Und gleich eine zweite Frage direkt hinterher.
Ich wohne in DK, beziehe ausschließlich eine Rente aus D und möchte wissen,
ob ich in DK verpflichtet bin, auch eine Steuererklärung parallel zu D abzugeben.
Wenn ja, welche Fristen muss ich dazu hier DK in Sachen Abgabe zum Vorjahr beachten?
Steuererklärung als deutscher Renter in DK
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Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Hallo Hank,
ja, du musst in Dk als Rentner mit deiner deutschen Renteneinnahme eine Steuererklärung bei SKAT abgeben. Hier musst du den Jahresbetrag der gesetzl. Rente, von privaten Pensionen und weitere Einkünfte (Minijob, Kapital, Mieteinnahmen...) angeben. Fur das Steuerjahr 2024 ist die Frist zur Abgabe der 1. Juli 2025. Du kannst dies alles online selbst erledigen oder dir einen Steuerberater nehmen. VG
ja, du musst in Dk als Rentner mit deiner deutschen Renteneinnahme eine Steuererklärung bei SKAT abgeben. Hier musst du den Jahresbetrag der gesetzl. Rente, von privaten Pensionen und weitere Einkünfte (Minijob, Kapital, Mieteinnahmen...) angeben. Fur das Steuerjahr 2024 ist die Frist zur Abgabe der 1. Juli 2025. Du kannst dies alles online selbst erledigen oder dir einen Steuerberater nehmen. VG
Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Hallo Hank,
erhältst Du nur eine gesetzliche Rente oder auch eine Betriebsrente?
erhältst Du nur eine gesetzliche Rente oder auch eine Betriebsrente?
Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Die gesetzliche Rente reicht
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Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Hallo, ich habe noch ein Haus in Deutschland, welches von den Eltern bewohnt wird und für das ich keine Mieteinnahmen bekomme.Sonnenschein hat geschrieben: 13.05.2025, 14:08 Hallo Hank,
ja, du musst in Dk als Rentner mit deiner deutschen Renteneinnahme eine Steuererklärung bei SKAT abgeben. Hier musst du den Jahresbetrag der gesetzl. Rente, von privaten Pensionen und weitere Einkünfte (Minijob, Kapital, Mieteinnahmen...) angeben. Fur das Steuerjahr 2024 ist die Frist zur Abgabe der 1. Juli 2025. Du kannst dies alles online selbst erledigen oder dir einen Steuerberater nehmen. VG
Jemand meint, ich müsse dafür in Dänemark Steuern für fiktive Mieteinnahmen bezahlen. (Ejendomsværdiskat)
Kann das sein?
VG
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Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Ja, du musst in DK jährlich ejendomsværdiskat (Eigentumswertsteuer) für ein Eigentum in Deutschland bezahlen.Selfmade2 hat geschrieben: 06.09.2025, 06:43 Hallo, ich habe noch ein Haus in Deutschland, welches von den Eltern bewohnt wird und für das ich keine Mieteinnahmen bekomme.
Jemand meint, ich müsse dafür in Dänemark Steuern für fiktive Mieteinnahmen bezahlen. (Ejendomsværdiskat)
Kann das sein?
VG
https://skat.dk/borger/bolig-og-ejendom ... i-udlandet
Darüber hinaus musst du Steuer für für den objektiven Mietwert (objektiv udlejningsværdi) bezahlen (fiktive Miete nach dem Marktwert), selbst wenn deine Eltern kostenlos dort wohnen.
https://info.skat.dk/data.aspx?oid=2349272
Re: Steuererklärung als deutscher Renter in DK
Oh... geh zum Berater. Wie Pippilotta auch schreibt:
- nutzt man eine Wohnung selbst, zahlt man Ejendomsværdiskat, auch wenn diese im Ausland liegt
- ist eine Wohnung vermietet, zahlt man diese nicht, muss aber den Mietzins gem. DBA als Einkommen versteuern. Was das DBA konkret zu Mieteinkünften sagt, müsste man nachlesen
- Überlässt man nahen Verwandten die Wohnung kostenlos, wird als Einkommen der "marktübliche Mietzins" angesetzt - das wäre die von Dir aufgeführte fiktive Miete - das gilt jedenfalls für's Inland. Vermutlich wird diese Regelung auch für Wohnungen im Ausland angewandt, so jedenfalls sagt
https://www.danrevi.dk/nyheder/husk-eje ... -udlandet/
- nutzt man eine Wohnung selbst, zahlt man Ejendomsværdiskat, auch wenn diese im Ausland liegt
- ist eine Wohnung vermietet, zahlt man diese nicht, muss aber den Mietzins gem. DBA als Einkommen versteuern. Was das DBA konkret zu Mieteinkünften sagt, müsste man nachlesen
- Überlässt man nahen Verwandten die Wohnung kostenlos, wird als Einkommen der "marktübliche Mietzins" angesetzt - das wäre die von Dir aufgeführte fiktive Miete - das gilt jedenfalls für's Inland. Vermutlich wird diese Regelung auch für Wohnungen im Ausland angewandt, so jedenfalls sagt
https://www.danrevi.dk/nyheder/husk-eje ... -udlandet/
Nun gibt es da aber noch so eine Regelung, wenn z.B. Kinder bei ihren Eltern wohnen. Dann fällt diese fiktive Miete nicht an... und mit sowas musst Du daher zu einem dänischen Steuerberater.Reglerne er de samme for ferieboliger og ejendomme i udlandet som i Danmark. Det har derfor ikke betydning om din feriebolig ligger i Nice eller Nykøbing M.