Infos zu Arbeiten In DK

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Containertrucker24
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Infos zu Arbeiten In DK

Beitrag von Containertrucker24 »

Hallo Zusammen,möchte demnächst in Dänemark als LKW-Fahrer anfangen.Kann mir vielleicht jemand etwas über Steuern und Sozialabgaben im dortigen Land sagen.Was habe ich zu beachten und wie habe ich vor zugehen.Zähle dann als Grenzpendler,da Wohnort weiterhin Hannover bleibt.Es wäre nett zahlreich von Euch zu hören.Ich bedanke mich schon mal im Vorraus.

Mfg.Andi
cimberia
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Beitrag von cimberia »

Hallo, als Trucker oder angehender Trucker wuerde ich an deiner Stelle hier mich schlau machen:
http://www.pendlerinfo.org/wm206323
Es gibt da wohl ein paar besonderheiten bezueglich deiner Versicherung!

vh Frank
Containertrucker24
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Beitrag von Containertrucker24 »

cimberia hat geschrieben:Hallo, als Trucker oder angehender Trucker wuerde ich an deiner Stelle hier mich schlau machen:
http://www.pendlerinfo.org/wm206323
Es gibt da wohl ein paar besonderheiten bezueglich deiner Versicherung!

vh Frank
Hallo Frank,danke für Deine schnelle Antwort,ist ein guter Link und wird mir sehr helfen.Welche Gewerkschaft zum Abschluss der Arbeitslosenversicherung DK würdest Du mir empfehlen?Danke nochmals.

Mfg.Andi
Containertrucker24
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Beitrag von Containertrucker24 »

Biggi hat geschrieben:Für Transport und Speditionen ist 3F zuständig. Da du aber als Pendler arbeiten willst, muss du nicht in der A-Kasse sein.

Biggi
Hallo Biggi,kannst Du mir das bitte nochmal näher erläutern.Mit A-Kasse meinst Du die Arbeitslosenkasse?Meine Meinung ist aber,falls ich widererwartend arbeitslos werde ist es ja glaub ich ratsam doch in die Arbeitslosenkasse ein zuzahlen,da ich ja sonst mit E-301 kein ALG 1 in Deutschland bekommen werde.Bitte nochmal nähere Info dazu.Mit der Krankenkasse wollt ich dann in Deutschland mit E-106 verfahren.Ist das so korrekt?Vielen Dank.

Mfg.Andi
Hafra
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Beitrag von Hafra »

Hej Andi

Biggi hat recht, zumindest im 1. Jahr der Pendelei wirst du im falle des falles als wie jeamnd behandelt der in D gearbeitet hat, aber unter berücksichtigung der DK Lohnes. Im prinzip hast du 3? Jahre auf Anspruch auf ALG1 aber nach dem 1. Jahr mit Dk bezügen weiss ich nicht welchen Satz sie anrechenn würden 8ob nun nach Dk Lohn od vergleichbarer Deutscher Lohn) erst nach den 3 jahren kanns es pasieren das du in ALG II zurückfällst, weil du dem deutschen markt nicht zur Verfügung gestanden hast.
aber die A-kasse ist f Pendler uninteressant, denn die zahlt im Bedarfsfall nur wenn du dein Wohnsitz in DK hast.
Schau mal in die Suche, es gibt diesbezügl viele Sinnvolle Beiträge auch mit KK etc.

hilsen hafra
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Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

http://www.workindenmark.dk/Find+information/Til+arbejdstagere.aspx

da gibts auch einige nützliche infos, seite ist auf englisch
Containertrucker24
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Beitrag von Containertrucker24 »

Jan_K hat geschrieben:http://www.workindenmark.dk/Find+information/Til+arbejdstagere.aspx

da gibts auch einige nützliche infos, seite ist auf englisch
Moin,danke Allen die bislang geantwortet haben,auch Dir Jan,Link geht auch in Deutsch,da hab ich ja jetzt erstmal viel zu lesen.

Mfg.Andi
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