freundin nach dk holen

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Birger
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freundin nach dk holen

Beitrag von Birger »

hej ihr,
wie schon aus der überschrift zu sehen ist möchte ich meine Freundin zu mir holen.

Basic Info's
ich wohne und arbeite seit 07 in dk, besitze eigentum zum wohnen. unbefristete aufenthaltsgenehmigung wird dieses jahr beantragt.
meine freundin wohnt in de und hat eine 10 jährige tochter. über schulen habe ich mich bereits in einem anderen thread erkundigt.
nach einem anruf in Aabenra habe ich in etwa dieses erfahren. hab das ganze in dänisch gemacht, daher hier nochmals die frage um sicher zu gehen.

damit sie nun eine aufenthaltsgenehmigung bekommen kann muss sie, eine feste arbeit haben. oder und das ist etwas merkwürdig. in deutschland arbeitslos sein? ? ?
letzteres kling mir nicht so recht richtig, ich bin nicht sicher ob ich es so richtig verstanden habe.
wäre das so, könnte sie, da wohnraum vorhanden, zu mir kommen, die genehmigung anfordern. damit die cpr nr bekommen und die kleine könnte hier zur schule gehen. ?
und wir könnten in ruhe nach einem job für sie suchen. klingt mir zu einfach. kann das so jemand verifizieren?
lg birger
Hendrik77
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Wohnort: Odense

Beitrag von Hendrik77 »

Bin da nicht so vertraut mit den gesetzlichen Regelungen, aber wenn sie alleine einwandern würde müsste sie auf jeden Fall nachweisen das Sie die finanziellen Mittel hat um für sich selbst zu sorgen.
Schlußfolgerung könnte sein das ihr als Ehepartner oder eheähnliche Gemeinschaft dem dänischen Staat ein Minimum an finanzieller Sicherheit nachweisen müsst um eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung für denjenigen zu bekommen der gerade keine Arbeit hat.

Mvh
Henrik77
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Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

ist damit vielleicht gemeint, dass sie sich als arbeitssuchende für 6 anstatt nur für 3 monate in DK aufhalten darf? sie kann sich dann aber noch nicht in DK anmelden, kann sich aber beim deutschen a-amt als im ausland arbeitssuchend oder so ähnlich registrieren lassen (müsste man am besten mit dem deutschen a-amt klären, vorteil wäre, dass sie während der jobsuche ALG 1 bekommt), hat sie allerdings in 6 monaten noch keinen job, dann muss sie DK wieder verlassen

alternativ könnte sie sich natürlich in DK anmelden, wenn du in der lage bist finanziell für sie aufzukommen, dann gäbe es allerdings kein geld vom deutschen arbeitsamt
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