Hallo - The_Publisher2304,
ich wünsche Dir viel Glück bei Deinem Vorstellungsgespräch. Deine Problematik ist mir/uns nicht unbekannt. Bei den vielen Tips und Deiner Motivation-was kann da schief gehen? Positiv denken!
Herzl.T.
Kosten für Anreise zum Vorstellungsgespräch
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http://www.arbeitsagentur.de/nn_26386/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Beratung-Vermittlung/Mobilitaetshilfen/Mobilitaetshilfen-Nav.html
der antrag reisekostenerstattung muß vor dem vorstellungsgespräch beim vermittler gestellt werden und da zählt auch das angrenzende ausland nur da es eine kann leistung ist muß man notfals seinen vermittler davon überzeugen das man gute chancen hat.
hilsen sylvi
der antrag reisekostenerstattung muß vor dem vorstellungsgespräch beim vermittler gestellt werden und da zählt auch das angrenzende ausland nur da es eine kann leistung ist muß man notfals seinen vermittler davon überzeugen das man gute chancen hat.
hilsen sylvi
habe den mut deinen traum zu leben so hast du nicht am ende das gefühl was verpasst zu haben
hallo toschi,
da muss ich dir voll und ganz zustimmen. bei manchen leuten sind 200,-€ echt ne menge geld. spreche da aus eigener erfahrung.
aber trotzdem würde ich bei der frage nach den reisekosten vorsichtig sein.
und dir publisher2304 wünsche ich viel erfolg beim vorstellungsgespräch.
gruß
kölu
da muss ich dir voll und ganz zustimmen. bei manchen leuten sind 200,-€ echt ne menge geld. spreche da aus eigener erfahrung.
aber trotzdem würde ich bei der frage nach den reisekosten vorsichtig sein.
und dir publisher2304 wünsche ich viel erfolg beim vorstellungsgespräch.
gruß
kölu
arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten
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Hej publisher2304,
nur weil du arbeitslos bist, heisst das nicht, dass du keine Einkommenssteuererklärung abgeben musst. Wenn duschon einmal in D Steuern eigereicht hast, hast du bestimmt auch eine Steuernummer. Die sagt dann, das du deine Steuererklärung jährlich einzureichen hast, egal ob du Steurn zahlst oder nicht. Du gibst halt nur an, das du Arbeitslosengeld bekommst (Bescheinigung gibst beimm AA). Da du ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, hast du ja auch Bewerbungskosten, die du dann voll oder zum teil mit angeben kannst. Hier kann es dann sein, dass du ein wenig wieder bekommst, obwohl du keine Lohnsteuer bezahlt hast (eine kleine pauschale zahlst du immer, ohne das du das mitbekommst. Hat ja einen Grund warum das A-Geld geringer ausfällt. Bist ja auch Krankenversichert und hast eine Anwartschaft auf die Rente).
Also viel Erfolg bei deinem V-Gespräch.
hilsen
Andreas
nur weil du arbeitslos bist, heisst das nicht, dass du keine Einkommenssteuererklärung abgeben musst. Wenn duschon einmal in D Steuern eigereicht hast, hast du bestimmt auch eine Steuernummer. Die sagt dann, das du deine Steuererklärung jährlich einzureichen hast, egal ob du Steurn zahlst oder nicht. Du gibst halt nur an, das du Arbeitslosengeld bekommst (Bescheinigung gibst beimm AA). Da du ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, hast du ja auch Bewerbungskosten, die du dann voll oder zum teil mit angeben kannst. Hier kann es dann sein, dass du ein wenig wieder bekommst, obwohl du keine Lohnsteuer bezahlt hast (eine kleine pauschale zahlst du immer, ohne das du das mitbekommst. Hat ja einen Grund warum das A-Geld geringer ausfällt. Bist ja auch Krankenversichert und hast eine Anwartschaft auf die Rente).
Also viel Erfolg bei deinem V-Gespräch.
hilsen
Andreas