine deutsche Meldeadresse hast, auf der Du nicht wohnst.

Hilsen Hina
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mabo143
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Beitrag von mabo143 »

Hallo Hina,

dass man den Pass oder Perso überall in Deutschland beantragen kann, wusste ich tatsächlich nicht. Ich stelle mir das in der Praxis aber auch eher umständlich vor.

Wegen meiner Meldeadresse in Deutschland habe ich letztes Jahr extra die Mitarbeiterin in dem Rathaus, wo ich einen neuen Perso und Pass beantragt habe, gefragt, ob das so okay ist. Von "illegal" kann also keine Rede sein.

Gleiches gilt für die Haftpflichtversicherung: Die habe ich erst abgeschlossen, als ich schon in DK gewohnt habe, und der Versicherungsvertreter hat mir bestätigt, dass das auch kein Problem ist. Ich weiß es nicht genau, nehme aber an, dass die Versicherung generell EU-weit gilt, unabhängig davon wo man seinen Wohnsitz in der EU hat.

Viele Grüße
Matthias
mabo143
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Beitrag von mabo143 »

Was die Wahlen angeht, ist das ja davon abhängig, welche Staatsangehörigkeit ich habe, nicht wo ich wohne. Und da ich "nur" deutscher Staatsbürger bin, darf ich ja ohnehin nicht in DK wählen.
Sydstien
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Beitrag von Sydstien »

Hej Hina,

was das Wahlrecht angeht: seit 1993 sind auch Deutsche mit (alleinigem) Wohnsitz im Ausland bei Bundestagswahlen wahlberechtigt. (§ 12 (3) BWahlG)

Abendliche Grüße
Heinz-Dieter
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Beitrag von Hina »

Hej Matthias,

auch das stimmt so nicht. Als EU-Bürger hast Du 5 Wochen, nachdem Du Dich in DK in der Kommune angemeldet hast, auch Wahlrecht allerdings nur zu den Kommunal-, Regional- und EU-Wahlen. Die Staatsbürgerschaft spielt nur eine Rolle bei den Wahlen zum Folketing.

Das mit dem Personalausweis ist für mich mit Wohnsitz in DK genauso einfach oder umständlich wie für Dich, mit einer Meldeadresse bei Deinen Eltern. Wir beide haben einen gewissen Weg nach Deutschland zurückzulegen :wink:. Was ist da jetzt der Unterschied?

Wenn Deine Haftpflichtversicherung weiß, dass Du einen dänischen Wohnsitz hast, dann ist die Welt natürlich in Ordnung. Hauptsache, das weiß nicht nur der Versicherungsvertreter, sondern auch "die Obrigkeit" und diejenigen, die dann einen eventuellen Schaden regulieren sollen.

Für Deutschland mag das vielleicht keine Rolle spielen, wieviele Wohnsitze auf der Welt man noch hat aber einen Hauptwohnsitz kann man auch mit allen Wohnsitzen in DE nur da haben, wo der Lebensmittelpunkt ist und das scheint ja bei Dir DK zu sein. Keine Ahnung, was Dir da die Frau auf dem Rathaus erzählt hat. Das Problem ist nur, wenn Du Dich nicht in DE abgemeldet hast, was Du nach dänischem Recht musst, dann hast Du nur einen Wohnsitz in DE und da ist das dann "auch" ein Hauptwohnsitz. Somit hast Du zwei Hauptwohnsitze und das funktioniert so nicht, jedenfalls nicht nach dem dänischen Bestimmungen. Das ist übrigens vollkommen unabhängig vom Personalausweis. Wie geschrieben, den bekommst Du auch, wenn Du in DK wohnst.

Manche treiben es ja dann auch noch auf die Spitze. Die melden sich in DE nicht ab und fahren mit nem Auto, was auch auf die Adresse gemeldet ist, hier in DK rum, also mit deutschen Nummernplatten. Spätestens, wenn man dann in DK damit kontrolliert wird und die sehen, dass man auch in DK angemledet ist, merkt man ganz deutlich, wie ernst es die Dänen mit ihren gesetzlichen Bestimmungen in der Hinsicht des An- und Abmeldens meinen. Aber jeder ist selbst seines Glückes Schmied. Man sollte sich dann allerdings nicht wundern, wenn einem eines Tages für die permanente Aufenthaltsgenehmigung eine Absage erteilt wird.

@Heinz-Dieter
Danke, daran hatte ich nicht mehr gedacht.

Hilsen Hina
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Hina
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Beitrag von Hina »

Kleine Ergänzung noch, was der Haken an der Sache mit den zwei "Hauptwohnsitzen" ist. Man ist dann an beiden Wohnsitzen uneingeschränkt steuerpflichtig. D.h. die Dänen versteuern das Einkommen hier am Wohnsitz und die Deutschen auch. Natürlich gibt es auch das Doppelbesteuerungsabkommen, das eine doppelte Zahlung ausschließt. Man ist dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung beim deutsche Finanzamt einzureichen und die dänischen Steuerzahlungen nachzuweisen. Wenn man Pech hat, muss man sogar auch in Deutschland etwas zahlen, denn die Progressionsrate wird durchaus berücksichtigt und fällt nicht unter das Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn man keine Steuererklärung an seinem Wohnsitz in DE abgibt und das Finanzamt reagiert nicht, hat das erstmal noch nichts zu bedeuten. Irgendwann fordern die alles nach. Muss man dann nachzahlen, wird das hübsch verzinst und eine Ordnungsstrafe gibt es obendrein, weil man seiner Meldepflicht von Einkünften nicht nachgekommen ist.

Zudem ist man mit deutschen Wohnsitz auch in DE sozialversicherungspflichtig. Davon kann man wahrscheinlich auch befreit werden, wenn man in DK versichert ist aber das muss man natürlich auch erstmal alles den Ämtern nachweisen.

Hilsen Hina
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rowa71
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Beitrag von rowa71 »

@Hina,das glaubst Du doch selbst alles nicht,oder??
endlich wieder daheim!!
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