Arbeit für dänische Firma von Deutschland aus

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Rudy

Arbeit für dänische Firma von Deutschland aus

Beitrag von Rudy »

Hallo,
vielleicht kennt sich jemand mit den geltenden Regelungen für abhängig Beschäftigte aus, die in Deutschland arbeiten, aber eben für eine dänische Firma. Diese würde mich einstellen für den Vertrieb ihrer Waren in Deutschland, hatte bisher aber keinen ähnlich gelagerten Fall. Im Moment ist unklar, wie die Abführung der Sozialabgaben erfolgen soll. Kann da eventuell jemand weiterhelfen. Dann ist mir auch nicht ganz klar, was z.B. bei einem Gehalt von 2800 Euro Brutto als Netto übrig bleiben würde....
mange tak fürs weiterhelfen sagt
Rudy


<font color=red>Rubrik geändert. Maybritt/moderator</font id=red>

Bearbeitet von (Redigeret af) - maybritt am (den) 24.02.2005 08:49:28
Zuletzt geändert von Rudy am 23.02.2005, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.
maybritt h
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Beitrag von maybritt h »

Hej!

Wegen Infos, schau dir diesen Artikel an - evtl. kann dir beim Infocenter Grenze jemand weiterhelfen > http://www.dk-forum.de/infocenter-grenze.asp

Wegen Gehalt > http://www.nettolohn.de/


Maybritt
<font color=red>moderator</font id=red>
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Rudy

Beitrag von Rudy »

Hallo,
vielen dank für den link, der mir hoffentlich weiterhilft
knus
rudy
hanor

Beitrag von hanor »

Hallo...
wenn man für eine dänische Firma in D arbeitet, bekommt man sein Gehalt bzw. Lohn wohl von DK. Damit gibt es keine Sozialversicherungen mehr. In DK wird das fast alles über die Lohnsteuer finanziert. Man hat sicher etwas über 50 % Abzüge in Form von Lohnsteuer. Damit ist die Krankenkasse abgedeckt. Man kann in D oder DK zum Arzt gehen. Es gibt ein EG-Abkommen darüber, die zuläßt, daß man für jeden Arztbesuch in D auf tel. Antrag bei der AOK einen Krankenschein für die Bezahlung des Arztes bekommt Rentenversicherung gibt es auch nicht. In DK bekommt jeder mit65 Jahren eine Volksrente (Folkepension), die nicht sehr üppig ist. Wenn man in DK wohnt oder arbeitet, bekommt man für diese Zeit anteilig später diese Rente. Um gegen Arbeitslosigkeit versichert zu sein, muß man der Gewerkschaft beitreten. In dem verhältnismäßig hohen Beitrag ist die ALV enthalten. Wenn man jedoch arbeitslos wird, bekommt man in DK kein ALG sondern wird zu den Einrichtungen in D geschickt, die nach deutschem Recht ALG zahlen.
Ich würde vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit Rücksprache mit dem Arbeitsamt in Flensburg oder Niebüll halten. Außerdem gibt es Einrichtungen in Leck und Apenrade, die sich mit den Problemen der Grenzgäger befassen. Die Arbeitsämter werden sicher behilflich sein.
Gruß
lygumer