Mehr Gesetzesänderungen / Aufenthaltsgenehmigung
Hallo Snorri,
nein, Dänemark macht dies für alle geltend. Auch von EU- Bürgern möchten sie die Sicherheit, dass diese sich auf Dauer hier selbst versorgen und niemals dem Staat zur Last fallen. Wenn man in Dänemark feste Arbeit hat, ist es mit der Aufenthaltsgenehmigung ( zu beginn 1 Jahr, danach Verlängerung, feste Aufenthaltsgenehmigung erst nach meines Wissens 5 Jahren mit fester Arbeit im Lande)kein Problem. Dies wird jedoch von beiden Partnern erwartet und es reicht nicht, mit einem Dänen verheiratet zu sein, es sei denn, dieser bürgt für einen.
Viel Glück beim Klagen Iri!
Gruss, Corinna
nein, Dänemark macht dies für alle geltend. Auch von EU- Bürgern möchten sie die Sicherheit, dass diese sich auf Dauer hier selbst versorgen und niemals dem Staat zur Last fallen. Wenn man in Dänemark feste Arbeit hat, ist es mit der Aufenthaltsgenehmigung ( zu beginn 1 Jahr, danach Verlängerung, feste Aufenthaltsgenehmigung erst nach meines Wissens 5 Jahren mit fester Arbeit im Lande)kein Problem. Dies wird jedoch von beiden Partnern erwartet und es reicht nicht, mit einem Dänen verheiratet zu sein, es sei denn, dieser bürgt für einen.
Viel Glück beim Klagen Iri!
Gruss, Corinna
Zuletzt geändert von Corinna am 26.01.2004, 15:02, insgesamt 1-mal geändert.
Hej !
Scheinbar macht die Verbandelung mit einem Daenen die Sache meist eher schlimmer. Alle Faelle die ich kenne laufen daruf hinaus, dass EU Auslaender ohne Bande zu einem Daenen durchaus erst 3 und anschliessend 5 Jahre Aufenthaltsgenehmigung bekommen, wenn der eine Partner als Expat im Land ist = also auch meistens wieder geht.
#
Alle wo ein Ehepartner Daene war wurden kritisch und die Leute bekamen jeweils nur 1 Jahr Aufenthalt und mussten immer wieder neu beantragen.
Das neue Familiennachzugsrecht( 07.02 ) ist so streng, das inzwischen viele Daenen mit Nicht EU Ehepartner in S wohnen und DK arbeiten, da der Partner keine engen Bindungen zu DK nachweisen kann und dementsprechend keine Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Familienzusammenfuehrung erhaelt. Nach Aussage daenischer Foren, die sich damit befassen sitzen derzeit ueber 800 Paare mit diesem Problem in S fest.
Der Trick ist dann als Daene nach 2 Jahren Aufenhalt in S die schwedische Staatsbuergerschaft anzunehmen und dann als EU Auslaender mit Ehepartner nach DK zu ziehen. Vielleicht ist dieser Weg fuer Iri auch etwas ?
Gruss Andrea
Scheinbar macht die Verbandelung mit einem Daenen die Sache meist eher schlimmer. Alle Faelle die ich kenne laufen daruf hinaus, dass EU Auslaender ohne Bande zu einem Daenen durchaus erst 3 und anschliessend 5 Jahre Aufenthaltsgenehmigung bekommen, wenn der eine Partner als Expat im Land ist = also auch meistens wieder geht.
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Alle wo ein Ehepartner Daene war wurden kritisch und die Leute bekamen jeweils nur 1 Jahr Aufenthalt und mussten immer wieder neu beantragen.
Das neue Familiennachzugsrecht( 07.02 ) ist so streng, das inzwischen viele Daenen mit Nicht EU Ehepartner in S wohnen und DK arbeiten, da der Partner keine engen Bindungen zu DK nachweisen kann und dementsprechend keine Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Familienzusammenfuehrung erhaelt. Nach Aussage daenischer Foren, die sich damit befassen sitzen derzeit ueber 800 Paare mit diesem Problem in S fest.
Der Trick ist dann als Daene nach 2 Jahren Aufenhalt in S die schwedische Staatsbuergerschaft anzunehmen und dann als EU Auslaender mit Ehepartner nach DK zu ziehen. Vielleicht ist dieser Weg fuer Iri auch etwas ?
Gruss Andrea
Zuletzt geändert von Andrea am 26.01.2004, 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
Don't worry - be happy!
Andrea,
ich war noch nicht mit einem Dänen verheiratet als ich meine Aufenthaltsgenehmigung beantragte und bekam trotzdem nur so kurze Zeit. Auf dem Amt wurde der Wert meines schwedischen Hauses nicht als Sicherheit anerkannt. Ich sollte es verkaufen.
Ich sehe nicht ein etwas zu verkaufen *bevor* ich es überhaupt als Sicherheit brauche. Ich bin also unabhängig und werde dem Staat nicht zur Last fallen. Dies zeigt mir doch genau, dass es sich hierbei eindeutig *nicht* um die Sicherheit der Frau, sondern lediglich ums Erschweren des staatlichen Geldsackes geht.
Dein Vorschlag mit Schweden. Liebend gerne würde ich zurück in mein Traumland aber kennst Du das Verhältnis zwischen Dänen und Schweden? Ich glaube, mein Mann wäre totunglücklich dort. Ich möchte ihm nicht dasselbe zumuten was ich hier durchmache.
Es ist echt lieb, all die Gedanken, die ihr euch macht und die Hilfen, die ihr anbietet. Ein Danke nochmal. Für mich (uns) steht die Entscheidung jedoch fest. Wir bleiben nicht hier und wir kommen auch nicht über Umwege zurück.
Ich werde Dänemark mit grosser Enttäuschung verlassen. Enttäuschung, da es unfassbar ist welche willkürlichen Zustände hier im 21. Jahrhundert in einem EU-Staat herrschen und weil es unmöglich ist, wie Ausländer hier teilweise behandelt werden.
Wer war das noch gleich?
ich war noch nicht mit einem Dänen verheiratet als ich meine Aufenthaltsgenehmigung beantragte und bekam trotzdem nur so kurze Zeit. Auf dem Amt wurde der Wert meines schwedischen Hauses nicht als Sicherheit anerkannt. Ich sollte es verkaufen.
Ich sehe nicht ein etwas zu verkaufen *bevor* ich es überhaupt als Sicherheit brauche. Ich bin also unabhängig und werde dem Staat nicht zur Last fallen. Dies zeigt mir doch genau, dass es sich hierbei eindeutig *nicht* um die Sicherheit der Frau, sondern lediglich ums Erschweren des staatlichen Geldsackes geht.
Dein Vorschlag mit Schweden. Liebend gerne würde ich zurück in mein Traumland aber kennst Du das Verhältnis zwischen Dänen und Schweden? Ich glaube, mein Mann wäre totunglücklich dort. Ich möchte ihm nicht dasselbe zumuten was ich hier durchmache.
Es ist echt lieb, all die Gedanken, die ihr euch macht und die Hilfen, die ihr anbietet. Ein Danke nochmal. Für mich (uns) steht die Entscheidung jedoch fest. Wir bleiben nicht hier und wir kommen auch nicht über Umwege zurück.
Ich werde Dänemark mit grosser Enttäuschung verlassen. Enttäuschung, da es unfassbar ist welche willkürlichen Zustände hier im 21. Jahrhundert in einem EU-Staat herrschen und weil es unmöglich ist, wie Ausländer hier teilweise behandelt werden.
Wer war das noch gleich?
Zuletzt geändert von iri am 27.01.2004, 08:56, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 3092
- Registriert: 28.12.2001, 14:40
- Wohnort: berlin, deutschland (muttersprache: dänisch)
Hej!
Ich hatte mal einen Beitrag über:
"Neues Bürgertelefon für europäische Fragen" geschrieben --> www.dk-forum.de/forum/link.asp?topic_id=1366
Wie wäre es mal dort zu fragen?
Hilsen
Maybritt
<font color=red>moderator</font id=red>
Ich hatte mal einen Beitrag über:
"Neues Bürgertelefon für europäische Fragen" geschrieben --> www.dk-forum.de/forum/link.asp?topic_id=1366
Wie wäre es mal dort zu fragen?
Hilsen
Maybritt
<font color=red>moderator</font id=red>
Zuletzt geändert von maybritt h am 27.01.2004, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
"Think twice before posting.
If you don't want your future boss to read it,
don't post it."
If you don't want your future boss to read it,
don't post it."
Hallo Iri nochmal.
Ich bin zwar kein Jurist, habe mich aber mit verschiedenen Fragen beschäftigt. Deshalb (ohne Gewähr):
Wenn ihr den Klageweg einschreitet, gilt folgendes Prinzip: Ihr müsst Euch einen Anwalt nehmen und den gesamten dänischen Rechtsweg durchlaufen, was Jahre dauern kann. Erst danach könnt Ihr Euch eventuell an ein EU-Gericht wenden. Ob Ihr für die Dauer einer Klage im Land bleiben könnt, weiss ich nicht, ich glaube kaum. Das könnte man vielleicht an einem Bürgertelefon erfragen.
Mit Niederlassungsfreiheit (von Selbständigen) oder Freizügigkeit der Arbeitnehmer hat deine Lage leider nichts zu tun. Da du dich nicht von deiner eigenen Arbeit in DK ernährst, und auch nicht mit einem arbeitenden nichtdänischen Eu-Bürger verheiratet bist, und dein Mann auch nicht im EU-Ausland arbeitet, unterliegst du mit deinem dänischen Mann in DK nicht EU-Recht, sondern nur dem dänischen.
Die Frage ist daher, ob dein Zuzug vor der Gesetzesänderung, die Vorsorgungsfähigkeit und -willigkeit deines Mannes und die Umstände der Registrierung des/der Autos die Geltung einer Übergangs- oder Härtefallregelung nach dänischem Recht begründen können.
Aber wenn ihr erst wieder nach Deutschland zurückgekehrt seid, könnt ihr Eure Ansprüche sicherlich vergessen. Mit einer materiellen Entschädigung könnt ihr dann auch kaum rechnen, Dänemark ist nicht ein Rechtsstaat im deutschen Verstand.
Den grössten Teil der Registrierungsabgabe könnt Ihr Euch glücklicherweise wiederholen, z.B. durch Verkauf des/der Autos in DK.
Ein Anwalt sollte in jedem Falle Spezialist sein. So einen findet man vielleicht über die Botschaft.
Gruss Michael
Ich bin zwar kein Jurist, habe mich aber mit verschiedenen Fragen beschäftigt. Deshalb (ohne Gewähr):
Wenn ihr den Klageweg einschreitet, gilt folgendes Prinzip: Ihr müsst Euch einen Anwalt nehmen und den gesamten dänischen Rechtsweg durchlaufen, was Jahre dauern kann. Erst danach könnt Ihr Euch eventuell an ein EU-Gericht wenden. Ob Ihr für die Dauer einer Klage im Land bleiben könnt, weiss ich nicht, ich glaube kaum. Das könnte man vielleicht an einem Bürgertelefon erfragen.
Mit Niederlassungsfreiheit (von Selbständigen) oder Freizügigkeit der Arbeitnehmer hat deine Lage leider nichts zu tun. Da du dich nicht von deiner eigenen Arbeit in DK ernährst, und auch nicht mit einem arbeitenden nichtdänischen Eu-Bürger verheiratet bist, und dein Mann auch nicht im EU-Ausland arbeitet, unterliegst du mit deinem dänischen Mann in DK nicht EU-Recht, sondern nur dem dänischen.
Die Frage ist daher, ob dein Zuzug vor der Gesetzesänderung, die Vorsorgungsfähigkeit und -willigkeit deines Mannes und die Umstände der Registrierung des/der Autos die Geltung einer Übergangs- oder Härtefallregelung nach dänischem Recht begründen können.
Aber wenn ihr erst wieder nach Deutschland zurückgekehrt seid, könnt ihr Eure Ansprüche sicherlich vergessen. Mit einer materiellen Entschädigung könnt ihr dann auch kaum rechnen, Dänemark ist nicht ein Rechtsstaat im deutschen Verstand.
Den grössten Teil der Registrierungsabgabe könnt Ihr Euch glücklicherweise wiederholen, z.B. durch Verkauf des/der Autos in DK.
Ein Anwalt sollte in jedem Falle Spezialist sein. So einen findet man vielleicht über die Botschaft.
Gruss Michael
Zuletzt geändert von MichaelD am 27.01.2004, 10:59, insgesamt 1-mal geändert.
Grüsse
Michael
Michael
Wenn der Termin der Gesetzesänderung stimmt, den ich hörte, so bin ich *vor* Gesetzesänderung nach Dänemark gezogen. Dann wurde das Gesetz geändert und danach habe ich geheiratet.
Ich habe bei der Kommune nachgefragt (nach Gesetzesänderung) ob mir denn nun in Dänemark noch die Abschiebung drohen könnte und bekam von den Behörden (Ejby-Kommune und das Steueramt in Odense) ein klares: "Du musst schon silberne Löffel stehlen, Du darfst hierbleiben". Den Kommunen war wohl auch nichts neues bekannt.
Man hat mich hier bis Ende letzten Jahres fehlinformiert oder ganz einfach zum Narren gehalten. Ich hätte das Auto doch gar nicht umgemeldet und jetzt bekomme ich auch nur einen Teil davon wieder.Das ist Vorspiegelung falscher Tatsachen! Mein Geld hätte Dänemark nie gesehen.
Welche Chance haben denn Menschen, die nicht mehr arbeiten können? Dürfen die keinen Dänen lieben?
Ich kann mir was besseres vorstellen als weiteres Geld für dänische Anwälte auszugeben. Übrigens in Deutschland darf man nicht im Land bleiben während der Klage so vermute ich mal, dass man das hier auch nicht darf.
Ich kann mir auch kaum vorstellen irgendwelches Geld von Dänemark wieder zu bekommen und dies wäre auch nicht Sinn einer Klage. Ich habe alles in allem meine 2 Jahre und mein Geld hier verloren. Auf eine Art und Weise die jeder Beschreibung spottet. In einem EU-Land im 21. Jahrhundert.Ich möchte verhindern, dass andere dasselbe Leid erleben.
Wenn ich dies nicht mit einer Klage erreichen kann (zu teuer und versprechungslos) so werde ich Zeitungen, den Gerichtshof und andere Stellen mit Briefen bombardieren und hoffe ein offenes Ohr zu finden.
Ich habe bei der Kommune nachgefragt (nach Gesetzesänderung) ob mir denn nun in Dänemark noch die Abschiebung drohen könnte und bekam von den Behörden (Ejby-Kommune und das Steueramt in Odense) ein klares: "Du musst schon silberne Löffel stehlen, Du darfst hierbleiben". Den Kommunen war wohl auch nichts neues bekannt.
Man hat mich hier bis Ende letzten Jahres fehlinformiert oder ganz einfach zum Narren gehalten. Ich hätte das Auto doch gar nicht umgemeldet und jetzt bekomme ich auch nur einen Teil davon wieder.Das ist Vorspiegelung falscher Tatsachen! Mein Geld hätte Dänemark nie gesehen.
Welche Chance haben denn Menschen, die nicht mehr arbeiten können? Dürfen die keinen Dänen lieben?
Ich kann mir was besseres vorstellen als weiteres Geld für dänische Anwälte auszugeben. Übrigens in Deutschland darf man nicht im Land bleiben während der Klage so vermute ich mal, dass man das hier auch nicht darf.
Ich kann mir auch kaum vorstellen irgendwelches Geld von Dänemark wieder zu bekommen und dies wäre auch nicht Sinn einer Klage. Ich habe alles in allem meine 2 Jahre und mein Geld hier verloren. Auf eine Art und Weise die jeder Beschreibung spottet. In einem EU-Land im 21. Jahrhundert.Ich möchte verhindern, dass andere dasselbe Leid erleben.
Wenn ich dies nicht mit einer Klage erreichen kann (zu teuer und versprechungslos) so werde ich Zeitungen, den Gerichtshof und andere Stellen mit Briefen bombardieren und hoffe ein offenes Ohr zu finden.
Zuletzt geändert von iri am 27.01.2004, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn du nicht mehr arbeiten kannst, beziehst du da nicht eine Rente? Und reicht die als Nachweis deiner Selbstverorgung nicht aus?
Zuletzt geändert von MichaelD am 27.01.2004, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grüsse
Michael
Michael
Ich kann definitiv mit meinem Rücken keine stehende Tätigkeit ausüben. Mal kurz ne Weile als Putzfrau oder Verkäuferin, auf dem Campingplatz meines Onkels aushelfen oder sonstiges wo ich nicht den ganzen Tag sitzen kann ist nicht machbar. Die Geschichte habe ich mir hier im Sommer zugezogen und der zuständige Arzt verschreibt lediglich Tabletten, da er nach einer Untersuchung (bitte bücke Dich 1x, das war's) lediglich einen Hexenschuss diagnostizierte.
Deswegen war es mir auch so wichtig, die dänische Sprache mehr als gut beherrschen zu wollen (Büro) aber auch die Schule hat mich auf recht merkwürdige Weise hängen lassen.
Da ist also noch nichts mit Frührente. Ich hoffe auch immernoch, dass sich die Sache wieder gibt. Jetzt zur Winterzeit ist es erheblich besser geworden. Da fällt keine Gartenarbeit an und ansonsten koche ich auch ziemlich auf Sparflamme.
Ich würde sehr gerne im Büro arbeiten, schaffe es leider jedoch noch nicht alle Konjunktionen im dänischen richtig zu verwenden und ein paar Monate Schule sind halt sehr mager, um überhaupt eine Chance zu haben.
Deswegen war es mir auch so wichtig, die dänische Sprache mehr als gut beherrschen zu wollen (Büro) aber auch die Schule hat mich auf recht merkwürdige Weise hängen lassen.
Da ist also noch nichts mit Frührente. Ich hoffe auch immernoch, dass sich die Sache wieder gibt. Jetzt zur Winterzeit ist es erheblich besser geworden. Da fällt keine Gartenarbeit an und ansonsten koche ich auch ziemlich auf Sparflamme.
Ich würde sehr gerne im Büro arbeiten, schaffe es leider jedoch noch nicht alle Konjunktionen im dänischen richtig zu verwenden und ein paar Monate Schule sind halt sehr mager, um überhaupt eine Chance zu haben.
Zuletzt geändert von iri am 27.01.2004, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Iri,
tut mir sehr leid was da gerade bei Dir passiert, aber Dein "Problem" ist hauptsächlich, das Du mit einem dänischen Staatsbürger verheiratet bist und da, wie oben schon erwähnt, allein das dänische Recht greift. Die Probleme entstehen meines Erachtens nicht, wenn beide "nur" EU-Bürger sind, denn da greift das Recht auf Freizügigkeit(auch Dänemark hat entsprechende Vereinbarungen international unterzeichnet).
In dem Falle muß man auch nicht den Weg durch die dänischen Instanzen gehen, sondern kann gleich sein Recht auf Freizügigkeit und freie Wohnsitzwahl in Strasbourg einklagen(kann natürlich auch eine Weile dauern). Leider hilft Dir das nicht wirklich weiter.
Übrigens ist Dänemark nicht das einzige Land in Westeuropa mit einer so restriktiven Ausländergesetzgebung. In der Schweiz ist alles noch einen Zahn schärfer, da darfst Du z.B. als dort beruflich Tätiger Deinen Ehepartner überhaupt nicht mitbringen oder erst nach vier oder fünf Jahren. Und eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommst Du grundsätzlich nur, wenn Du einen Job hast und Dein Arbeitgeber nachweisen kann, das er für eben diesen Job keinen Schweizer gefunden hat.
Allerdings muss man fairerweise sagen, das die Eidgenossen diese Regelung aus Angst vor Überfremdung getroffen haben (Ausländeranteil 20-25%) was für Dänemark nicht wirklich zutreffend ist (Ausländeranteil <3%).
Viele Grüße
Ska
tut mir sehr leid was da gerade bei Dir passiert, aber Dein "Problem" ist hauptsächlich, das Du mit einem dänischen Staatsbürger verheiratet bist und da, wie oben schon erwähnt, allein das dänische Recht greift. Die Probleme entstehen meines Erachtens nicht, wenn beide "nur" EU-Bürger sind, denn da greift das Recht auf Freizügigkeit(auch Dänemark hat entsprechende Vereinbarungen international unterzeichnet).
In dem Falle muß man auch nicht den Weg durch die dänischen Instanzen gehen, sondern kann gleich sein Recht auf Freizügigkeit und freie Wohnsitzwahl in Strasbourg einklagen(kann natürlich auch eine Weile dauern). Leider hilft Dir das nicht wirklich weiter.
Übrigens ist Dänemark nicht das einzige Land in Westeuropa mit einer so restriktiven Ausländergesetzgebung. In der Schweiz ist alles noch einen Zahn schärfer, da darfst Du z.B. als dort beruflich Tätiger Deinen Ehepartner überhaupt nicht mitbringen oder erst nach vier oder fünf Jahren. Und eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommst Du grundsätzlich nur, wenn Du einen Job hast und Dein Arbeitgeber nachweisen kann, das er für eben diesen Job keinen Schweizer gefunden hat.
Allerdings muss man fairerweise sagen, das die Eidgenossen diese Regelung aus Angst vor Überfremdung getroffen haben (Ausländeranteil 20-25%) was für Dänemark nicht wirklich zutreffend ist (Ausländeranteil <3%).
Viele Grüße
Ska
Zuletzt geändert von Ska am 27.01.2004, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Ska,
jetzt endlich habe ich meinen entscheidenden Fehler gefunden. Ich habe aus Liebe geheiratet was Dänemark das Recht gibt uns zu vertreiben.
Nun, dann wird halt ein recht guter dänischer Steuerzahler (mein Mann) in einem anderen Land Asyl suchen müssen, um in meiner Nähe sein zu können.
Noch eine Sache betreffs der Schweiz:
Dort sind die Gesetze *vorher* bekannt und man kann entsprechend handeln, sucht einen anderen Platz und spart sich das Geld, dass einem hier unter falschen Vorspiegelungen aus der Tasche gezogen wird.Ich habe bei den Behörden schliesslich nachgefragt wie eine Heirat die Aufenthaltsgenehmigung beeinflusst (2x, 1x vor und 1x nach der Heirat). Nur positiv, war die Aussage.
3 % Ausländeranteil klingt schon recht wenig. Wenn ich jedoch das Verhalten von Behörden und Folk betrachte (einige wechseln die Strassenseite wenn die Deutsche einkaufen geht obwohl sie noch nie mit mir gesprochen haben, mich also nicht kennen) kann ich mir vorstellen, dass wenige freiwillig hierher kommen.
Trotz allem, ich hatte vor unserem Umzug nach Fyn auf der Insel Morsø ein wunderschönes Jahr und weiss deshalb, dass es nicht überall so ist und es auch hier sehr liebe hilfsbereite Menschen gibt.
Nochmal einen herzlichen Dank an euch alle für die Mühe und Zeit, die ihr damit verbracht habt für uns doch noch irgendwie einen Ausweg zu finden.
Ingrid
jetzt endlich habe ich meinen entscheidenden Fehler gefunden. Ich habe aus Liebe geheiratet was Dänemark das Recht gibt uns zu vertreiben.
Nun, dann wird halt ein recht guter dänischer Steuerzahler (mein Mann) in einem anderen Land Asyl suchen müssen, um in meiner Nähe sein zu können.
Noch eine Sache betreffs der Schweiz:
Dort sind die Gesetze *vorher* bekannt und man kann entsprechend handeln, sucht einen anderen Platz und spart sich das Geld, dass einem hier unter falschen Vorspiegelungen aus der Tasche gezogen wird.Ich habe bei den Behörden schliesslich nachgefragt wie eine Heirat die Aufenthaltsgenehmigung beeinflusst (2x, 1x vor und 1x nach der Heirat). Nur positiv, war die Aussage.
3 % Ausländeranteil klingt schon recht wenig. Wenn ich jedoch das Verhalten von Behörden und Folk betrachte (einige wechseln die Strassenseite wenn die Deutsche einkaufen geht obwohl sie noch nie mit mir gesprochen haben, mich also nicht kennen) kann ich mir vorstellen, dass wenige freiwillig hierher kommen.
Trotz allem, ich hatte vor unserem Umzug nach Fyn auf der Insel Morsø ein wunderschönes Jahr und weiss deshalb, dass es nicht überall so ist und es auch hier sehr liebe hilfsbereite Menschen gibt.
Nochmal einen herzlichen Dank an euch alle für die Mühe und Zeit, die ihr damit verbracht habt für uns doch noch irgendwie einen Ausweg zu finden.
Ingrid
Zuletzt geändert von iri am 28.01.2004, 07:06, insgesamt 1-mal geändert.
Ich habe übrigens vor 2-3 Jahren von einem ähnlichen Fall im Spiegel gelesen. Wenn ich mich richtig erinnere: Ein Deutscher(Mann oder Frau), der vor nicht allzu langer Zeit (1 Jahr o.ä.) eine Arbeit in DK angenommen hatte, verlor seine Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall. Da half dann (nach altem Recht!) weder die Ehe mit einem versorgungsfähigen Dänen noch der Besitz eines Hauses in DK - der Betreffende wurde ausgewiesen. Dagegen wurde dann meines Wissens geklagt, ich weiss nicht, was herauskam.
Kein Zweifel, dass Deutschland diese Fragen anders beantwortet, schliesslich steht die Ehe unter dem Schutz des Grundgesetzes, und dieses ist bekanntlich unmittelbar geltendes, höchstrangiges Recht. Welchen Wert solche Bestimmungen haben, weiss man erst, wenn man sie entbehrt.
Kein Zweifel, dass Deutschland diese Fragen anders beantwortet, schliesslich steht die Ehe unter dem Schutz des Grundgesetzes, und dieses ist bekanntlich unmittelbar geltendes, höchstrangiges Recht. Welchen Wert solche Bestimmungen haben, weiss man erst, wenn man sie entbehrt.
Zuletzt geändert von MichaelD am 28.01.2004, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
Grüsse
Michael
Michael
Kein Zweifel, dass Deutschland diese Fragen anders beantwortet, schliesslich steht die Ehe unter dem Schutz des Grundgesetzes, und dieses ist bekanntlich unmittelbar geltendes, höchstrangiges Recht. Welchen Wert solche Bestimmungen haben, weiss man erst, wenn man sie entbehrt.
Hej Michael !
Da kann ich Dir nur voll zustimmen ! Der Schutz von Ehe UND Familie in D ist eben in dieser Form doch Basis vieler Regelungen in D. Und da es noch nicht mal steuerrechtlich in DK von Relevanz ist ob man Kinder hat oder nicht wundert mich der Babyboom in DK doch macnhmal. Das Kindergeld ist in DK ja auch niedriger als in D und die Kinderbetreuung ist auch sehr teuer, so dass ja schon wieder Leute mit kids ab 3. Klasse sich das sparen wollen und die kids sich selbst ueberlassen sind zwischen Halbtagsschule und Ende der Arbeit der Eltern.
Gruss Andrea
Hej Michael !
Da kann ich Dir nur voll zustimmen ! Der Schutz von Ehe UND Familie in D ist eben in dieser Form doch Basis vieler Regelungen in D. Und da es noch nicht mal steuerrechtlich in DK von Relevanz ist ob man Kinder hat oder nicht wundert mich der Babyboom in DK doch macnhmal. Das Kindergeld ist in DK ja auch niedriger als in D und die Kinderbetreuung ist auch sehr teuer, so dass ja schon wieder Leute mit kids ab 3. Klasse sich das sparen wollen und die kids sich selbst ueberlassen sind zwischen Halbtagsschule und Ende der Arbeit der Eltern.
Gruss Andrea
Zuletzt geändert von Andrea am 28.01.2004, 14:01, insgesamt 1-mal geändert.
Don't worry - be happy!
Erstmal entschuldige ich für mein Deutsch ich bin däne und dazu legistenisch. Nur ich wohne seit 1997 in Deutschland und sind jetzt dabei nach dänemark zurück zu ziehen mit mein deutsche freundin und deren sohn.
Die ursache das ich in dieser Forum schreibe ist einfach das es sehr viel unwahrheiten geschreiben wird die einfach nicht so wie beschreiben stimmen kann.
Die Beitrag von Iris habe mich ganz ehrlich gewundert weil so restictiv sind die regelen nun auch nicht.
Laut die regeln ist es ganz deutlich das wenn man Job suchen (aktiv) oder selbständig sind bekomme man ein aufental gennehmigung. Ist mann schön verheiratet (mindestens 18 montate) kommt frau und kind mit rein auch kein Problem. Gehe doch einfach auf die offizieller link: http://www.udlst.dk/english/default.htm
Übrigens kann man beide zu Udlændige styrelsen anrufen oder auch Statsamtet da wird mann sehr freundlich beraten ohne Deutsches bürokratie.
So bitte stop dieser quatsch mit enorme burgschaften und was weiß ich. Ich kann nicht dein fall in detail kommentieren weil ich die nicht in detail kenne. Nur es kann absolut kein allegemeine fall sein.
Die ursache das ich in dieser Forum schreibe ist einfach das es sehr viel unwahrheiten geschreiben wird die einfach nicht so wie beschreiben stimmen kann.
Die Beitrag von Iris habe mich ganz ehrlich gewundert weil so restictiv sind die regelen nun auch nicht.
Laut die regeln ist es ganz deutlich das wenn man Job suchen (aktiv) oder selbständig sind bekomme man ein aufental gennehmigung. Ist mann schön verheiratet (mindestens 18 montate) kommt frau und kind mit rein auch kein Problem. Gehe doch einfach auf die offizieller link: http://www.udlst.dk/english/default.htm
Übrigens kann man beide zu Udlændige styrelsen anrufen oder auch Statsamtet da wird mann sehr freundlich beraten ohne Deutsches bürokratie.
So bitte stop dieser quatsch mit enorme burgschaften und was weiß ich. Ich kann nicht dein fall in detail kommentieren weil ich die nicht in detail kenne. Nur es kann absolut kein allegemeine fall sein.
Zuletzt geändert von Nordboer am 02.03.2004, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
Hej *,
tut doch gut mal die "andere" Seite - also einen Daenen der nach Deutschland gegangen ist und wieder zurueck - zu hoeren.....
Wenn in DK nicht alles rosa ist, naja, vielleicht muss dann fuer DE in einzelnen Faellen die Farbe noch erfunden werden, oder?
Mange hilsen
Rasmus
tut doch gut mal die "andere" Seite - also einen Daenen der nach Deutschland gegangen ist und wieder zurueck - zu hoeren.....
Wenn in DK nicht alles rosa ist, naja, vielleicht muss dann fuer DE in einzelnen Faellen die Farbe noch erfunden werden, oder?
Mange hilsen
Rasmus
Zuletzt geändert von ramses am 02.03.2004, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist ein absolut normaler Fall. Frau, verheiratet mit einem Dänen möchte als Hausfrau und natürlich Ehefrau bei dem Liebsten sein.
Und er ist passiert. Ich habe die Fakten, Du lediglich Deine Vorstellung, dass es so nicht sein könnte. Habe ich übrigens vorher auch gedacht und mich jämmerlich und sehr teuer geirrt.
Und zwar so teuer, dass ich in Deutschland wohl, damit ich krankenversichert sein kann zum deutschen Sozialfall werde. Mit Ehemann, der von seinem Gehalt leider keine Doppelbesteuerung bezahlen kann.
Was nutzt mir dann also eine freundlich lächelnde Dame auf dem Staatsamt?
Und er ist passiert. Ich habe die Fakten, Du lediglich Deine Vorstellung, dass es so nicht sein könnte. Habe ich übrigens vorher auch gedacht und mich jämmerlich und sehr teuer geirrt.
Und zwar so teuer, dass ich in Deutschland wohl, damit ich krankenversichert sein kann zum deutschen Sozialfall werde. Mit Ehemann, der von seinem Gehalt leider keine Doppelbesteuerung bezahlen kann.
Was nutzt mir dann also eine freundlich lächelnde Dame auf dem Staatsamt?
Zuletzt geändert von iri am 02.03.2004, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.