Arbeitsbewilligung für Inder... bitte DRINGEND um Ratschläge

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farfalla_b

Arbeitsbewilligung für Inder... bitte DRINGEND um Ratschläge

Beitrag von farfalla_b »

Hi zusammen

Mein Freund ist indischer Staatsbürger und lebt seit über 2 Jahren in Dänemark... er hat ein tolles Jobangebot im Marketing-Bereich erhalten, doch leider macht das Immigration-office Probleme weil er als Nicht-Eu-Bürger für einen nicht Tecnology-Job keine Arbeitsbewilligung erhält...

Kann mir jemand sagen wie man trotzdem eine Arbeitsbewilligung bekommt? Wir werden demnächst heiraten, er hätte dann also eine Ehefrau die Europäerin ist (EOS-Staten)... wird das für die weitere Arbeitssuche eine Hilfe sein??

Was kann man in einem solchen Fall unternehmen?? Ich kann einfach nicht damit leben, dass man Nicht-Eu-Bürger (bin ich selbst auch nicht) so behandelt... gibt es einen Ausweg oder ist der einzige Ausweg den EU-Raum zu verlassen, rsp. ist das in der ganzen EU so??

Vielen Dank für Eure Hilfe.
runesfar

Beitrag von runesfar »

Bist du Deutsh?
DrTyskland

Beitrag von DrTyskland »

Wend dich doch an Flüchtlingsorganisationen - ich erinnere mich vage, dass eine Menge Leute mit ähnlichen Problemen (PartnerIn bekam keinen Aufenthalt in DK) nach Malmö gezogen sind. Es gibt da auch mindestens eine Initiative. Der Name fällt mir leider nicht mehr ein.

Wenn ich deinen Eintrag richtig verstehe bist du nicht Deutsche.
Was ist den EOS?

Held og lykke
Cornelia
Bamse

Beitrag von Bamse »

@farfalla_b

Welche Gründe veranlassen Dich, diese Bestimmungen eines Staates nicht akzeptieren zu können?
DrTyskland

Beitrag von DrTyskland »

@ Bamse:
Bin zwar nicht farlalla_b, aber ich würde mal nach dem Geschriebenen annehmen, dass die Gründe Zuneigung und Liebe heißen?!
runesfar

Beitrag von runesfar »

Noch mal: Tum kahan desh se aa rahe ho?
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ein EU/EØS-Bürger hat ja das recht in DK zu wohnen und arbeiten. Dazu gehört auch das Recht seine nahen Verwandten (Ehepartner und minderjährige Kinder) mitzubringen - selbst wenn diese keine EU/EØS-Bürger sind.

Die Antwort ist also ja. Eine Heirat müßte prinzipiel das Problem lösen.
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farfalla_b

Beitrag von farfalla_b »

Hallo alle
erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
@runesfar: Nein ich bin nicht Deutsch
@DrTyskland: Vielen Dank kfür Deine Tips... Ist es denn einfacher in Malmö eine Arbeitsbewilligung zu erhalten? An Flüchtlingsorganisation kann man sich ja nicht gut wenden wenn man kein Flüchtling ist
@Lars J.Helbo: Vielen Dank für Deine Antwort... ich hoffe danach wird es einfacher für die Jobsuche
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Wenn Du nicht Dänin bist, sollte es kein Vorteil sein, nach Malmø zu gehen.

Manche Dänen, die einen nicht-EU/EØS-Bürger heiraten gehen ja nach Malmø, weil sie dann als EU-Arbeitnehmer behandelt werden. Sie können dann unter EU-Recht behandelt werden statt der strengere dänische Ausländerrecht.

Als nicht-Dänin hast Du diesen Vorteil aber schon.
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Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Lars!
Diese Dänen nehmen dann aber auch erst die schwedische Staatsbürgerschaft an, was für Dänen leichter als für die meisten ürbigen EU-Bürger geht.
Somit sind sie als Schweden ganz "normale" EU-Bürger, die ihre Ehepartner mitnehmen dürfen (als Dänen dürfen sie paradoxerweise das nicht!).
Anscheinend hat der dänische Staat aber bereits auf diese Variante reagiert, s. Davids Beitrag hier im Forum
http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=7167&highlight=!

Gruß Ursel, DK
DrTyskland

Beitrag von DrTyskland »

Hej farfalla_b:
Ich denke schon, dass du dich an Flüchtlingsorganisationen wenden solltest, auch wenn sie nicht direkt zuständig sind.
Vielleicht können sie dir einen kompenten Ansprechpartner vermitteln.
Zudem arbeiten sie in der Regel mit kompenten und auf Ausländerrecht spezialisierten AnwältInnen zusammen.
Den die Rechtsauslegung durch die Verwaltung ist das eine und die Rechtsprechung vor Gericht das andere.
Zudem entscheiden Verwaltungen oft positiver, wenn sie merken, dass hinter einen Ausländer Einheimische, Initiativen oder gar ein RA steht.
Nochmals
Held og Lykke
Cornelia
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

DrTyskland hat geschrieben: Zudem arbeiten sie in der Regel mit kompenten und auf Ausländerrecht spezialisierten AnwältInnen zusammen.
Den die Rechtsauslegung durch die Verwaltung ist das eine und die Rechtsprechung vor Gericht das andere.
Erstens gibt es in DK keine Verwaltungsgerichte. Solche Fälle werden daher in aller Regel nicht vor Gericht verhandelt. Zweitens unterliegt der geschilderte Fall gerade nicht das Ausländerrecht, sondern der EU-Recht - was mit Flüchtlingen absolut nichts zu tun hat.

Außerdem glaube ich gar nicht, daß die Verwaltung in dem Fall Probleme bereiten wird. Voraussetzung ist nur, daß die beiden heiraten und daß farfalla_b in DK ein Job findet. Wenn die beiden so weit sind, dann wird er vermutlich sein Aufenthaltsgenehmigung (nach EU-Recht) ohne Probleme bekommen. Das er jetzt Probleme hat ein Arbeitserlaubnis nach der Ausländerrecht zu bekommen, ist klar (das ist sehr schwierig). Das ist aber dann ohne Bedeutung.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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DrTyskland

Beitrag von DrTyskland »

Hej Lars,
du hast wohl Recht - ich habe fahrläßig die deutschen Verhältnisse auf DK übertragen. (Wobei - als Inder ist man doch Ausländer in DK?!)

Ich hätte aber jetzt zwei Fragen:
Was ist denn EOS, kannst du mir sagen, wie das auf deutsch heißt?

Wieso gibt es in DK keine Verwaltungsgerichte??? An wen wendet man sich, wenn man mit einem "Bescheid" oder "Verwaltungsakt" der Behörden unzufrieden ist?

Cornelia
runesfar

Beitrag von runesfar »

Ausserdem wurde ein Asylantrag von ein Indier nie ernst genommen. Und das ist auch gut so. (Wenn wir keine Laskar-e-Toiba aktivisten haben wollen).

Aber - OP - du hast noch nicht gesagt wovon du herkommst. Es ist kein unwichtiges detail.

(Und Ich wundere mich das du kein hindi verstehst).
DrTyskland

Beitrag von DrTyskland »

Nur zur Begriffsklärung:
In D ist Ausländerrecht nicht identisch mit Asylrecht.
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