Arbeitsbewilligung für Inder... bitte DRINGEND um Ratschläge

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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

DrTyskland hat geschrieben:Hej Lars,
du hast wohl Recht - ich habe fahrläßig die deutschen Verhältnisse auf DK übertragen. (Wobei - als Inder ist man doch Ausländer in DK?!)
Natürlich ist er Ausländer, und als nicht-EU-Ausländer ist es sehr schwierig ein Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Nach der Heirat ist er aber engster Verwandter einer EU/EØS-Bürgerins. Damit fällt er nicht mehr unter der allgemeinen Ausländerrecht sondern unter EU-Recht (was hier viel günstiger ist).
DrTyskland hat geschrieben:Was ist denn EOS, kannst du mir sagen, wie das auf deutsch heißt?
EØS = Europæiske Økonomiske Sammenslutning = EU + Schweiz, Lichtenstein und Island
DrTyskland hat geschrieben:Wieso gibt es in DK keine Verwaltungsgerichte??? An wen wendet man sich, wenn man mit einem "Bescheid" oder "Verwaltungsakt" der Behörden unzufrieden ist?
Wieso es keine Verwaltungsgerichte gibt weis ich nicht, es gibt auch kein Verfassungsgericht, was ich für ein großes Problem halte.

Zunächst mußt Du in der Regel an der betreffende Behörde selber klagen. Danach kannst Du an eine Aufsichtsbehörde klagen. Das ist meistens das für den bereich zuständige Ministerium. Wenn das nichts bringt kannst Du eventuel an den Ombudsmand klagen. Er kann aber in der Sache keine Entscheidung treffen. Er kann lediglich Verfahrensfehler beanstanden, und wenn solche vorkommen kann er die Behörde auffordern, den Fall erneut zu prüfen.
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DrTyskland

Beitrag von DrTyskland »

@ Lars: Danke für deine Antworten! :)

Und ich sag s nochmal, da braucht man einE kompetente AnwältIn, die eine erstmal berät und/oder Durchsetzungsvermögen und Ausdauer.

In D klagen AnwältInnen auch nicht sofort, sondern da finden "klärende Gespräche" mit den Behörden satt.

Cornelia
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

DrTyskland hat geschrieben: Und ich sag s nochmal, da braucht man einE kompetente AnwältIn, die eine erstmal berät und/oder Durchsetzungsvermögen und Ausdauer.
Du schließt wieder auf grund von D Verhältnissen. Ich habe sowas zwar auch mal geglaubt, aber dann hatten wir ein Fall, nicht ganz so gelagert aber vergleichbar. Die Sachbearbeiterin bei Århus Amt war absolut inkompetent. Sie hat von der Sache absolut nichts begriffen und sie leitete schwer unter Vorurteile.

Ich habe dann den Fall dann genau schriftlich geschildert. Alles sehr sachlich, aber man konnte natürlich daraus erkennen, was für ein Mist diese Frau gebaut hatte. Wir haben dann eine Antwältin in Århus gefunden. Sie war auf dem Gebiet spezializiert und von mehrere empfohlen. Wir hatten ganz naiv gedacht, sie könnte auf grund von unsere Schilderung eine Klage einreichen.

Das hat sie ganz entsetzt abgelehnt, weil "Letztendlich sind es doch denen dort oben (beim Amt), die bestimmen, daher sollen wir uns doch bloß nicht mit denen anlegen".

Wir hatten uns dann auch einen Plan B ausgedacht. Diesen Plan hatten wir vorher mit zwei deutsche Anwälte besprochen. Der eine meinte mit ein breites Lächeln "Ja, das wäre allerdings ein Schachzug". Der andere meinte, daß unsere geplante Aussage zwar am Rande der Wahrheit wäre, aber angesichts der Lage und die Alternativen, wäre dies durchaus berechtigt und sachdienlich.

Die Altwältin in Århus hat noch entsetzter ausgesehen und gemeint "Aber das ist doch dann gelogen - also damit will ich überhaupt nichts zu tun haben".

Diesen Punkt haben wir später mit ein Dänischer Anwalt, der in D arbeitet besprochen. Er meinte dazu, daß die Anwälte in DK viel zu wenig Prozesse führen (weil es z.B. keine Verwaltungsgerichte gibt). Sie verdienen ihr Geld überwiegend als Notare beim Immobilienverkauf, und daher haben sie kein Killerinstinkt. Es geht ihnen viel zu sehr um "Recht und Wahrheitsfindung" und viel zu wenig darum zu gewinnen. Wenn ein Prozeßgegner ein Fehler unterläuft, dann wird ein typischer deutscher Anwalt dies feiern und eine Runde in der Kanzlei ausgeben. Der typische dänische Anwalt wird sein Gegner auf den Fehler aufmerksam machen - selbst wenn dies sein eigener Klient schadet.

Aus diesen Gründen halte ich es für Geldverschwendung ein Anwalt einzuschalten.

Was man stattdessen braucht ist ein Parlamentsmitglied oder einen Journalisten, der bereit ist sich die Sache anzunehmen. In unserem fall haben wir ein Parlamentsmitglied gefunden. Sie hat der Minister ins Ausschuss vorgeladen, wo er dann Fragen zu unserem fall beantworten mußte. Das hat an sich nicht viel gebracht, weil er eigentlich nur die Rechtslage geschildert hat. Die Wirkung in der Verwaltung war aber deutlich merkbar. Jetzt war der Fall "politisch" geworden, und danach haben sich alle in den Verwaltungen bemüht bloß nicht aufzufallen. Dadurch hat es letztendlich relativ lange gedauert, aber es ist eigentlich glat durchgelaufen, weil niemanden uns irgendwie Steine in den Weg legen wollten.
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