Kind in Dtl. anmelden

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StefanD

Kind in Dtl. anmelden

Beitrag von StefanD »

Hallo zusammen,

wir sind beide deutsche Staatsbürger und haben hier in DK eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Nun haben wir ein Kind bekommen und sind ein bisschen am Rätzeln was tun müssen um unser Kind in Dtl. anzumelden bzw. müssen wir es überhaupt in Dtl. anmelden. Weiß jemand was wir tun müssen, um alles richtig zu machen??

Vielen Dank schon mal
Stefan
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej,
soviel ich weiss könnt ihr beim standesamt 1 in berlin eine deutsche geburtsurkunde ausstellen lassen, als im ausland geborene deutsche. wie das genau abläuft weiss ich nicht, ich glaube ursel weiss mehr dazu.
ausserdem müsst ihr dem pfarrer die geburt mitteilen, dafür gibt es vom krankenhaus oder der hebamme ein papier, und zwar unabhängig davon, ob ihr in der kirche mitglied seid.
hejhej
evi, deren kinder immer noch nur eine dänische geburtsurkunde haben.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Stefan und Evi!
Ja, stimmt, mit dem Thema befasse ich mich ab und zu mal --- ob ich aber mehr weiß??

Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs, Stefan!
Und dann soviel jedenfalls:
Man hat immer die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn EIN Elternteil deutsch ist.
Um dies zu dokumentieren, muß das Kind bzw. die Staatsbürgerschaft irgendwo sozusagen eingetragen werden, und da gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Das Standesamt 1 in Berlin, aber das dauert.
Vorteil : Das Kind hat dann gleich eine deutsche Geburtsurkunde.

Oder beim Deutschen Konsulat.
Die müßten Euch ja auch weiter beraten können - beim Konsulat reicht aber als "Registrierung" auch die Beantragung/Ausstellung eines deutschen Kinderausweises. Dann habt Ihr aber keine deutsche Geburtsurkunde. Aber einen Ausweis braucht Ihr ja schon zum reisen zur deutschen Verwandtschaft! :)

Eins von beiden aber reicht - die deutsche Geburtsurkunde (evtl. ausgestellt an einem deutschen Geburtsort oder so) reicht IMMER, um den Nachweis für die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben.

Alles Gute - Ursel, DK
Kiko

Wieder mal mein Lieblingsthema...

Beitrag von Kiko »

Hallo Stefan
Dumme Frage von mir, hat euer Kind denn eine dänische Geburtsurkunde bekommen, oder wie funktioniert das, wenn beide Elternteile im Ausland lebende Deutsche sind??
Ich warte immer noch auf die deutsche Geburtsurkunde meines Sohnes, der inzwischen 1½ ist und die ich vor mehr als einem Jahr beantragt habe.... Ich habe den Antrag über die deutsche Botschaft iin København gestellt. Ich glaube, in Jütland kann man das bei einem Konsul machen. Die leiten das dann an das Standesamt 1 in Berlin weiter.
Aber mein Fall ist anders, da mein Mann Däne ist und es Probleme mit meinem Namen gibt. Solange die Mutter keinen "richtigen" Namen hat, kann der Sohn natürlich auch keine Geburtsurkunde bekommen. Ich denke, dass das bei euch ohne grössere Probleme über die Bühne gehen müsste.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ja, wenn das Kind in DK geboren ist, gibt es hier immer eine DK Geburtsurkunde. Der Geburt muß innerhalb von 2 Tagen bei der Gemeindepastor bzw. das Kirchenamt angemeldet werden, und von dort erhält man dann eine Geburtsurkunde bzw. später eine Geburts- und Taufurkunde.
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MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

@kiko
Immer wieder lustig zu lesen, was bei deutschen Behörden alles nicht geht, wenn man bei der Heirat oder für seine Kinder ausländischen Namensgebräuchen folgt. Oder wenn ein "unehelich geborenes Kind" den Nachnamen des Vaters trägt, usw.
Ich kenne Leute, die haben die Staatsangehörigkeit gewechselt, weil sie die Faxen dicke haben.
Gruss Michael
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Michael!
Aber ganz genau!!!!
Ich kenne ein Paar (sehr gut sogar, haha :D ), das mit der Heirat auch gewartet hat, obwohl alle (nicht nur finanziellen) Gründe dagegen sprachen - schlichtweg, weil für den jungen (!!) Standesbeamten eine Welt (oder auch nur die deutsche Ordnung) zusamenbrach bei dem Gedanken, jeder könne seinen eigenen Nachnamen behalten - und dies, obwohl es ja nachweislich bereits in genügend anderen Ländern ohne größere Probleme so ging ... und obwohl z.B. in unserem Hochhaus eine Familie mit "meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder" 3 Nachnamen am Klingelschild stehen hatte - nicht als Einzelfall und durchaus handhabbar, wie mir meine Arbeit immer wieder zeigte!
Tja, letztendlich mußte Dtld. sich da bereits in vielem global anpassen, warten wir mal ab, ob der Rest nicht auch noch kommt!

Frohes neues Jahr - Ursel, DK, auch mit Kindern,die je nach Land und Paß verschiedene Namen haben!
StefanD

Beitrag von StefanD »

Hallo zusammen,

Also nach allem was ich so von verschiedenen Stellen herausbekommen habe ist das so: Sobald wir eine dänische "Geburtsurkunde" haben können wir die zusammen mit einem Formular an das Standesamt No.1 in Berlin schicken und bekommen dann eine deutsche Geburtsurkunde. Das kann aber bis zu 2 Jahren daueren (die waren übrigens sehr nett und hilfsbereit da). Eine Übersetzung der dänischen Urkunde war nicht nötig, da Zitat: man dem dänischen insofern mächtig ist, dass man schon die richtigen Felder mit den entsprechenden Inhalten füllen könne." Für alle dänischen Formalitäten reicht übrigens die dänische Geburtsurkunde.

Man braucht halt noch einen Kinderausweis für das neue Kind. Den bekommt man bei JEDEM deutschen Rathaus (also auch in FL, auch wenn man da nicht wohnt) oder aber beim Konsulat/Botschaft.

Was mir im Moment noch nicht ganz klar ist, ist wie die Formalitäten hier in DK zu regeln sind. Das mit dem Pfarrer hab ich gar nicht verstanden. Wir haben zunächst mal einen Zettel bekommen wo die Geburt des Kindes bestätigt wird. Nun soll noch irgendein Brief von der Komune kommen :?: :?: Sehr witzig finde ich auch, dass ein Kind keinen Namen haben muss :mrgreen: - es interessiert einfach niemanden hier :D , bis zu einem halben Jahr.

Viele Grüße
Stefan
Juergen
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Beitrag von Juergen »

Hej Stefan!
Das Gute ist eigentlich, daß du dich hier in Dk um die bürokratischen Angelegenheiten eines Kindes kaum selbst kümmern mußt.
Zum Pfarrer mußt du, um eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Der Name wird erst interessant, wenn das Kind getauft werden soll.
Wir brauchten mal eine neue Geburtsurkunde für unsere Tochter.
Wir haben den Pfarrer angerufen und er hat sie uns nach Hause gebracht. Das kostet auch nichts.
Auch das kindergeld wird von der Kommune automatisch überwiesen.
Wir haben damals auch auf die Formulare zum Ausfüllen gewartet, bis man uns sagte, daß das automatisch geht.
Was für mich interessant ist, ist dein Satz mit dem kinderausweis. Ich brauch für beide Kinder einen Kinderausweis. Wäre echt eine Erleichterung, wenn das in Flensburg auch geht. Über das Konsulat dauert das ewig.

Gruß Jürgen
Juergen
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Beitrag von Juergen »

Hej Stefan!
Vielen Dank für deinen Tip.
Ich habe mir die Formulare für die Kinderausweise schon von der Flensburger Homepage runtergeladen.

Jürgen
chrismo1

Beitrag von chrismo1 »

Hej Stefan!
Undskyld at jeg skriver på dansk, men lidt information til at forklare det hele: I Danmark bliver enhver fødsel registreret elektronisk til CPR-registeret i løbet af meget kort tid. Dette gøres normalt af hospitalspersonalet. Ofte får barnet et CPR-nummer inden for de første timer efter fødslen. Denne registrering er ikke den "officielle", men den administrative. Fødslen skal derfor derudover af forældrene officielt anmeldes til sognet/kirkekontoret, hvor man bor, senest 2 hverdage efter fødslen. Dette gøres vha. en blanket, som udleveres på hospitalet. Det skyldes en gammel tradition i Danmark med at kirken fører register over alle fødte og døde. I Sønderjylland gælder imidlertid andre regler. Her er det ikke kirken, men kommunen, der foretager registrering af fødsler og dødsfald, og udfærdiger fødselsatttester. Dette specielle forhold skyldes, at Sønderjylland var tysk indtil 1920. Så vidt jeg ved, er proceduren den samme, bortset fra at blanketten afleveres på kommunekontoret i stedet. Til sidst: Det er korrekt, at et barn ikke behøver et navn før det er 6 måneder gammelt. Dette skylder naturligvis CPR-systemet: Enhver person bosat i DK er jo identificeret ved hjælp af sit CPR.-nummer og ikke navnet. Derfor er et navn i princippet ikke nødvendigt. Man kan også uden navn opskrive barnet til vuggestue, tegne forsikring for det osv, ved blot at angive barnets CPR.-nummer.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

En enkelt detalje. Jeg er lidt ked af, når du skriver: "Dette skyldes naturligvis CPR-systemet". Det er da rigtigt, at brugen af CPR-nr. gør det nemmere at administrere børn uden navn; men der er ikke nogen årsagssammenhæng.

Frem til 1849 skulle alle børn døbes inden 8 dage efter fødslen (jævnfør Danske Lov). Med den frie forfatning fik vi også religionsfrihed, og dermed blev dåben frivillig. I den forbindelse blev det så bestemt, at børn, der ikke blev døbt skulle navngives senest et år efter fødslen.

CPR blev imidlertid først oprettet i 1970 (vistnok nogenlunde samtidig med at grænsen på et år blev strammet til 6 måneder). Bestemmelsen om, at et barn først behøver at få et navn længe efter fødslen er altså meget ældre end CPR.
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Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Hej Stefan,
da du in Sonderburg wohnst, kannst du das Kind (gratuliere) einfach bein Folkeregister (Rathaus) anmelden.
Vergiss den Pastor, den braucht man in Sønderjylland nur, wenn man das gerne will. Hier ist es anders als im übrigen Dänmark, weil Sonderburg bis 1920 preussisch war.

Einen deutshcen Kinderpass und damit die Regististrierung findest du beim deutschen Honorarkonsul in Hadersleben, Henrik Bekker.

Gruss, Vilmy