getönte rückleuchten - tonede bagruder ....

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annikki

getönte rückleuchten - tonede bagruder ....

Beitrag von annikki »

Hallo an alle Autofahrer unter Euch ;-))

getönte Rückleuchten ... tonede bagruder .... sind die eigentlich wirklich zugelassen ? In Dänemark ?? Und in Deutschland ??

Ich kenn mich da absolut nicht aus ...
es handelt sich um einen vw polo, und an dem ist alles mattschwarz ...

danke schon mal,
lg, annikki
sievers
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Beitrag von sievers »

Wenn sie ein E Kennzeichen haben, dann sind sie in DE zugelassen.
Ob allerdings in DK auch ..........?????
Zitat
"Fahrzeugteile mit einer E-Kennzeichnung erfüllen die europäischen Mindestanforderungen und verfügen damit über eine allgemeine Zulassung innerhalb der Europäischen Union (EU)."

Da DK ja des öfteren nicht die EU regeln übernehmen will (siehe Winterreifen), kann ich nur für DE sprechen

Nachtrag: Die Winterreifenpflicht in DE ist keine EU Verordnung! Und bitte diese Geschichte bitte nicht weiter kommentieren, war nur als Beispiel gedacht, was für Ansichten in DK vorhanden sind. Danke
Schöne Grüße Jürgen

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Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

War das nicht mal so, daß man zusätzlich am Heck Rückstrahler (Katzenaugen) unterhalb der albernen Treser-Leuchten anbringen mußte??


Wie sieht das eigentlich mit den völlig-assi-Hosenträger-Gurten aus :?: :mrgreen: :mrgreen:
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

ohne eine ahnung über rechtliches zu haben, kann ich nur sagen, dass das zwei verschiedene dinge sind. tonede bagruder sind getönte heckscheiben. keine rückleuchten.
hejhej, evi
SilverRio
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Beitrag von SilverRio »

getöne bagruder (heckscheiben) und heckleuchten sind erstmal 2 verschiedene dinge :D
getönte scheiben sind sollten auch hier in dk kein problem darstellen solange kennzeichnungen und papiere vorhanden sind. Einzig kannst du in D ein problem bekommen wenn deine 3. bremsleuchte nicht ausgeschnitten wird und diese mitgetönt ist. Baust du nen crash und der andere sagt das er dein bremslicht nicht gesehen hat hast du leider ein problem. ich denk mal das wird hier auch nicht anders sein, werde ich ja nächstes jahr beim Syn erleben.
Ob die jemals schon soviele papiere für ein auto gesehen haben :D
und heckleuchten...naja ich persönlich hasse die getönten teile. schmeiß sie lieber raus und kauf dir nen paar schicke aus dem zubehör handel die zum matten lack passen. Aber da dich ja jeder 2. hier mit selbstnachgerüsteten Xenon blendet dürfte da der richtige syn auch nichts sagen. Gibt auch hier in dk einige foren die sich mit dem thema behandeln.

@sandsturm
aus d kann ich dir sagen wenn dein fahrzeug nicht in den papieren drin steht von den gurten darfst du sie nicht benutzen. es sei den einzelabnahme beim TÜV. Allerdings gab es bis vor ein paar jahren die sonderregelung das wenn du die orignalen drin hast dir hosenträgergurte montieren durftest meine ich
annikki

Beitrag von annikki »

hej, evi,
klar hast du recht ...
nur in den bil foren hier in dk schreiben die leute das oftmals so .... weiss auch nicht warum ... gut nennen wir sie tonede baglygter oder whatever ...

wenn die also durch den dänischen tüv = bilsyn durchkommen, dann sollte das auch für fahrten nach d in ordnung sein ?

ich glaub, ich werde mir das auto mal anschauen müssen, bevor mein sohn damit nach hause kommt...

lg annikki
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

SilverRio hat geschrieben: @sandsturm
aus d kann ich dir sagen wenn dein fahrzeug nicht in den papieren drin steht von den gurten darfst du sie nicht benutzen. es sei den einzelabnahme beim TÜV. Allerdings gab es bis vor ein paar jahren die sonderregelung das wenn du die orignalen drin hast dir hosenträgergurte montieren durftest meine ich

Gott bewahre, das ich jemals auf das Niveau sinke um solche Gurte im Auto haben zu müßen
Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Hej,

man muss hier ganz klar differenzieren ob es sich um getönte Rückleuchten in welcher Farbe auch immer direkt ab Hersteller handelt, oder aber um nachträglich getönte, wie sie oft z.B. bei ebay angeboten werden, wo Serienrückleuchten nachträglich mittels Lack getönt wurden.

Letzteres ist (zumindest in Deutschland) nicht nur verboten, sondern auch grob fahrlässig! Der Grund hierfür liegt auf der Hand, durch das Aufbringen einer weiteren Lackschicht (meist schwarz) wird der Lichtaustritt so stark verringert, dass die notwendige Leuchtkraft nicht mehr gewährleistet ist.
Die Folge: Erlöschen der Betriebserlaubnis, im Falle eines Unfalls, liegt die Schuldzuweisung nahe, da der Hintermann Rück- als auch Bremslicht mitunter nicht sehen konnte.

In Dänemark weichen ja einige Punkte durchaus ab, so sind z.B. auch vorn getönte Seitenscheiben legal, bei solch wichtigen Lichttechnischen Einrichtungen kann ich mir das aber nicht vorstellen.

Aber es gibt ja auch reguläre schwarze Rückleuchten, wenngleich auch teurer als dieses Fusseltuning.
Pølser
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Beitrag von Pølser »

Mit der Antwort vom Duda kann jetzt aber auch keiner etwas anfangen! Da steht nämlich überhaupt nicht, wie es denn jetzt mit den dunklen Rückleuchten aussieht. Denn nur, weil es irgendwo "offiziell" (also eher kommerziell) hergestellt und verkauft wird, muss es nicht gleich erlaubt sein.

Hier in D benötigt eine Rückleuchte zwingend eine "E"-Kennung und muss sich noch im ORiginalzustand (abzüglich der normalen Abnutzung) befinden. In DK? Da würde ich doch mal bei den Ordnungshütern nachfragen ;-) Bevor die es tun...
Irgendwann ist es soweit! Hoffentlich bin ich es dann auch...
Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Viel wertvoller ist die Aussage vom Würstchen aber nun auch nicht. :wink:

Da der Hinweis auf das ECE-Prüfzeichen bereits im Vorfeld von sievers schon genannt wurde, sah ich keinen Anlass das erneut durchzukauen, sondern habe es lediglich versucht um eine auch für den Laien verständliche Erklärung zu ergänzen.

Und da die Frage neben der Zulässigkeit im Land wo das Fahrzeug zugelassen (hier Dänemark) auch die Frage nach der Verhälnismässigkeit in Deutschland gestellt war, habe ich das entsprechend ergänzt.

Und hier ist es defacto so, dass das Fahrzeug aufgrund der allgemeinen Gefährdung an Ort und Stelle stillgelegt und dem ausländischen Fahrzeugführer eine Sicherheitsleistung abverlangt werden kann, wenn die Rückleuchten nicht in erfordelichen Mass funktionieren.
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