
Wir sind zufriedene Besitzer eine Sommerhauses in Dänemark (Erbschaft). Aus Altersgründen überlegen wir, Haus und Grundstück an einen unserer Söhne zu verschenken. Wir haben gelesen, dass der dänische Staat 15 % Steuern vom Verkehrswert erhebt. Nun haben wir keine Ahnung, wie sich der Verkehrswert von Grundstück und Haus errechnen lässt.
Auf unserem Steuerbescheid (ejendomsskat) werden drei verschiedene Werte - Ejendomsværdi, Grundværdi und Grundskatteloftværdi - aufgeführt.
Daher lautet unsere Frage, ob sich der Verkehrswert aus den Zahlen des Steuerbescheides entnehmen lässt und falls ja, wie.
Für Rat wären wir sehr dankbar.
heinz