Dänemark - Deutschland - Umsatzsteuer

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
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Uckerkoenig
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Dänemark - Deutschland - Umsatzsteuer

Beitrag von Uckerkoenig »

Hallo,
wir haben vor nach DK zu ziehen.
Dort wollen wir selbständig arbeiten und unsere Einkaufsquellen teilweise weiter in D nutzen. Auch wollen wir unsere Kunden in D weiter beliefern.

Wisst Ihr wie das mit der Umsatzsteuer und Einkommenssteuer im Warenaustausch gehandhabt wird?
Tschüß Uckerkönig
wofu
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Beitrag von wofu »

Moin, moin,

bei solch wichtigen Fragen würde ich mich nicht auf mehr oder weniger anonyme Antworten aus dem Netz verlassen, sondern konkret einen Fachmann oder auch eine Fachfrau fragen. Nix für ungut.

Grüße

Wolfgang,

der am Samstag eine Familie kennengelernt hat, die aus D nach DK gezogen sind, um dort den Weinbau zu betreiben. Allerdings nicht selbständig sondern als Weinbauschulabsolventen beim Winzer angestellt, soweit ich das verstanden habe. Dänisch müssen die auch noch lernen, was aber bewußt ist.
Uckerkoenig
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Beitrag von Uckerkoenig »

Moin Wolfgang,
ja ist klar, konkret muss ich dann schon einen Fachmann zu Rate ziehen.
Aber ich dachte, erst mal vorfühlen und in die Materie einarbeiten.
Tschüß Uckerkönig
Peter

Beitrag von Peter »

also ich finde solche Fragen stellt man ganz sicher nicht hier !

Die Auskünfte hier sind ohnehin häufig sowas von WischiWaschi daß die dann auch keinen Pfifferling wert sind.

Dafür gibt es Handelskammern und Steuerberater die auch sehr gerne kostenlose Informationsgespräche anbieten :!:

Dann sind die Informationen auch wirklich hieb und stichfest :D
Uckerkoenig
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Beitrag von Uckerkoenig »

Ok.
Dann beenden wir hiermit das Thema.
Tschüß Uckerkönig
moni.a

Beitrag von moni.a »

Hej Uckerkoenig

An sich ganz einfach- es funktioniert wie jedes Im-und Exportgeschäft.
D.h. , die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) entfällt bei Länderübergreifenden verkäufen . Der "Käufer" bezahlt die Landesübliche Umsatzsteuer von dem Land in dem er sitzt.
Konkret : Du verkaufst nach D- D Kunde bezahlt "selbstständig" seine 19% an D,du berechnest keine Ust- Du kaufst in D ein - du bezahlst "selbstständig" deine 25% in DK - Verkäufer berechnet keine Ust. aus D.

In Padborg im alten Zollhaus sitzen viele Firmen die das Regeln, macht aber auch jeder Revisor in DK oder du lässt dir von Skat alles erklären - geht über i-net- und an sich recht einfach.(Revisor / Steuerberater ist in DK keine Pflicht für ein Unternehmen - dafür haften die auch nicht im Falle von Falschangaben ihrerseits...)

Deine Gewerbesteuer zahlst du Grundsätzlich in dem Land, bzw der Kommune , in der die Firma sitzt- egal welches Land !
Deine persönliche Einkommenssteuer , im Falle von DK, unterliegt dem Steuerabkommen D / DK - was bedeutet, in dem Land, in dem du "physisch" dein Geld verdienst, in dem Land zahlst du auch..

So die einfachste Erklärung, hoffe, hilft dir für den Anfang bischen weiter :-)

mfG moni.a
Uckerkoenig
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Beitrag von Uckerkoenig »

Danke Moni.a
das hilft mir erstmal weiter.
Tschüß Uckerkönig
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

wenn es nur um kleinere umsätze geht, besteht allerdings auch die möglichkeit, den kunden die dänische umsatzsteuer abzuknöpfen, um unnötigen verwaltungsaufwand zu vermeiden, vor einigen jahren habe ich mal von einem deutschen steuerberater einen richtwert von 20.000€ jahresumsatz gehört, da der deutsche mwst satz allerdings erheblich niedriger ist und du vermutlich einen großteil deiner umsätze dort machst, macht es sicherlich für dich mehr sinn, die deutsche mwst abzuführen

sofern du deine waren auf nettorechnung einkaufst, ist das ganze überhaupt kein problem, du brauchst einfach eine dänische umsatzsteuernr, ansonsten musst du die mwst halt über vorsteuerabzug geltend machen (geht ja zumindest in deutschland auch mit einfuhrumsatzsteuer und wird in DK wohl nicht anders sein)

da das ganze aber wie schon gesagt auch von den umsätzen abhängt, geh am besten mit konkreten zahlen bewaffnet zu einer der genannten stellen
Hafra
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Beitrag von Hafra »

Hej
@ moni.a

das ist fast richtig, nur solltest du erwähnen das für den gewerblichen Warenaustausch auf Nettoebene eben auch beide USt-ID Nummern vorliegen müssen.
Fehlt eine, kann nur mit USt berechnet werden, dh der gegenüber muss sich diese dann mühsam vom jeweiligen FA wiederholen.

Also liegen 2 USt-Nummern vor und sind auf der Rg vermerkt, KANN netto berechnet werden. (Es gibt aber noch genug kl Firmen die dieses Verfahren nicht kennen -wollen-, und bestehen auf die USt, somit kann man dann nur diese als Vorsteuer ganz normal in der USt-VA geltend machen.)

Fehlt eine Nummer, ist es wie ein Endkosumentengeschäft zu sehen, dh es muss die jeweiligen USt des Abgangslandes in Ansatz gebracht werden.
[url=http://www.GratisSmilies.de][img]http://www.GratisSmilies.de/gifs/fahnen/a_f_sk02.gif[/img][/url]
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moni.a

Beitrag von moni.a »

Hej Hafra

Ist richtig, was du schreibst- ging davon aus, dass dies bekannt ist, er schreibt ja "selbstständig" - die Ust.Nr in D , bzw SE.Nr in DK bekommt man als angemeldeter Gewerbetreibender ganz automatisch :-)
( flüchtigkeitsfehler meinerseits )


lg moni.a
fastostfriese
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Beitrag von fastostfriese »

Moin,
für Uckerkoenig.
die gemeinsame Ausführung von Hafra und moni.a ist korrekt.
Ich mache seid über 25 Jahre Geschäfte mit DK.
Rechnungen werden ohne MWST erstellt, somit kann ich auch keine geltend machen. Die Meldung wird über die ID-Nr. abgewickelt.
(das Finanzamt will ja wissen wo die Ware herkommt)
Fastostfriese
frosch
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Beitrag von frosch »

Schließe mich den Ausführungen der Vorredner an und kann nur hoffen, daß der Aufwand mit umsatzsteuerbefreiten Inner-EU Umsätzen in DK geringer ist, als hierzulande. Wo die zusätzlichen Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern mit Überprüfung jeder USt-ID reichlich nerven.

Nur ein Punkt ist mir unklar geblieben: Ihr sagt, ihr zieht nach Dänemark, wo aber soll der Firmensitz sein?
Der muß ja nicht automatisch mitziehen....
hp64
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Umsatzsteuer

Beitrag von hp64 »

Mojn,
noch ein kleiner Nachtrag zu dem Beitrag von fastostfriese:
1. keine U-steuer wird fällig wenn der Rechnungsempfänger Vorsteuerabzugsberechtigt ist, heißt wenn der Rechnungsempfänger gewerblich ist
2. U-Steuer, und zwar die deutsche, derzeit 19 %, ist mit auf der Rechnung zu vermerken, wenn der Rechnungsempfänger eine Privatperson ist. Die deutsche U-Steuer ist dann an das deutsche Finanzamt, im Falle von Skandinavien, in Flensburg abzuführen. Hierzu muß man eine deutsche U-Steuer ID-Nr. beantragen.

Gruss