Hallo Zusammen,möchte demnächst in Dänemark als LKW-Fahrer anfangen.Kann mir vielleicht jemand etwas über Steuern und Sozialabgaben im dortigen Land sagen.Was habe ich zu beachten und wie habe ich vor zugehen.Zähle dann als Grenzpendler,da Wohnort weiterhin Hannover bleibt.Es wäre nett zahlreich von Euch zu hören.Ich bedanke mich schon mal im Vorraus.
Mfg.Andi
Infos zu Arbeiten In DK
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Hallo Frank,danke für Deine schnelle Antwort,ist ein guter Link und wird mir sehr helfen.Welche Gewerkschaft zum Abschluss der Arbeitslosenversicherung DK würdest Du mir empfehlen?Danke nochmals.cimberia hat geschrieben:Hallo, als Trucker oder angehender Trucker wuerde ich an deiner Stelle hier mich schlau machen:
http://www.pendlerinfo.org/wm206323
Es gibt da wohl ein paar besonderheiten bezueglich deiner Versicherung!
vh Frank
Mfg.Andi
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Hallo Biggi,kannst Du mir das bitte nochmal näher erläutern.Mit A-Kasse meinst Du die Arbeitslosenkasse?Meine Meinung ist aber,falls ich widererwartend arbeitslos werde ist es ja glaub ich ratsam doch in die Arbeitslosenkasse ein zuzahlen,da ich ja sonst mit E-301 kein ALG 1 in Deutschland bekommen werde.Bitte nochmal nähere Info dazu.Mit der Krankenkasse wollt ich dann in Deutschland mit E-106 verfahren.Ist das so korrekt?Vielen Dank.Biggi hat geschrieben:Für Transport und Speditionen ist 3F zuständig. Da du aber als Pendler arbeiten willst, muss du nicht in der A-Kasse sein.
Biggi
Mfg.Andi
Hej Andi
Biggi hat recht, zumindest im 1. Jahr der Pendelei wirst du im falle des falles als wie jeamnd behandelt der in D gearbeitet hat, aber unter berücksichtigung der DK Lohnes. Im prinzip hast du 3? Jahre auf Anspruch auf ALG1 aber nach dem 1. Jahr mit Dk bezügen weiss ich nicht welchen Satz sie anrechenn würden 8ob nun nach Dk Lohn od vergleichbarer Deutscher Lohn) erst nach den 3 jahren kanns es pasieren das du in ALG II zurückfällst, weil du dem deutschen markt nicht zur Verfügung gestanden hast.
aber die A-kasse ist f Pendler uninteressant, denn die zahlt im Bedarfsfall nur wenn du dein Wohnsitz in DK hast.
Schau mal in die Suche, es gibt diesbezügl viele Sinnvolle Beiträge auch mit KK etc.
hilsen hafra
Biggi hat recht, zumindest im 1. Jahr der Pendelei wirst du im falle des falles als wie jeamnd behandelt der in D gearbeitet hat, aber unter berücksichtigung der DK Lohnes. Im prinzip hast du 3? Jahre auf Anspruch auf ALG1 aber nach dem 1. Jahr mit Dk bezügen weiss ich nicht welchen Satz sie anrechenn würden 8ob nun nach Dk Lohn od vergleichbarer Deutscher Lohn) erst nach den 3 jahren kanns es pasieren das du in ALG II zurückfällst, weil du dem deutschen markt nicht zur Verfügung gestanden hast.
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hilsen hafra
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- Alle großen Ideen sind einfach.
- Eine der wichtigsten Fortbewegungsarten des Menschen ist, dem anderen auf halben Weg entgegenzukommen.
- Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!
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