183 Tage Regel

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Claudia31
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183 Tage Regel

Beitrag von Claudia31 »

Hallo, ich möchte die Regel von den 183 Tagen besser verstehen.
Sind die Tage vom 1 Januar bis zum 31 Dezember zu rechnen oder geht es um wie viele Tage ich in den letzten 12 Monaten in Dänemark gewesen bin ?
Und get es um eine ununterbrochene periode oder ist 183 die Summe von allen tagen wenn ich in Dänemark gewesen bin?
Ich bin in den letzten Jahren mehr in Dänemark gewesen und so möchte ich wissen wie lange ich bleiben kann ohne mit der 183 Regel und den Steuern Probleme zu haben.
Ich arbeite nicht.
steelfarmer
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Re: 183 Tage Regel

Beitrag von steelfarmer »

Du meinst bestimmt die 90/180 Tage Schengen Regelung,
die folgendes besagt (so wie ich es handhabe und verstehe, bitte korrigieren wenn ich falsch liege):

Die Regelung bezieht sich immer auf die letzten 180 Tage (nicht auf das Jahr), in diesen 180 Tagen darfst Du max. 90 Tage in DK sein.
Wenn Du es geschickt anstellst, kannst Du im Jahr ca. 180 Tage in DK verbringen. Geht dann aber nur wenn es einigermaßen gleichmäßig über das Jahr verteilt wird.

Gruß
Frank

Gibt Schengen Apps für die Berechnung im App-Store
Claudia31
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Re: 183 Tage Regel

Beitrag von Claudia31 »

Danke für deine Antwort.

Ich denke wir sprechen über 2 verschiedene Regeln.
Die Regel 90 180 Tage ist ( wie ich es verstehe ) für nicht EU Bürger .

Ich bin ein EU Bürger und möchte verstehen wie lange ich in Dänemark sein kann ohne dänische Steuern zu zahlen.

Was ich denke ist dass im falle dass ich die Hälfte des Jahres plus eine Nacht ( 183 Tage ) in Dänemark verbringe muss ich Dänische Steuern zahlen .

Ich bin mich aber nicht klar ob diese Regel existiert und wie man die Tage ausrechnet: 183 Tage vom 1 Januar bis zum 31 Dezember, 183 Tage in den letzten 12 Monaten oder ein ununterbrochener 183 Tage langer Aufenthalt .
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Jeder67
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Re: 183 Tage Regel

Beitrag von Jeder67 »

Moin,

der Antwort von steelfarmer schließe ich mich an. Habe das in diesem Jahr für mich persönlich mal durchprüfen müssen, weil ich arg an der Grenze gekratzt habe. Das ist aber „nur“ die aufenthaltsrechtliche Seite.

Steuerlich - und so habe ich Deinen letzten Post verstanden - ist es nicht ganz pauschal zu beantworten. Es kommt drauf an. Vielleicht hilft Dir diese Seite weiter:
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 61215.html

Nein, das ist keine Werbung, sondern eine seriöse Fundstelle , die kostenlos ist und evtl. der TO weiterhilft. 😊
mib777
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Re: 183 Tage Regel

Beitrag von mib777 »

Die 183 Tage Regel wird eigentlich im Zusammenhang mit Grenzpendlern verwendet und da vor allem, ob ein benutztes Fahrzeug umregistriert werden muss, bzw. ob man steuerlich noch als Pendler gilt und die entsprechnden Regeln angewendet werden.

Da Du aber schreibst, dass Du nicht arbeitest, würde diese Regel ja nicht zutreffen.
Nur weil man sich in DK aufhält, muss man dort ja nicht unbedingt Steuern zahlen. Vor allem wenn die Einkünfte im Ausland gemacht werden.
mvh
Michael
mieke
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Re: 183 Tage Regel

Beitrag von mieke »

Renten oder Kapitlerträge sind auch Einkommen ;-)
Empfehle mal hier
https://skat.dk/de-de/buerger/steuern-i ... uerpflicht
Zitat:
Selbst wenn Sie ein Haus in Dänemark kaufen, werden Sie erst dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie auch Ihren Wohnsitz hierher verlegen. Sie können sich aber für einen Zeitraum, der drei zusammenhängende Monate nicht übersteigt, oder für 180 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten in Dänemark aufhalten, ohne unbeschränkt steuerpflichtig zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Aufenthalt Urlaubscharakter hat und nicht mit einer gewinnbringenden Beschäftigung in Verbindung gebracht werden kann.
und hier

https://tyskrevision.com/de/services/privatpersonen/

nachzulesen und ggfs zu fragen.
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
Gabriel Laub, poln.-dt. Schriftsteller 1928-1998

Der Verstand und die Fähigkeit ihn zu gebrauchen, sind zweierlei Fähigkeiten.
Franz Grillparzer, öster. Dramatiker 1791-1872
Benutzer 95366 gelöscht

Re: 183 Tage Regel

Beitrag von Benutzer 95366 gelöscht »

Hej !

Die 183 Tage-Regel gilt für das jeweilige Kalenderjahr.

Hier ein Auszug aus dem DBA Dänemark/Deutschland.
Abschnitt II: Besteuerung des Einkommens und Vermögens
Artikel 15 Unselbständige Arbeit Artikel 15

...
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person
für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn die unselbständige Arbeit im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs ausgeübt wird und die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.
...

Quelle : https://datenbank.nwb.de/Dokument/94964_15/

Vielleicht hilft das etwas weiter...

Ps. Man sollte diese 183 Tage auch zweifelsfrei dokumentieren zu können.
Krogen
Mitglied
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Registriert: 04.02.2006, 01:12
Wohnort: Sønderjylland

Re: 183 Tage Regel

Beitrag von Krogen »

Wenn du nicht arbeitest, dann geht es doch eigentlich hauptsächlich darum, ob du nun Langzeit-Touristin bist oder der Meldepflicht unterliegst / eine Aufenthaltsgenehmigung brauchst, weil du deinen Lebensmittelpunkt in DK hast. Der steuerliche Aspekt ergibt sich dann erst indirekt daraus.
Als Tourist gilt die 90/180 Regel auch für EU-Bürger.
Benutzer 95366 gelöscht

Re: 183 Tage Regel

Beitrag von Benutzer 95366 gelöscht »

Vielleicht sollte uns die Fragestellerin etwas genauere Informationen geben, was denn genau beabsichtigt ist.

Das hier ist wieder so ein Trööt wo durch unzureichende Informationen seitens des Fragestellers die Beantwortung
seines Anliegens zu einem Ratespiel wird...
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