Dänemark auf dem Weg zurück zu Grenzkontrollen

Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
Hina
Mitglied
Beiträge: 2230
Registriert: 25.10.2007, 14:32
Wohnort: 7800 Skive

Beitrag von Hina »

Ich frage mich immer noch, warum das eigentlich so kompliziert ist. Wenn man an einer Schengeninnengrenze angehalten wird und sich ausweisen soll, so ist das keine Warenkontrolle (die kann anschließend ja noch folgen), sondern ganz eindeutig eine Personenkontrolle und genau die ist durch das Schengenabkommen abgeschafft worden. Warenkontrollen sind dagegen stichprobenmäßig nach wie vor erlaubt. Wenn also vom Zoll der Ausweis an der Grenze kontrolliert wird, dann ist es ein Verstoß gegen das Schengenabkommen, da keine Personenkontrollen mehr an der Schengeninnengrenze mit ganz wenigen Ausnahmen zu ganz bestimmten Anlässen (dann aber auch nur von der Bundespolizei bzw. von der dänischen Polizei) durchgeführt werden dürfen.

Wenn einer nach Kopenhagen fahren will, um Drogen zu verkloppen, dann ist es auch vollkommen egal, welcher Nationalität derjenige ist, dann wird sowieso schnurstracks die Polizei involviert. Auch bei jedem anderen Verdachtsmoment.

Etwas anderes ist es übrigens, wenn der Zoll zum Beispiel in Deutschland auf der Jagd nach Schwarzarbeitern ist. Dann hat der Zoll sogar viel weitreichendere Befugnisse als die Bundespolizei oder die Landespolizeibehörde. Sie dürfen dann sehr wohl die Ausweise kontrollieren, also ganz gezielte Personenkontrollen durchführen. In dem Moment agieren sie aber auch nicht im direkten Grenzeinsatz an einer Schengeninnengrenze, sondern als Finanz-Zollbehörde.

Übrigens gibt es genug Informationsmaterial zu den Zollbehörden, zu Schengen, Personenkontrollen und Warenkontrollen im Internet. Die einschlägigen Suchworte in der Suchmaschine dürften nicht so schwer zu erraten sein und ob es sich um eine Meinung von Privatpersonen oder eine behördliche Webseite handelt, ist sicher auch schnell rausgefunden.

Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Hendrik77
Mitglied
Beiträge: 7032
Registriert: 08.07.2010, 22:09
Wohnort: Odense

Beitrag von Hendrik77 »

Fakt ist aber das der dänische Zoll bei meinen Mitreisenden und mir eine Ausweiskontrolle durchgeführt hat,unabhängig von den hier zitierten Abkommen oder Gesetzen.
Ich würde es als Zöllner genauso machen, selbst wenn ich dann nur die Information bekomme das mein gegenüber seinen Ausweis nicht vorzeigen möchte,aus welchen Gründen auch immer.
Vielleicht kennt hier auch jemand den Unterschied zwischen Theorie und Praxis und ich glaube kaum das Du als unbescholtener Bürger schneller durch die Kontrollen kommst wenn Du beginnst mit dem Zöllner die Auslegung des Schengener Abkommens auszudiskutieren.

Mvh
Henrik77
Egal wo,Fußballfan ein Leben lang !
Hina
Mitglied
Beiträge: 2230
Registriert: 25.10.2007, 14:32
Wohnort: 7800 Skive

Beitrag von Hina »

Das komme ich garantiert nicht und ich fange ganz bestimmt nicht an der Grenze eine Debatte über Schengenabkommen und Gesetze an. Dann wird das Auto womöglich vor lauter Frust noch bis ins letzte Einzelteil zerlegt. Deshalb habe ich ohne zu zögern dem belgischen Zoll, der mich allerdings eine ganzes Stück hinter der Grenze stoppte, meinen abgelaufenen Pass gezeigt. Ich wollte ja mal irgendwann weiter.

Die möglicherweise regelmäßige Frage nach dem Ausweis könnte aber DK dann doch irgendwann mal heftig auf die Füße fallen, denn sie beteuern ja ganz hoch und heilig, dass sie keine Personenkontrollen machen werden. Geschieht das aber trotzdem allzu häufig und spricht sich rum, sieht es mit der Glaubwürdigkeit schätzungsweise nicht sonderlich gut aus. Was dann die Konsequenzen wären, weiß ich natürlich nicht.
Zuletzt geändert von Hina am 03.07.2011, 02:04, insgesamt 1-mal geändert.
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
moni.a

Beitrag von moni.a »

Kuckst du da 8)

http://www.eu-oplysningen.dk/upload/application/pdf/8f412f6d/10svar147.pdf

Und warum ein Zöllner , Wachdienst , Türsteher und was sonst noch so alles an "Ein - und Ausgängen" steht , immer ganz freundlich "fragt" (wohlgemerkt : nicht "verlangt" ), lässt sich , was DK betrifft , auf der "Aarhus tech" lernen , und für D bei der IHK und Dekra aviation. Oder ansonsten einfach mal bei einer Polizeibehörde ranfahren und nachfragen- die erklären das auch...

Für alle die immer noch der Meinung sind, man "darf" nicht fragen- mögen mir bitte jetzt den Paragrafen nennen (mach das einfach mal umgekehrt) in dem das steht, dann nehm ich meine Behauptung auch wieder zurück, versprochen...

Persönlich freu ich mich schon auf meine kommenden "Kunden" auf internationalem Gelände- aber das nur am Rande und Off Topic :mrgreen:

lg moni.a

(Ps - ab Artikel 99 wird das Schengener Abkommen sogar recht interressant :wink: )
Hina
Mitglied
Beiträge: 2230
Registriert: 25.10.2007, 14:32
Wohnort: 7800 Skive

Beitrag von Hina »

Hier mal das Beispiel aus Deutschland. Es gibt das Bundespolizeigesetz mit dem Paragraphen 2, der den Grenzschutz regelt http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__2.html
Darin sind alle Befugnisse der Polizei an der Grenze geregelt. Das Bundesministerium des Innern darf darüber hinaus auch den Zoll bevollmächtigen, diese Aufgaben wahr zu nehmen. Das ist im Paragraph 66 geregelt http://bundesrecht.juris.de/bgsg_1994/__66.html Soweit die Regelung allgemein. Nun ist aber mit Schengen die Personenkontrolle abgeschafft worden und damit hat das Bundesministerium des Innern gar nicht die Möglichkeit, dem Zoll diese Befugnis zu erteilen, Personenkontrollen innerhalb Schengens durchzuführen. Wenn der Zoll diese Befugnis aber durch eigene gesetzliche Regelungen hätte, dann wäre der Paragraph überflüssig. Ergo, nun kann man es als Nicht-Jurist auslegen wie man will. Darf der Zoll nach dem Ausweis fragen oder nicht. Offiziell hat er jedenfalls keine Befugnis.
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Hina
Mitglied
Beiträge: 2230
Registriert: 25.10.2007, 14:32
Wohnort: 7800 Skive

Beitrag von Hina »

Was die Türsteher betrifft, so ist das ganz klar geregelt, auch was den Wachschutz anderer Einrichtungen betrifft. Sie dürfen nach dem Ausweis fragen aber ob man ihn zeigt, ist freiwillig. Sie müssen aber nicht jedem - z.B. wenn man den Ausweis nicht zeigen will - Zutritt gewähren, dazu sind sie nicht verpflichtet. Da gilt immer noch das "Hausgesetz" und Schengen greift nunmal nicht so weit.
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
moni.a

Beitrag von moni.a »

Hej

Hina's Paragrafen richten sich auf "verlangen" und "muss gezeigt werden" ...
Immer noch nicht auf "darf fragen" :)

Im Zweifel, fragen sie Ihren örtlichen Polizisten oder den Juristen ihres Vertauens :D

Und egal was man über die dänischen Politiker einer Gewissen Partei denkt - eins können sie ganz klar : lesen

Die Grenzkontrollen, sind lt Schengenvertrag, mit dieser Partei ihrer Begründung eindeutig erlaubt - ob es nun im Sinne von Europa ist, das ist ethnischer Natur - und darüber gibt es bei 2 diskutierenden Menschen grundsätzlich mindestens 3 Meinungen...

lg moni.a
Hina
Mitglied
Beiträge: 2230
Registriert: 25.10.2007, 14:32
Wohnort: 7800 Skive

Beitrag von Hina »

Davon sind wir ja glaube ich auch alle die ganze Zeit ausgegangen, dass die Grenzkontrollen vom Grundsatz her erlaubt sind. Dazu gibt es ja genügend Ausführungen im Schengenabkommen. Sonst dürften auch keine Grenzkontrollen stattfinden, wenn z.B. Gipfeltreffen sind, Fussballchaoten unterwegs sind usw. Sie dürfen nur nicht permanent durchgeführt werden.

In den Zollbestimmungen gibt es natürlich keine Kataloge, was ein Zöllner fragen darf. Im Prinzip kann er natürlich jeden, den er vor sich hat, nach allem, was er will fragen, wann man das letzte mal mit seinem Partner geschlafen hat, wie die Schwiegermutter heißt, wieviel man verdient, ob die Sonne nicht zu sehr scheint oder sonstwas, auch nach dem Ausweis. Nur kontrollieren darf er den nicht, denn dann wird aus der Frage eine Personenkontrolle, zumindest innerhalb der Schengengrenzen. Wenn das ein Zöllner an der deutsch-schweizer Grenze macht, dann hat er sogar ganz klar das Recht dazu, denn es ist keine Schengengrenze und dann greift der o.g. §66 im Polizeigesetz.

Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Hendrik77
Mitglied
Beiträge: 7032
Registriert: 08.07.2010, 22:09
Wohnort: Odense

Beitrag von Hendrik77 »

Ich denke es geht um Aufmerksamkeit und Wählerstimmen und nicht wirklich um die Grenzkontrollen.Das hätte man nämlich auch schnell, effektiv ohne grossen TamTam regeln können,aber das hätte der potenzielle Wähler vielleicht ja gar nicht bemerkt.
In Sachen Abkommen und Gesetzestexte lasse ich mich gerne belehren aber lasst Euch gesagt sein ein Zöllner kommt selten allein und wenn es wirklich hart auf hart kommt und Du stehst da alleine denen gegenüber ist das Wissen um Gesetze nicht zwangsläufig hilfreich.
In Sachen Personenkontrollen durch die deutsche Polizei/Bundespolizei habe ich als langjähriger Fusballfan Erfahrungen gesammelt und die findet hier niemand in Gesetzen und Abkommen.Der Unterschied eben zwischen Theorie und Praxis.

Mvh
Henrik77
Egal wo,Fußballfan ein Leben lang !
Vampyre
Mitglied
Beiträge: 145
Registriert: 10.12.2007, 12:31
Wohnort: Münsterland

Beitrag von Vampyre »

Hina hat geschrieben:Wenn man an einer Schengeninnengrenze angehalten wird und sich ausweisen soll, so ist das keine Warenkontrolle (die kann anschließend ja noch folgen), sondern ganz eindeutig eine Personenkontrolle
Dann erkläre uns doch mal allen, was es ist, wenn die Kontrolle andersrum durchgeführt wird.
1. Warenkontrolle (s.u.)
2. Ausweiskontrolle

Oder mal andersrum: Wenn aufgrund der Sichtkontrolle bei Ein- oder Ausreise ein Verdachtsmoment / Gefahrenabwehrmoment eintritt handelt es sich dann noch um eine Personenkontrolle bei verlangen des Ausweises?

Die Frage um welche Art Kontrolle es sich handelt ist juristisch doch nur von der 1. (ersten) Frage des Zöllners abhängig: Fragt er zu erst nach dem Ausweis oder nach den Waren etc.
Ob er dann berechtigt ist oder nicht spielt keine Rolle, entweder zeige ich ihn freiwillig meinen Ausweis (was ich durchaus machen darf) oder er zieht die Polizei hinzu.
Buffy
Mitglied
Beiträge: 233
Registriert: 17.07.2007, 20:42
Wohnort: Berlin

Beitrag von Buffy »

breutigams hat geschrieben:Wer keine Scheisse am Stecken hat oder was schmuggelt
hat doch nichts zu befürchten und die krimminellen
Touristen bleiben hoffentlich weg.
So sehe ich das auch und könnte auch verstehen, wenn es jedes Land wieder einführt.
Ich brauche da auch nicht zu diskutieren wer, wann und ob kontrollieren darf. Wenn es so ist, zeigen wir unsere Ausweise und warten dann eben auf die netten Worte: "Gute Weiterfahrt und schönen Aufenthalt". :D

LG Sabine
Die Seele lebt im Einklang mit der Natur !
Vampyre
Mitglied
Beiträge: 145
Registriert: 10.12.2007, 12:31
Wohnort: Münsterland

Beitrag von Vampyre »

Henrik77 hat geschrieben:In Sachen Personenkontrollen durch die deutsche Polizei/Bundespolizei habe ich als langjähriger Fusballfan Erfahrungen gesammelt und die findet hier niemand in Gesetzen und Abkommen.Der Unterschied eben zwischen Theorie und Praxis.
Oh man ... das wäre auch kaum in Worte zu fassen!
Hina
Mitglied
Beiträge: 2230
Registriert: 25.10.2007, 14:32
Wohnort: 7800 Skive

Beitrag von Hina »

Den Unterschied zwischen Theorie und Praxis kennt sicher jeder. An Flughäfen (im internationalen Reiseverkehr) fragt der Zoll z.B. nicht nach dem Ausweis, wenn er einen Blick in den Koffer werfen will, die Polizei dagegen immer. In Grenznähe fragt der Zoll immer nach dem Ausweis, wenn sie einen anhalten. Versende ich irgendwas ins Ausland, ob das nun verzollt werden muss oder nicht, werde ich nie nach dem Ausweis gefragt. Hole ich irgendwas beim Zoll ab, werde ich immer nach dem Ausweis gefragt. Es ist also wirklich eine sehr bunte Praxis. Die ist mir aber auch ganz egal. Wenn die den Ausweis sehen wollen, dürfen die mein Bildchen sehen und können mich dann gerne mit Namen ansprechen, wollen sie es nicht, solls mir auch recht sein. Der springende Punkt ist aber nicht, dass mir das letztendlich in der Praxis egal ist, ob der Zoll immer alles ganz korrekt macht oder nicht, sondern dass natürlich die Opposition darauf lauert, genau wegen solcher Praxis das ganze Vorhaben an der Grenze schnellstmöglich wieder rückgängig zu machen. Je öfter nach dem Ausweis gefragt und kontrolliert wird, um so besser :wink: .
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
moni.a

Beitrag von moni.a »

Danke Henrik...

Hina, irgendwie widersprichst du dir manchmal, und irgendwie wird es müsig , sorry...

Fakt ist : Kapitel 2 des Schengen Abkommens - fakt aber auch ab Kapitel 99 ... (daher das "Ps")

Und ob du es glaubst oder nicht . JEDER darf eine Personenkontrolle durchführen- auch du ! - denn: du darfst fragen. Gibt der andere dir seinen Ausweis oder ähnliches FREIWILLIG- ist es dir gelungen...
Mit einer FRAGE macht sich niemand Strafbar, auch nicht ein Staatsdiener..
(Selbst facebook fragt alles mögliche, und der "Durchschnitt" antwortet auch noch brav auf alles :roll: )

So ist das nunmal, auch wenn es schwer fällt dies zu akzeptieren.

In diesem Sinne, fröhlichen Sonntag- ich geh nun Kaffee trinken und zieh mir Shostakovich in voller Lautstärke rein (die Nachbarn sollen auch was von haben 8) )

moni.a
Hina
Mitglied
Beiträge: 2230
Registriert: 25.10.2007, 14:32
Wohnort: 7800 Skive

Beitrag von Hina »

Natürlich darf jeder nach allen persönlichen Daten frage und auch nach dem Ausweis, auch nach meinem. Ich habe dann die Entscheidungsfreiheit, bei wem ich das akzeptiere und bei wem nicht. Die selbe Entscheidungsfreiheit habe ich auch, wenn der Zoll mich an der Grenze danach fragt und wie schon ein paar mal geschrieben, ich gebe ihm auch meinen Pass. Das autorisiert sie aber immer noch nicht, per Gesetz eine Personenkontrolle durchzuführen. Das ist reines "Privatvergnügen" beiderseits.
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Antworten