Liebe Forummitglieder
weiß eigentlich jemand, wie es mit einem deutschen Schwerbehindertenausweis AG in DK aussieht? Wird er dort eigentlich auch anerkannt?
In D kann man damit z.B. im eingeschränkten Halteverbot oder auf bestimmten Parkplätzen kostenlos parken.
Gibt es für Dk ähnliche Regelungen und wie sind dort solche Parkplätze oder Haltezonen ausgewiesen? Mit normalen Behindertenparkplatzschildern oder mit markierten, farbigen Bordsteinen wie z. B. in NL.
Viele Grüße, Käthe (Käthchen) us Kölle
Schwerbehindert
Schwerbehindert
Zuletzt geändert von Käthe am 24.02.2005, 00:19, insgesamt 1-mal geändert.
Hej Käthe,
ich gehe mal davon aus, dass du den Schwerbehinderten-Parkausweis oder so ähnlich meinst.
Wie hier in Deutschland gibt es auch in DK Parkerleichterungen für Schwerbehinderte.
In DK können ausländischen Behinderten (Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) von Parkerleichterungen Gebrauch machen. Es gelten relativ detaliierte Bestimmungen. Danach ist das Parken bis zu einer Viertelstunde erlaubt, wo dieses ansonsten verboten ist, ebenso an Stellen, wo sonst nur Be- und Entladen gestattet ist sowie in Fußgängerzonen, wo Lieferverkehr zulässig ist. Bis zu einer Stunde darf geparkt werden, wo ansonsten das Parken nur bis max. 30 Minuten möglich ist. Unbegrenzt langes Parken ist erlaubt, wie die höchstzulässige Parkdauer sonst eine, zwei oder drei Stunden beträgt (die Parkscheibe ist auf Ankunftszeit einzustellen). Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen und an Parkuhren muß dagegen der Höchstbetrag bezahlt und zusätzliche die Parkscheibe mit der Ankuftszeit ausgelegt werden, um unbeschränkt lange parken zu können.
So wie ich es kenne, sind Parkplätze für Schwerbehinderte nicht besonders markiert (Bodenmarkierung), sondern nur durch das entsprechende Parkschild gekenntzeichnet.
Ich hoffe, ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen.
hilsen
Markus
ich gehe mal davon aus, dass du den Schwerbehinderten-Parkausweis oder so ähnlich meinst.
Wie hier in Deutschland gibt es auch in DK Parkerleichterungen für Schwerbehinderte.
In DK können ausländischen Behinderten (Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) von Parkerleichterungen Gebrauch machen. Es gelten relativ detaliierte Bestimmungen. Danach ist das Parken bis zu einer Viertelstunde erlaubt, wo dieses ansonsten verboten ist, ebenso an Stellen, wo sonst nur Be- und Entladen gestattet ist sowie in Fußgängerzonen, wo Lieferverkehr zulässig ist. Bis zu einer Stunde darf geparkt werden, wo ansonsten das Parken nur bis max. 30 Minuten möglich ist. Unbegrenzt langes Parken ist erlaubt, wie die höchstzulässige Parkdauer sonst eine, zwei oder drei Stunden beträgt (die Parkscheibe ist auf Ankunftszeit einzustellen). Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen und an Parkuhren muß dagegen der Höchstbetrag bezahlt und zusätzliche die Parkscheibe mit der Ankuftszeit ausgelegt werden, um unbeschränkt lange parken zu können.
So wie ich es kenne, sind Parkplätze für Schwerbehinderte nicht besonders markiert (Bodenmarkierung), sondern nur durch das entsprechende Parkschild gekenntzeichnet.
Ich hoffe, ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen.
hilsen
Markus