Und gleich eine zweite Frage direkt hinterher.
Ich wohne in DK, beziehe ausschließlich eine Rente aus D und möchte wissen,
ob ich in DK verpflichtet bin, auch eine Steuererklärung parallel zu D abzugeben.
Wenn ja, welche Fristen muss ich dazu hier DK in Sachen Abgabe zum Vorjahr beachten?
Steuererklärung als deutscher Renter in DK
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Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Hallo Hank,
ja, du musst in Dk als Rentner mit deiner deutschen Renteneinnahme eine Steuererklärung bei SKAT abgeben. Hier musst du den Jahresbetrag der gesetzl. Rente, von privaten Pensionen und weitere Einkünfte (Minijob, Kapital, Mieteinnahmen...) angeben. Fur das Steuerjahr 2024 ist die Frist zur Abgabe der 1. Juli 2025. Du kannst dies alles online selbst erledigen oder dir einen Steuerberater nehmen. VG
ja, du musst in Dk als Rentner mit deiner deutschen Renteneinnahme eine Steuererklärung bei SKAT abgeben. Hier musst du den Jahresbetrag der gesetzl. Rente, von privaten Pensionen und weitere Einkünfte (Minijob, Kapital, Mieteinnahmen...) angeben. Fur das Steuerjahr 2024 ist die Frist zur Abgabe der 1. Juli 2025. Du kannst dies alles online selbst erledigen oder dir einen Steuerberater nehmen. VG
Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Hallo Hank,
erhältst Du nur eine gesetzliche Rente oder auch eine Betriebsrente?
erhältst Du nur eine gesetzliche Rente oder auch eine Betriebsrente?
Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Die gesetzliche Rente reicht
.

Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Hallo, ich habe noch ein Haus in Deutschland, welches von den Eltern bewohnt wird und für das ich keine Mieteinnahmen bekomme.Sonnenschein hat geschrieben: 13.05.2025, 14:08 Hallo Hank,
ja, du musst in Dk als Rentner mit deiner deutschen Renteneinnahme eine Steuererklärung bei SKAT abgeben. Hier musst du den Jahresbetrag der gesetzl. Rente, von privaten Pensionen und weitere Einkünfte (Minijob, Kapital, Mieteinnahmen...) angeben. Fur das Steuerjahr 2024 ist die Frist zur Abgabe der 1. Juli 2025. Du kannst dies alles online selbst erledigen oder dir einen Steuerberater nehmen. VG
Jemand meint, ich müsse dafür in Dänemark Steuern für fiktive Mieteinnahmen bezahlen. (Ejendomsværdiskat)
Kann das sein?
VG
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Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Ja, du musst in DK jährlich ejendomsværdiskat (Eigentumswertsteuer) für ein Eigentum in Deutschland bezahlen.Selfmade2 hat geschrieben: 06.09.2025, 06:43 Hallo, ich habe noch ein Haus in Deutschland, welches von den Eltern bewohnt wird und für das ich keine Mieteinnahmen bekomme.
Jemand meint, ich müsse dafür in Dänemark Steuern für fiktive Mieteinnahmen bezahlen. (Ejendomsværdiskat)
Kann das sein?
VG
https://skat.dk/borger/bolig-og-ejendom ... i-udlandet
Darüber hinaus musst du Steuer für für den objektiven Mietwert (objektiv udlejningsværdi) bezahlen (fiktive Miete nach dem Marktwert), selbst wenn deine Eltern kostenlos dort wohnen.
https://info.skat.dk/data.aspx?oid=2349272
Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Oh... geh zum Berater. Wie Pippilotta auch schreibt:
- nutzt man eine Wohnung selbst, zahlt man Ejendomsværdiskat, auch wenn diese im Ausland liegt
- ist eine Wohnung vermietet, zahlt man diese nicht, muss aber den Mietzins gem. DBA als Einkommen versteuern. Was das DBA konkret zu Mieteinkünften sagt, müsste man nachlesen
- Überlässt man nahen Verwandten die Wohnung kostenlos, wird als Einkommen der "marktübliche Mietzins" angesetzt - das wäre die von Dir aufgeführte fiktive Miete - das gilt jedenfalls für's Inland. Vermutlich wird diese Regelung auch für Wohnungen im Ausland angewandt, so jedenfalls sagt
https://www.danrevi.dk/nyheder/husk-eje ... -udlandet/
- nutzt man eine Wohnung selbst, zahlt man Ejendomsværdiskat, auch wenn diese im Ausland liegt
- ist eine Wohnung vermietet, zahlt man diese nicht, muss aber den Mietzins gem. DBA als Einkommen versteuern. Was das DBA konkret zu Mieteinkünften sagt, müsste man nachlesen
- Überlässt man nahen Verwandten die Wohnung kostenlos, wird als Einkommen der "marktübliche Mietzins" angesetzt - das wäre die von Dir aufgeführte fiktive Miete - das gilt jedenfalls für's Inland. Vermutlich wird diese Regelung auch für Wohnungen im Ausland angewandt, so jedenfalls sagt
https://www.danrevi.dk/nyheder/husk-eje ... -udlandet/
Nun gibt es da aber noch so eine Regelung, wenn z.B. Kinder bei ihren Eltern wohnen. Dann fällt diese fiktive Miete nicht an... und mit sowas musst Du daher zu einem dänischen Steuerberater.Reglerne er de samme for ferieboliger og ejendomme i udlandet som i Danmark. Det har derfor ikke betydning om din feriebolig ligger i Nice eller Nykøbing M.
Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Erst mal vielen Dank für Eure Antworten!
Ich hatte schon erste Beratung durch einen Steuerberater, der im Grenzgebiet ansässig ist, versuche, mich aber stets an mehreren Fronten abzusichern.
Hinzu kommt noch die Versteurerung der deutschen Rente ab dem 1. Euro in Deutschland bei automatischer Einordnung als beschränkt Steuerpflichtiger (in DK wird man bei Einwanderung ja als unbeschränkt steuerpflichtig eingeordnet).
Das macht dann noch mals eine Einbuse von ca. 20% der gesetzlichen Rente aus.
Weiterhin wird eine Betriebsrente aus Deutschland ebenfalls in DK versteuert.
Hinzu kommt die horrende Luxussteuer für das Mitbringen eines Autos aus Deutschland.
Weiterhin kommt die Besteuerung von Erträgen aus einfachen Geldanlagen wie z.B.Tagesgeld von 38% ggm. 25% in Deutschland.
Was ich noch nicht weiß, Ist wie ein späterer Verkauf der noch vorhandenen Immobilie in Deutschland bei den Dänen versteuert werden muss.
Dazu kommt dann noch die teueren Lebenshaltungskosten.
Der Steuerfreibetrag in DK schluckt aber die anfallenden Steuern bei weitem nicht.
Rechne ich das alles zusammen ist DK für einen Rentner mit dieser Konstellation finanziell inakzeptabel.
Von wegen Doppelbesteuerungsabkommen....
Man muss natürlich in DK oder in Deutschland dem Fiskus nicht alles erzählen. Sei es aus Unwissenheit oder vorsätzlich.
Kann dann aber nach ein paar Jahren ziemlich teuer werden mit den Nachzahlungen...wenn das raus kommt...
Also ist es unter gewissen finanziellen Rahmenbedingunen wohl besser in DE zu bleiben und nach Dänemark zu fahren, wenn es einem nach Urlaub ist
Ich hatte schon erste Beratung durch einen Steuerberater, der im Grenzgebiet ansässig ist, versuche, mich aber stets an mehreren Fronten abzusichern.
Hinzu kommt noch die Versteurerung der deutschen Rente ab dem 1. Euro in Deutschland bei automatischer Einordnung als beschränkt Steuerpflichtiger (in DK wird man bei Einwanderung ja als unbeschränkt steuerpflichtig eingeordnet).
Das macht dann noch mals eine Einbuse von ca. 20% der gesetzlichen Rente aus.
Weiterhin wird eine Betriebsrente aus Deutschland ebenfalls in DK versteuert.
Hinzu kommt die horrende Luxussteuer für das Mitbringen eines Autos aus Deutschland.
Weiterhin kommt die Besteuerung von Erträgen aus einfachen Geldanlagen wie z.B.Tagesgeld von 38% ggm. 25% in Deutschland.
Was ich noch nicht weiß, Ist wie ein späterer Verkauf der noch vorhandenen Immobilie in Deutschland bei den Dänen versteuert werden muss.
Dazu kommt dann noch die teueren Lebenshaltungskosten.
Der Steuerfreibetrag in DK schluckt aber die anfallenden Steuern bei weitem nicht.
Rechne ich das alles zusammen ist DK für einen Rentner mit dieser Konstellation finanziell inakzeptabel.
Von wegen Doppelbesteuerungsabkommen....
Man muss natürlich in DK oder in Deutschland dem Fiskus nicht alles erzählen. Sei es aus Unwissenheit oder vorsätzlich.
Kann dann aber nach ein paar Jahren ziemlich teuer werden mit den Nachzahlungen...wenn das raus kommt...
Also ist es unter gewissen finanziellen Rahmenbedingunen wohl besser in DE zu bleiben und nach Dänemark zu fahren, wenn es einem nach Urlaub ist
