Goddag, alle sammen
ich verunsichere mich gerade selbst, aber in solchen Fällen hilft ja oft die freundliche Schwarmintelligenz ...
Habe just von meinem Deutschen Konto 50kEUR auf mein Dänisches Konto überwiesen.
Währenddessen hat das Überweisungsformular meiner Bank in DE hektisch geblinkt, daß ich doch die "verpflichtende Zahlungsmeldung bei der Deutschen Bundesbank" machen möge ...
Betrifft mich das tatsächlich?
Auf den wirklich schicken und übersichtlichen (Ironie) Seiten der Bundebank findet sich die Formulierung
"Meldepflichtig sind nur Transaktionen, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (Zahlungseingänge) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (Zahlungsausgänge)."
Eine Überweisung von mir and mich dürfte doch unter 'nicht meldepflichtig' fallen, oder?? Seht ihr das auch so?
Tusind tak,
R.
Überweisung von DE nach DK - Meldung notwendig?
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Re: Überweisung von DE nach DK - Meldung notwendig?
Tatsächlich solltest Du es der Deutschen Bank melden.
Was jedoch kurios ist, eine Meldung ist ab einer bestimmten großen Summe rechtlich erforderlich und bei Nichtmelden wird mit einer Strafe gedroht. Also habe ich bei der Deutschen Bank angerufen und den Betrag übermittelt, danach hat der freundliche Mitarbeiter sofort aufgelegt, ohne jegliche Daten von mir zu verlangen. Ich habe dann wieder angerufen und gefragt bzgl. Strafe und das er von mir nichts wissen wollte. Die Antwort, es geht nur darum, wieviel Geld ins Ausland transferiert wird. Auf die Strafe angesprochen wurde nur gelacht.
Also, musst Du selbst entscheiden wie Du reagierst.
Was jedoch kurios ist, eine Meldung ist ab einer bestimmten großen Summe rechtlich erforderlich und bei Nichtmelden wird mit einer Strafe gedroht. Also habe ich bei der Deutschen Bank angerufen und den Betrag übermittelt, danach hat der freundliche Mitarbeiter sofort aufgelegt, ohne jegliche Daten von mir zu verlangen. Ich habe dann wieder angerufen und gefragt bzgl. Strafe und das er von mir nichts wissen wollte. Die Antwort, es geht nur darum, wieviel Geld ins Ausland transferiert wird. Auf die Strafe angesprochen wurde nur gelacht.
Also, musst Du selbst entscheiden wie Du reagierst.
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Re: Überweisung von DE nach DK - Meldung notwendig?
Danke steelfarmer,
ich will ja auch gerne melden, aber dann kommt die nächste Hürde, daß man als Privatperson nur eine 0800 - Nummer anrufen kann und die erreiche ich aus DK per Mobiltelefon nicht ...
Hab jetzt mal eine Elektropost an die Bank geschrieben ...
Nochmals danke und
viele Grüße,
R.
ich will ja auch gerne melden, aber dann kommt die nächste Hürde, daß man als Privatperson nur eine 0800 - Nummer anrufen kann und die erreiche ich aus DK per Mobiltelefon nicht ...
Hab jetzt mal eine Elektropost an die Bank geschrieben ...
Nochmals danke und
viele Grüße,
R.
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Re: Überweisung von DE nach DK - Meldung notwendig?
Oh stimmt,
bei mir kam aber Pkt. 1 zur Anwendung…
bei mir kam aber Pkt. 1 zur Anwendung…
Re: Überweisung von DE nach DK - Meldung notwendig?
Punkt 1 verstehe ich so, dass auf beiden Seiten unter Personen beteiligt sein müssen.
Punkt 5 würde das stützen und klarstellen, dass reine Kontoüberträge nicht gemeint sind.
Punkt 5 würde das stützen und klarstellen, dass reine Kontoüberträge nicht gemeint sind.
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Re: Überweisung von DE nach DK - Meldung notwendig?
Vorab herzlichen Dank für eure Hilfe.
DK-Forum ist einfach toll ... - und an der Stelle auch ein steter Dank an alle, die das Forum am Laufen halten und organisieren.
Thematisch hier nur noch schnell das offizielle Statement der Bundesbank auf meine Mail von gestern:
"...
Da Ihr ständiger Wohnsitz in Dänemark liegt, sind Sie nach dem Außenwirtschaftsgesetz als Ausländer anzusehen und daher nicht meldepflichtig.
Die Begriffe "Inländer" und "Ausländer" stellen nicht auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt einer Privatperson ab (Residenzprinzip).
So ist in der Regel ein Deutscher, der länger als ein Jahr im Ausland lebt, als "Ausländer", eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die länger als ein Jahr in Deutschland lebt, als "Inländer" anzusehen.
Ausländer unterliegen nicht der Meldepflicht, auch wenn sie Konten in Deutschland haben.
..."
MVH,
R.
DK-Forum ist einfach toll ... - und an der Stelle auch ein steter Dank an alle, die das Forum am Laufen halten und organisieren.
Thematisch hier nur noch schnell das offizielle Statement der Bundesbank auf meine Mail von gestern:
"...
Da Ihr ständiger Wohnsitz in Dänemark liegt, sind Sie nach dem Außenwirtschaftsgesetz als Ausländer anzusehen und daher nicht meldepflichtig.
Die Begriffe "Inländer" und "Ausländer" stellen nicht auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt einer Privatperson ab (Residenzprinzip).
So ist in der Regel ein Deutscher, der länger als ein Jahr im Ausland lebt, als "Ausländer", eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die länger als ein Jahr in Deutschland lebt, als "Inländer" anzusehen.
Ausländer unterliegen nicht der Meldepflicht, auch wenn sie Konten in Deutschland haben.
..."
MVH,
R.